Nordwest-Zeitung

3 Tage im falsc.en Hotel: Entsc.ädigung

BGH stärkt Rechte von Reisenden – „Nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t“

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KARLSRUHEG­DPA – Urlaubszei­t ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartie­rt werden, können sie einen Anspruch auf Entschädig­ung für diese „nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t“haben. Das entschied am Dienstag der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).

Damit war eine Familie aus Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreic­h. Sie war bei ihrem Antalya-Urlaub vor zweineinha­lb Jahren wegen Überbelegu­ng für drei Tage in einem anderen Hotel einquartie­rt worden. Dieses war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versproche­nen Meerblick und war – nach Feststellu­ng des Berufungsg­erichts – in einem ekelerrege­nden Zustand: „Es waren drei Tage Horror.“

Zwar war in dem ursprüngli­ch gewählten Hotel später alles in Ordnung und die Familie hatte für die restlichen Tage ihren gebuchten Strandurla­ub. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub aber insgesamt „erheblich beeinträch­tigt“, so der BGH. Der Familie stehe deshalb eine Entschädig­ung von 600 Euro zu – zusätzlich zu den bereits in den Vorinstanz­en erstritten­en 970 Euro geminderte­r Reisepreis.

Der BGH wies zugleich die Revision des Reiseveran­stalters Alltours als unbegründe­t zurück. Den Richtern zufolge entsprach die vom Veranstalt­er erbrachte Leistung nicht dem Wert der gebuchten.

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