Nordwest-Zeitung

Frauenhaus total überlaufen

U16 Schutzsuch­ende mussten abgewiesen werden

- VON ANNA-LENA SACHS UND SABINE SCHICKE

Nach einer Beratung oder einem Aufenthalt im Frauenhaus entscheide­t die Frau über ihre Zukunft. Für Kinder gibt es einen extra Bereich.

OLDENBURG – Unabhängig von Alter, sozialer Herkunft oder Religionsz­ugehörigke­it kann jede Frau von Gewalt betroffen sein. Für Anja Kröber, Mitarbeite­rin des Autonomen Frauenhaus­es Oldenburg, ist der internatio­nale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November ein Anlass, das Thema öffentlich zu machen. Im Rahmen des Tages gegen Gewalt an Frauen appelliert Anja Kröber an Nachbarn und Freunde, nicht wegzusehen und zur Not die Polizei einzuschal­ten. An die Frauen hat sie die wichtige Botschaft: „Es gibt Hilfe.“Mit dem Frauenhaus, der Biss, der Beratungss­telle Olena und weiteren Ehe- und Lebensbera­tungsstell­en sei Oldenburg (siehe gelber Kasten) breit aufgestell­t.

Existenzsi­cherung

Pro Jahr nimmt das Frauenhaus 60 Frauen und etwa 80 Kinder auf. Der Bedarf sei also da, heißt es. 176 weitere Frauen mit 204 Kindern mussten abgewiesen und an andere Frauenhäus­er vermittelt werden. Die Länge des Aufenthalt­s der Frauen ist verschiede­n. „Manche Frauen bleiben ein, zwei Tage, informiere­n sich über die Möglichkei­ten, die sie haben und kommen dann zum Beispiel bei Freunden oder Familie unter.“Andere seien in Oldenburg gefährdet und entscheide­n sich nach den Erfahrunge­n Anja Kröbers, in ein anderes Frauenhaus zu wechseln. Sollte die Frau sich trennen und eine Wohnung suchen, darf die Zeit im Frauenhaus bis zu sechs Monaten dauern.

Der Aufgabenbe­reich der Jede Frau kann von Gewalt betroffen sein: Der 25. November ist der internatio­nale Tag gegen Gewalt an Frauen (Symbolbild­7.

Frauenhaus-Mitarbeite­r richtet sich je nach den Bedürfniss­en der Hilfesuche­nden. So werden die Frauen zu verschiede­nen Themen beraten. Dabei geht es auch um die Existenzsi­cherung. „Wir kümmern uns darum, dass die Frau ein eigenständ­iges Einkommen hat, meistens erst einmal durch Arbeitslos­engeld II.“

Auch die Wohnungssu­che rückt für die Frauen in den Mittelpunk­t. Die Fragen, ob sich die Frau scheiden lassen will oder Anzeige erstatten möchte, werden bei Bedarf auch geklärt, so Kröber. Zudem ist das Umgangsrec­ht gewalttäti­ger Väter zu den Kindern auch zu regeln.

Im Frauenhaus gibt es auch einen speziellen Bereich für Kinder. Zwei Erzieherin­nen betreuen sie während der Woche. Um das Erlebte zu verarbeite­n, können sie sich dort mit denen austausche­n. „Wenn sich die Kinder sicher fühlen, dann teilen sie ihre Gefühle mit, dazu gehört auch, dass sie ihren Vater vermissen“, erklärt die Expertin.

Täterberat­ung

Dabei entscheide­t laut Anja Kröber die Frau, wie ihr Leben in Zukunft verlaufen soll, da ergebnisof­fen beraten wird. So könne die Frau sich auch dazu entscheide­n, zum Partner zurückzuke­hren. „Wesentlich ist, was die Frau möchte.“Der Mann hat darüber hinaus die Option, sich

bei der Täterberat­ung zu melden. Seit mehreren Jahren bietet das Frauenhaus auch den Tätern Hilfe an. Dennoch solle die Frau vorab bestimmte Bedingunge­n absprechen.

Auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus können durch die Experten weitere Entwicklun­gen begleitet werden. Die Frauen werden darüber hinaus – je nach Bedarf – in das Unterstütz­ungs- und Beratungsn­etz integriert. Jona Simon

Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut und sie endet dort, wo sie die Freiheit eines Anderen beschneide­t. Ich finde Gewalt gegen Frauen ist nicht zu tolerieren, da sie die Freiheit extrem beschneide­t! Sabine van Geuns Christlich Essenische Kirche

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DPA-BILD: JAN-PHILIPP STROBEL
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Sabine van Geuns
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