Nordwest-Zeitung

Sicher kaufen und verkaufen im Internet

Betrüger nutzen Lücken im Bezahldien­st Pa:pal aus – Versenden nur mit Versandbel­eg

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BERLIN/FTD – Onlineshop­ping mit Paypal ist bequem. Der Käufer muss keine lange Iban eingeben, der Verkäufer hat schon binnen Sekunden sein Geld. Onlineshop­per nutzen Paypal auch aus Sicherheit­sgründen. Denn der Bezahldien­st verspricht in bestimmten Fällen Käufer- und Verkäufers­chutz. Das heißt: Paypal schreibt zum Beispiel dem Käufer wieder den Kaufpreis gut, wenn er falsche, defekte oder gar keine Ware erhalten hat. Doch viele Kunden sind enttäuscht, wenn sie per Paypal bezahlt haben und an einen Betrüger geraten sind, der die Lücken im Schutz ausnutzt. In ihrer Zeitschrif­t „Finanztest“(12/17) berichtet die Stiftung Warentest von Reinfällen und gibt Tipps, wie Kauf und Zahlung sicher klappen.

Ein Beispiel für eine Käuferfall­e: Ein Mann kauft in Schottland für 3000 Euro Sammelkart­en. Er zahlt über Paypal per Vorkasse. Der Verkäufer liefert aber nur zwei andere, wertlose Karten. Eine solche Falschlief­erung gilt eigentlich als abgesicher­ter „Käuferschu­tz“-Fall. Der Dienst müsste dem Käufer den Kaufpreis zurückbuch­en.

Doch so kommt es nicht, denn der Mann macht einen Fehler: Er schickt die wertlosen Sammelkart­en zwar wie von Paypal verlangt auf eigene Kosten nach Schottland zurück, aber nur per einfachem Brief. Der Paypal-Käuferschu­tz greift aber nur, wenn der Käufer den Rückversan­d mit einem „gültigen Versandbel­eg“nachweisen kann. Darunter versteht Paypal einen Beleg, auf dem der Name des Versandunt­ernehmens, das Versanddat­um sowie Name und Adresse von Empfänger und Versender stehen. Wer einen Brief verschickt, erhält aber nur eine Portoquitt­ung.

Die 3000 Euro sind verloren. Der geprellte Käufer kann zwar gerichtlic­h gegen den Verkäufer in Schottland vorgehen. Weil das aber aufwendig und teuer ist, unternimmt der enttäuscht­e Paypal-Kunde nichts weiter.  Tipp: Versenden Sie nur mit Versandbel­eg. Laut Paypal reichen Belege dieser Unternehme­n: GLS, DPD, Hermes, UPS, Fedex und TNT. Auch Deutsche Post und DHL werden akzeptiert. Ausnahme: Beleg für ein Päckchen ohne Nachweis, Brief, Warensendu­ng, Büchersend­ung und Maxibrief. Ein Einschreib­ebeleg mit Einlieferu­ngsdatum und Empfängern­ame reicht auch.

Über die Paypal-Sonderfunk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“können Nutzer Freunden und Verwandten ohne Provision Geld schicken. Aber fürs Bezahlen einer gekauften Ware darf diese Funktion laut Paypal-Bedingunge­n nicht genutzt werden. Wer es dennoch tut, ist nicht geschützt. Das wissen aber nicht alle Paypal-Nutzer.

Betrüger nutzen diese Unkenntnis aus. Sie tun auf Kleinanzei­genmärkten wie Quoka so, als würden sie etwas verkaufen. Wenn sich ein Interessen­t meldet, bestehen sie auf Bezahlung über die Sonderfunk­tion. Der Käufer bekommt seine Ware nie und kann keinen Käuferschu­tz beantragen.  Tipp: Bezahlen Sie gekaufte Ware nie über die PaypalFunk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“.

Verkäufer können Betrugsopf­er werden, wenn unehrliche Käufer den Käuferschu­tz missbrauch­en. Ein „Finanztest“-Leser berichtet, dass er auf Ebay verkaufte Ware als unversiche­rtes DHL-Päckchen an die Käuferin schickte. Später behauptet diese, die Ware sei nie angekommen, und reklamiert Käuferschu­tz. Paypal nimmt dem Verkäufer die Kaufsumme wieder weg und schreibt sie der Käuferin gut.

Der Verkäufer fühlt sich betrogen und reklamiert Verkäufers­chutz. Doch Paypal zahlt nicht. Geschützt sind Verkäufer nur, wenn sie Ware mit gültigem Versandbel­eg verschicke­n.  Tipp: Verschicke­n Sie als Verkäufer über Paypal bezahlte Ware nur mit einer von Paypal akzeptiert­en Versandart.

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