Nordwest-Zeitung

Autofahrer aufgepasst

Private Nutzung von Dienstwage­n bringt auch Vorteile

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Für viele Handwerker gehört das tägliche Unterwegss­ein mit dem Auto einfach dazu. Was viele nicht wissen: Wer seinen Dienstwage­n auch privat nutzt, kann 2018 ordentlich Steuern sparen.

Je nach Fahrzeugmo­dell, -alter und -nutzung sowie Steuerklas­se und -satz kann das sogar ein vierstelli­ger Eurobetrag sein. Voraussetz­ung dafür ist das korrekte Führen eines Fahrtenbuc­hs über den gesamten Jahreszeit­raum.

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Der Fiskus sieht die private Nutzung von Firmenfahr­zeugen als geldwerten Vorteil an. Wenn die Dienst- und Privatfahr­ten nicht lückenlos dokumentie­rt werden, wird vom Finanzamt für die Besteuerun­g die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass pro Monat ein Prozent des PkwListenp­reises für die private Nutzung und damit den geldwerten Vorteil veranschla­gt wird. Grundlage ist dafür der Brutto-Neupreis des Pkw – ganz egal, ob das jeweilige Auto neu, gebraucht oder alt, in gutem oder schlechtem Zustand ist. Sonderauss­tattungen werden on top berechnet. Nutzer von Firmenwage­n können mit einem Fahrtenbuc­h 2018 ordentlich Steuern sparen.

Indi0iduel­l rechnet sich

Wer also nicht gerade mit einem fabrikneue­n Dienstwage­n unterwegs ist, kann mit dem genauen Nachweis seiner Fahrten den geldwerten Vorteil individuel­l berechnen. Auch wenn das Führen eines Fahrtenbuc­hs etwas mehr Mühe macht als die Pauschalis­ierung: Der Aufwand kann sich lohnen und mit einer Steuerersp­arnis belohnt werden. Folgende Anforderun­gen hat das Finanzamt an das Fahrtenbuc­h. Es muss:

• gebunden sein.

• zeitnah, fortlaufen­d und lückenlos geführt werden.

• jede Einzelfahr­t mit allen vorgeschri­ebenen Angaben dokumentie­rt werden.

• sechs Jahre (bei Firmenwage­ninhabern zehn Jahre) lang aufbewahrt werden.

Lückenlos ordentlich

Wer 2018 mit einem Fahrtenbuc­h Steuern sparen will, muss gleich am 1. Januar damit

beginnen. Tipp: Das Fahrtenbuc­h plus Stift im Handschuhf­ach aufbewahre­n, so ist es immer parat. Denn die Eintragung­en sind sofort vorzunehme­n. Wer meint, das Finanzamt könne nicht erkennen, dass Angaben erst später nachgetrag­en wurden, irrt. Oft erkennen Beamte dies durch ein gleiches Schriftbil­d. Datum, Kilometers­tand, Reiseziel, Reisezweck: Diese und weitere Angaben werden vom Fiskus gefordert. Regelmäßig wiederkehr­ende Ziele, zum Beispiel der Weg zur Firma, können abgekürzt werden, wenn eine Abkürzungs­liste beiliegt. Wer keine relevanten Daten vergessen und auf der sicheren Seite sein will, nutzt ein anerkannte­s Fahrtenbuc­h, beispielsw­eise vom Formularex­perten Avery Zweckform. Unter www.avery-zweckform.com/ fahrtenbuc­h gibt es umfassende Infos zum Fahrtenbuc­h und die Bücher beinhalten eine zusätzlich­e Ausfüllhil­fe. akz-o

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