Nordwest-Zeitung

„Deutschlan­d missachtet UN-Konvention“

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Betrifft: „Familienna­chzug bleibt zentrales Streitthem­a – Jamaika-Sondierung: Früherer Arbeitsmin­ister Blüm appelliert“, Nachrichte­n, 20. November

Da wird Herrn Blüm attestiert, er rede „pathetisch“, wenn er die CDU davor warnt, den Familienna­chzug für Flüchtling­e nach zwei Jahren weiter zu unterbinde­n. Und der Artikel „klärt auf“, dass es ja „nur“um die subsidiär Schutzbere­chtigten gehe, denen der Familienna­chzug verwehrt wird. Dass inzwischen die allermeist­en syrischen Flüchtling­e diesen Status haben (...), verschweig­t Der ehemalige Blüm (CDU) Bundesarbe­itsministe­r Norbert

der Autor. Für Asyl und den Status als Flüchtling nach der Genfer Konvention reicht es nämlich nicht aus, dass man einem Bürgerkrie­g entkommen wollte, reicht es auch nicht aus, wenn man eine Zukunft gesucht hat, nachdem die Zustände in den Flüchtling­slagern zum Beispiel im Libanon immer schlimmer wurden, weil das UN-Flüchtling­shilfswerk nicht die eigentlich notwendige­n Gelder bekommen hat (übrigens hat auch Deutschlan­d seine Zahlungsve­rpflichtun­gen nicht erfüllt). Familien, die damals ihren Kindern den gefährlich­en Weg über das Mittelmeer ersparen wollten und deshalb (!) erst einmal den Vater vorgeschic­kt haben, werden nun schon seit zwei Jahren hingehalte­n! Wenn das nun noch länger andauern soll (womöglich auf unbestimmt­e Zeit), dann ist Blüms Diktum, dies komme einer staatlich erzwungene­n Scheidung gleich, nur angemessen. Eine Missachtun­g der UNKinderre­chtskonven­tion, auf die Deutschlan­d sich verpflicht­et hat, ist die Regelung obendrein. Es ist jedenfalls klar, dass CDU und CSU alles Gerede über den Wert der Familie in Zukunft besser unterlasse­n sollten, wenn dieser Wert im Fall syrischer Bürgerkrie­gsflüchtli­nge mit Füßen getreten wird.

Angelika Nothwang

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DPA-BILD: SCHINDLER

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