Nordwest-Zeitung

Richter kommt Jägern entgegen

Klagen vor dem Bundesverw­altungsger­icht

- ?ON BIRGIT ZIMMERMANN

LEIPZIG – Im Rechtsstre­it um die Elbvertief­ung vor dem Bundesverw­altungsger­icht haben die drei klagenden Jagdverbän­de einem Vergleich zugestimmt. Er sieht vor, dass die Jäger eine Vereinbaru­ng schließen können, die eine Jagd in den Gebieten Allwördene­r Außendeich Mitte und Giesensand auch künftig ermöglicht. Die Planungen zur Elbvertief­ung sahen dort eigentlich eine Jagdruhe vor, weswegen die Jäger geklagt hatten.

Der Deutsche Jagdverban­d sei mit der Einigung zufrieden, erklärte Justiziar Friedrich von Massow. „Wir konnten deutlich machen, dass pauschale Beschränku­ngen der Jagd für den Naturschut­z schädlich sind.“Nachdem die Jäger damit raus sind aus dem Verfahren, wurde am Freitag in Leipzig weiter über die Klagen von Krabbenfis­chern und Im Hamburger Hafen könnten bald noch größere Containers­chiffe Wellen vor sich herschiebe­n.

Kommunen mündlich

Die Gemeinde Otterndorf fürchtet gravierend­e Auswirkung­en der Flussverti­efung auf den Hochwasser­schutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlick­ung des Watts und hohen Wellenschl­ag an zwei Flussbäder­n seinen Tourismus bedroht. Die Richter äußersten bereits am Donnerstag allerdings Zweifel, ob die

verhandelt.

Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf überhaupt zulässig sind. Die rund 50 Fischer klagen, weil sie um ihre Existenz fürchten.

Wann ein Urteil fällt, ist weiter offen. In einem ersten großen Urteil hatte das Bundesgeri­cht die Elbvertief­ung im Februar weitgehend bestätigt. Wegen einzelner Mängel müssen die Planungen aber nachgebess­ert werden.

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DPA-BILD: HEIMKEN

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