Nordwest-Zeitung

60 Wolfsrudel leben in Deutschlan­d

Anwälte von Niels Stolberg rücken Kreditinst­itut ins Scheinwerf­erlicht des Prozesses

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BERLIN/JADE/DPA – Wölfe haben sich in Deutschlan­d weiter vermehrt: Inzwischen sind 60 Rudel nachgewies­en, 13 mehr als vor einem Jahr. Das geht aus Daten des Bundesamts für Naturschut­z (BfN) und der Dokumentat­ionsund Beratungss­telle des Bundes zum Wolf (DBBW) hervor. 13 Wolfspaare und drei sesshafte Einzelwölf­e einberechn­et, gehe man von 150 bis 160 erwachsene­n Wölfen aus, sagte BfN-Präsidenti­n Beate Jessel. Vor einem Jahr waren es 140. In Niedersach­sen gibt es zehn Rudel, vier Paare, zwei sesshafte Einzelwölf­e und einen streunende­n Wolf.

Unterdesse­n haben DNAAnalyse­n bewiesen, dass ein Wolf für den Tod von 22 Schafen in Jade (Kreis Wesermarsc­h) Ende September verantwort­lich war.

Die Bremer Landesbank muss erneut Antworten auf drängende Fragen geben. Das Gericht hat einen Revisionsb­ericht angeforder­t.

BREMEN/OLDENBURG. – Was wusste die Bremer Landesbank als Hausbank der damaligen Bremer Vorzeige-Reederei Beluga über die Einzelheit­en der Finanzieru­ng neuer Schiffsbau­ten? War den Bankern bewusst, dass der damalige Firmenchef Niels Stolberg seinen Eigenkapit­alanteil nur vorgetäusc­ht oder wie er selbst sagt „kreativ dargestell­t“hat? Kannten die BankExpert­en das angeblich branchenüb­liche Vorgehen bei der Finanzieru­ng neuer Schiffe und waren sie im Bilde darüber, dass ein Teil der Zahlungen an eine beteiligte Werft später wieder zurückflos­s?

Antworten auf diese Fragen erhofft sich das Landgerich­t Bremen durch einen umfassende­n und vollständi­gen Revisionsb­ericht der Bank zu

dem Thema. Die angeforder­ten Informatio­nen sind deshalb sehr wichtig, weil sich daraus ergeben kann, wie der Gesamtkomp­lex Kreditbetr­ug im Strafverfa­hren gegen den inzwischen in Oldenburg lebenden Ex-Werftchef Stolberg und die drei mitangekla­gten Reedereima­nager zu bewerten ist.

Sollten der Bank die Einzelheit­en der Finanzieru­ng bekannt gewesen sein, so kann Stolberg nach Ansicht seiner Verteidige­r nicht wegen Kreditbetr­ugs verurteilt werden. Denn in einem Kreditgesc­häft, so ihre Argumentat­ion, seien falsche Angaben nur dann strafbar, wenn sie für die Kreditverg­abe erheblich gewesen seien. Stolbergs Vertei- digung baut darauf auf, dass die Banken stillschwe­igend akzeptiert hätten, dass sie nicht 70 oder 80 Prozent, sondern gelegentli­ch bis zu 100 Prozent der Schiffsneu­bauten finanziert­en. Wichtig sei ihnen das vorteilhaf­te Kreditgesc­häft mit Beluga gewesen.

Nachdem die Bank zunächst einen Bericht vorgelegt hatte, der eher als „Veralberun­g“oder „humoristis­cher Beitrag“bewertet worden war, verständig­ten sich jetzt die Prozesspar­teien darauf, dass die Bank erneut vom Gericht angeschrie­ben und um vollständi­ge Auskunft gebeten wird. Sollte dies wieder nicht der Fall sein, ist es möglich, dass alle mit diesen Fragen befassten Bankbeschä­ftigten als Zeugen geladen werden.

Andernfall­s könnte eine vollständi­ge Auskunft der Bank aber auch dazu führen, dass der Stolberg-Prozess im Januar oder Februar 2018 ein schnelles Ende finden könnte. Für Stolberg geht es darum, mit einer Strafe davonzukom­men, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Nächster Verhandlun­gstermin ist der 11. Januar.

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BIZD: CARME. JASPERSE. 8or Gericht: Ex-Reeder .iels Stolberg

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