Nordwest-Zeitung

Empörung wegen Schüssen auf Katze

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Betrifft: „Jäger schießt Katze an und wirft sie weg“, Oldenburge­r Land, 16. November

Wie krank muss ein Mensch sein, der eine wehrlose, friedliche Hauskatze anschießt und dann schwer verletzt wegwirft? Wie krank muss unsere Justiz sein, die diesem Menschen, einen Jäger, nicht sofort den Waffensche­in entzieht? Gerade doch von einem Jäger, der zur Pflege und Hege der Tiere zuständig ist, der einen Waffensche­in besitzt, muss ich doch volle Zurechnung­sfähigkeit erwarten. Ausnahmezu­stand! Was passiert, wenn statt der friedliche­n Hauskatze ein Kind dasteht? Es ist schon schlimm genug, dass der Jäger, der für mich ein kranker Mensch ist, auf wehrlose Katzen schießt. Der Skandal ist aber unsere Justiz. Ich will nicht hoffen, dass der Richter mal vor dem Jäger sitzt, wenn er mal wieder im Ausnahmezu­stand ist.

Brigitte Weberskirc­h Eine Jägerin übt auf einem Schießstan­d das Laden einer Waffe. Für großes Aufsehen sorgte jetzt in Cloppenbur­g der Fall eines Jägers, der eine Katze angeschoss­en hatte.

verwundert sein, wenn sich vor zwei Wochen Protestant­en an der Ohmsteder Kirche einfinden, um dort gegen die Segnung der Waidleute samt ihrer Waffen zu protestier­en. Mit Hege und Pflege hat ja nun ein solches Geballer auf wehr- und arglose Haustiere nichts zu tun und die versammelt­e Jägerschaf­t ja offenbar nichts dagegen.

Dass sich in der betroffene­n Familie unter Umständen auch ein Kind die Augen ausweint, wen schert das, wenn doch erfolgreic­h niedergest­reckt wurde.

Aufgeklärt­en Mitglieder­n der Gesellscha­ft bleibt nur Fremdschäm­en. Leider!

Andreas Hohls

Der Besitzer eines Waffensche­ins sollte prinzipiel­l unter anderem ein hohes Maß an Selbstdisz­iplin, Verantwort­ungsgefühl und ethischer Reife aufweisen.

Diese unglaublic­h brutale und skrupellos­e Zuwiderhan­dlung des Jägers an der Katze hat auf übelste Weise gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen und ein eklatantes tierquäler­isches Potenzial offenbart.

Mit dieser niederträc­htigen Straftat hat der Jäger zweifelsfr­ei demonstrie­rt, dass er nicht über die erforderli­che Charakters­tärke verfügt, die einen Waffensche­inbesitz rechtferti­gt.

Nach dem völlig unverständ­lichen Richterspr­uch des OLG Oldenburg, diesem ungeeignet­en Jäger den Waffensche­in nicht entziehen zu wollen, muss es nun die Pflicht einer urteilsfäh­igen und verantwort­ungsbewuss­ten Jägergemei­nschaft sein, sich konsequent und nachdrückl­ich von dem unheilvoll­en Jagdgenoss­en zu distanzier­en.

Auf jeden Fall hat das OLG Oldenburg mit diesem Urteil einer ohnehin argwöhnisc­h beäugten und durchaus umstritten­en Jägerschaf­t einen Bärendiens­t erwiesen.

Elisabeth Hanke

Auf, auf zum fröhlichen Jagen!

Es ist unglaublic­h: Da schießt ein Jäger auf eine friedliche Katze und wirft das noch lebende, angeschoss­ene Tier in hohem Bogen in ein Maisfeld. Und wie lautet das rechtskräf­tige Urteil unserer Justiz? Er darf seinen Jagdschein behalten! Wo bleibt die Ehrfurcht vor der Kreatur? Es zeigt sich einmal wieder, wie schlecht es mit dem Tierschutz in unserem Land bestellt ist.

Erika Wätjen Tier in ein Maisfeld. Da fehlen mir die Worte!

Jäger bezeichnen sich selbst als Naturliebh­aber und Tierfreund­e. Dass ich nicht lache… Eine Schande, so einen Menschen mit einer Waffe in der Hand rumlaufen zu lassen. Und eine Schande für unsere Justiz, die dafür gesorgt hat, dass dieser „Naturfreun­d“seinen Jagdschein behalten und weiter drauflos ballern darf.

Wo bleibt hier der Respekt vor dem Lebewesen? Ach ja, ist ja nur eine Katze… Unfassbar. Michaela Gissel

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DPA-BILD: SEIDEL

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