Richter kommt Jägern entgegen
Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht
LEIPZIG – Im Rechtsstreit um die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die drei klagenden Jagdverbände einem Vergleich zugestimmt. Er sieht vor, dass die Jäger eine Vereinbarung schließen können, die eine Jagd in den Gebieten Allwördener Außendeich Mitte und Giesensand auch künftig ermöglicht. Die Planungen zur Elbvertiefung sahen dort eigentlich eine Jagdruhe vor, weswegen die Jäger geklagt hatten.
Der Deutsche Jagdverband sei mit der Einigung zufrieden, erklärte Justiziar Friedrich von Massow. „Wir konnten deutlich machen, dass pauschale Beschränkungen der Jagd für den Naturschutz schädlich sind.“Nachdem die Jäger damit raus sind aus dem Verfahren, wurde am Freitag in Leipzig weiter über die Klagen von Krabbenfischern und Im Hamburger Hafen könnten bald noch größere Containerschiffe Wellen vor sich herschieben.
Kommunen mündlich
Die Gemeinde Otterndorf fürchtet gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlickung des Watts und hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern seinen Tourismus bedroht. Die Richter äußersten bereits am Donnerstag allerdings Zweifel, ob die
verhandelt.
Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf überhaupt zulässig sind. Die rund 50 Fischer klagen, weil sie um ihre Existenz fürchten.
Wann ein Urteil fällt, ist weiter offen. In einem ersten großen Urteil hatte das Bundesgericht die Elbvertiefung im Februar weitgehend bestätigt. Wegen einzelner Mängel müssen die Planungen aber nachgebessert werden.