Nazi-Polizist darf nicht Beamter sein
Runen-Tattoos und @itler2ruA
LEIPZIG – Ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugung durch einschlägige Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplinarklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendiert hatte. In zwei Vorinstanzen hatte noch der Beamte gewonnen, der bislang auch seinen Dienstbezüge erhielt.
Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin zeigte sich erleichtert: In dem Fall habe ein Nazi jahrelang vom „lahmenden System“profitiert. „Wir sind froh, dass das Bundesverwaltungsgericht heute endlich einen Riegel vorgeschoben hat“, erklärte Sprecher Benjamin Jendro. „Es sollte jetzt schnellstmöglich geklärt werden, ob diese Person noch Verbindungen zu gleichgesinnten Sympathisanten im aktiven Dienst hat.“
Der 1974 geborene Polizist aus Berlin trägt Runen-Tattoos. Dass auch die Noten des Horst-Wessel-Liedes auf seiner Haut prangen, wollte er bis zur mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Leipzig gar nicht gewusst haben. „Wäre mir neu“, antwortete der Mann auf den Vorhalt der Klavier spielenden Bundesrichter, die offensichtlich zur Überprüfung in die Tasten gegriffen hatten. Von dem Mann existieren Fotos, auf denen er den Hitlergruß zeigt.