Nordwest-Zeitung

Franzosen und Griechen lassen nur Korken knallen

Böller zum :ahres;echsel sind in manchen Urlaubslän­dern tabu – Vor Reise informiere­n

- VON PHILIPP LAAGE

BERLIN – Für viele Deutsche gehört das Zünden von Raketen und Böllern an Silvester einfach dazu. Wer den Jahreswech­sel im Ausland verbringt, könnte aber enttäuscht sein: In vielen Städten und Urlaubslän­dern können oder dürfen Privatleut­e überhaupt kein Feuerwerk kaufen und somit auch nicht selbst abbrennen.

„In jedem Land gelten andere Regeln“, erläutert Carsten Both, Produktman­ager beim Pyrotechni­k-Unternehme­n Nico Europe. „Urlauber müssen sich vor jeder Silvesterr­eise informiere­n, welche Gegenständ­e abgebrannt werden dürfen.“

Beispiel: Dänemark hat laut dem Experten jegliche Art von Knallkörpe­rn verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 Silvesterf­euerwerk schauen sich Urlauber natürlich gerne an – nur selbst böllern ist nicht in jedem Land drin.

erlaubt: „Wunderkerz­en und Tischbombe­n“, nennt Both als Beispiele.

Feuerwerks­körper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F] und F4. Die harmlo- se Kategorie F1 umfasst Tischfeuer­werk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. Mindestalt­er in Deutschlan­d: zwölf Jahre.

F2 umfasst typisches Silvesterf­euerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. Mindestalt­er hierzuland­e: 18 Jahre. F] und F4 sind stärker und gefährlich­er, man benötigt dafür in Deutschlan­d einen Befähigung­sschein.

Die Schwierigk­eit: Jedes Land in Europa habe andere Restriktio­nen in den Bereichen F2 und F], erklärt Both. Manche Artikelgru­ppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EULänder können darüber entscheide­n. So sagt es die Richtlinie 201]/29/EU.

Und auch die Kultur spielt eine Rolle: In Frankreich und Griechenla­nd zum Beispiel sei es schlicht unüblich, dass Privatleut­e groß knallen und böllern – der Erwerb von Feuerwerk sei entspreche­nd eingeschrä­nkt.

Grundsätzl­ich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländ­ischen Kommunen etwa ist das Knallen in bestimmten Zonen verboten. Der Hintergrun­d sind zahlreiche Unfälle. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädt­en zu Silvester für Privatleut­e ganz.

Auch in Deutschlan­d darf nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der sogenannte­n Ersten Verordnung zum Sprengstof­fgesetz heißt es: „Das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern ist verboten.“

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DPA-BILD: SCHUH

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