Mit Machete und Hammer Opfer traktiert
Oldenburger wegen brutalster Taten vor dem Landgericht
Die Schuldfähigkeit ist noch nicht geklärt. Der 28-Jährige soll Drogen konsumiert haben.
OLDENBURG – ieNen Nefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen muss sich seit Freitag ein 28 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gegen vermeintliche Nebenbuhler äußerst brutal vorgegangen zu sein. Seine Freundin hatte sich von ihm getrennt. Als der Angeklagte am 25. April dieses Jahres aus der Wohnung der Ex-Freundin seine Sache abholen wollte, traf er dort auf einen Mann.
Laut Anklage sprang er nun dem vermeintlichen Nebenbuhler in den Rücken und besprühte ihn mit Pfefferspray. Dann soll er 20-mal mit einem Schlagstock auf den Kopf des Opfers geschlagen haben. Die Schläge waren so wuchtig, dass sich der Schlagstock verbogen hatte. Dann holte der Angeklagte einen Hammer und schlug damit viermal auf die Füße des Opfers. Dem 28Jährigen soll das immer noch nicht gereicht haben. „Nun wird es richtig lustig“, soll er ausgerufen haben. Er setzte nun ein Messer an, um die Finger des Opfers abzuschneiden. Bevor er das allerdings tun konnte, griff ein Nachbar ein. Anschließend soll der Angeklagte damit gedroht haben, Beteiligte abzustechen, falls die Polizei gerufen werde. Das Opfer war schwer verletzt. Ähnlich soll es dem früheren Lebensgefährten der Ex-Freundin ergangen sein.
Drei Wochen nach der ersten Tat soll der Angeklagte diesem Mann von hinten zweimal eine Machete auf den Hinterkopf geschlagen haben, was zu stark blutenden Wunden geführt hatte. Gestern machte der Angeklagte bezüglich des zweiten Falles Notwehr für sich geltend. Der frühere Lebensgefährte seiner Ex-Freundin habe ihn angegriffen und gewürgt. Er habe sich mit der Machete nur zur Wehr gesetzt. Bezüglich der ersten Tat gab der Angeklagte an, sich an nichts erinnern zu können. Er habe unter Drogeneinfluss gestanden. In dem massiven Drogenkonsum könnte auch die Erklärung für die äußerst brutalen Taten liegen.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf Busch hat einen Psychiater zum Verfahren hinzugezogen. Der Gutachter soll Auskunft über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben. Eine Wiese für Frühjahrsblüher haben Mitglieder des Vereins „Freunde des Eversten Holzes“und eine Schar kleiner Helfer aus umliegenden Kindergärten in diesem Naherholungsgebiet angelegt. Trixi Stalling (3.v.r. – hier mit Dieter Börner und Konrad Böker), Leiterin des Schlossgartens und zuständig für Eversten Holz, hatte die Idee. Also wurden – wie schon am Wochenende bei einer Obstbaum-Pflanzaktion der Rotary Clubs – Spaten und Schaufeln ausgegeben und gemeinsam die rund 5000 Blumenzwiebeln gesetzt. Jetzt hoffen alle, dass bereits im nächsten Frühjahr auf der Wiese in der Nähe des Spielplatzes der Erfolg des Vorhabens bewundert werden kann.