3 Tage im falsc.en Hotel: Entsc.ädigung
BGH stärkt Rechte von Reisenden – „Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“
KARLSRUHEGDPA – Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“haben. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).
Damit war eine Familie aus Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreich. Sie war bei ihrem Antalya-Urlaub vor zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Dieses war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war – nach Feststellung des Berufungsgerichts – in einem ekelerregenden Zustand: „Es waren drei Tage Horror.“
Zwar war in dem ursprünglich gewählten Hotel später alles in Ordnung und die Familie hatte für die restlichen Tage ihren gebuchten Strandurlaub. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub aber insgesamt „erheblich beeinträchtigt“, so der BGH. Der Familie stehe deshalb eine Entschädigung von 600 Euro zu – zusätzlich zu den bereits in den Vorinstanzen erstrittenen 970 Euro geminderter Reisepreis.
Der BGH wies zugleich die Revision des Reiseveranstalters Alltours als unbegründet zurück. Den Richtern zufolge entsprach die vom Veranstalter erbrachte Leistung nicht dem Wert der gebuchten.