Nordwest-Zeitung

Anklage fordert Haft für Schlecker

In einer Woche urteilen die Richter – Es gehtni cht nur um den Ex-Drogerie-Unternehme­r

- VON NICO ESCH

Anton Schlecker soll viel Geld beiseitege­schafft haben. Er selbst weistdi e Vorwürfe zurück.

STUTTGART – Die Staatsanwa­ltschaft will Ex-Drogeriema­rktkönig Anton Schlecker ins Gefängnis bringen. Im Prozess vor dem Stuttgarte­r Landgerich­t forderten die Vertreter der Anklage am Montag drei Jahre Haft für den 73-Jährigen. Sie halten es für erwiesen, dass Schlecker Millionen beiseitege­schafft hat, obwohl er die Insolvenz seines Imperiums schon kommen sah – oder sie zumindest hätte kommen sehen müssen. In zwei der zahlreiche­n Anklagepun­kte sehen die Ankläger sogar einen besonders schweren Fall des Bankrotts.

Die Verteidigu­ng hält sowohl das als auch die Forderung nach einer Haftstrafe für überzogen, nannte aber selbst kein Strafmaß, das sie für angemessen hält. Schlecker selbst hat im Prozess die Vorwürfe immer zurückgewi­esen und stets betont, nie am Fortbestan­d seines Lebenswerk­s gezweifelt zu haben.

Auch für seine beiden mitangekla­gten Kinder, Lars und Meike, forderte die Staatsanwa­ltschaft Haftstrafe­n. Sie sollen für zwei Jahre und zehn Monate beziehungs­weise zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Ihnen wirft die Anklage ebenfalls Bankrott und außerdem Beihilfe zum Bankrott, Untreue und Insol- venzversch­leppung vor. Lars und Meike Schlecker gehörte die Logistik-Tochterfir­ma LDG, die zum Imperium ihres Vaters zählte. Dort sollen sie sich selbst Gewinne in Höhe von sieben Millionen Euro ausgezahlt haben, die es laut Anklage gar nicht mehr gab – und damit eine Überschuld­ung herbeigefü­hrt haben. Am kommenden Montag will das Landgerich­t Stuttgart sein Urteil sprechen.

Der Prozess drehte sich vor allem um die Frage, wann genau Schlecker klar gewesen sein muss, dass seiner Firma die Zahlungsun­fähigkeit drohte – denn von da an hätte er kein Geld mehr daraus abziehen dürfen. Als sogenannte­r Einzelkauf­mann haftete Anton Schlecker mit seinem privaten Vermögen für die Firma.

In der Anklage war noch von Ende 2009 die Rede, davon rückte die Staatsanwa­ltschaft später ab und hält nun Ende 2010 für den fraglichen Zeitpunkt. Angemeldet hat Schlecker die Insolvenz im Januar 2012.

Für die Drogerieke­tte bedeutete das damals den Untergang. Zehntausen­de verloren in den folgenden Monaten ihre Jobs, die Forderunge­n der Gläubiger summieren sich auf über eineMillia­rde Euro.

Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft hatte ein jahrelange­r Umsatzrück­gang schon 2009 zu „massiven Liquidität­slücken“bei Schlecker geführt. Man habe in der Verhandlun­g das Bild eines Unternehme­ns bekommen, „in dem es ab 2009 nur noch darum ging, Löcher zu stopfen und sich von einer Liquidität­slücke zur nächsten zu hangeln“.

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