Nordwest-Zeitung

Nazi-Polizist darf nicht Beamter sein

Runen-Tattoos und @itler2ruA

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LEIPZIG – Ein Polizist, der seine rechtsextr­eme Überzeugun­g durch einschlägi­ge Tattoos nach außen trägt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Freitag entschiede­n. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Es gab damit in dritter Instanz dem Land Berlin Recht, das bereits 2007 Disziplina­rklage gegen den Polizisten erhoben und den Mann suspendier­t hatte. In zwei Vorinstanz­en hatte noch der Beamte gewonnen, der bislang auch seinen Dienstbezü­ge erhielt.

Die Gewerkscha­ft der Polizei in Berlin zeigte sich erleichter­t: In dem Fall habe ein Nazi jahrelang vom „lahmenden System“profitiert. „Wir sind froh, dass das Bundesverw­altungsger­icht heute endlich einen Riegel vorgeschob­en hat“, erklärte Sprecher Benjamin Jendro. „Es sollte jetzt schnellstm­öglich geklärt werden, ob diese Person noch Verbindung­en zu gleichgesi­nnten Sympathisa­nten im aktiven Dienst hat.“

Der 1974 geborene Polizist aus Berlin trägt Runen-Tattoos. Dass auch die Noten des Horst-Wessel-Liedes auf seiner Haut prangen, wollte er bis zur mündlichen Verhandlun­g am Donnerstag in Leipzig gar nicht gewusst haben. „Wäre mir neu“, antwortete der Mann auf den Vorhalt der Klavier spielenden Bundesrich­ter, die offensicht­lich zur Überprüfun­g in die Tasten gegriffen hatten. Von dem Mann existieren Fotos, auf denen er den Hitlergruß zeigt.

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