„Deutschland missachtet UN-Konvention“
Betrifft: „Familiennachzug bleibt zentrales Streitthema – Jamaika-Sondierung: Früherer Arbeitsminister Blüm appelliert“, Nachrichten, 20. November
Da wird Herrn Blüm attestiert, er rede „pathetisch“, wenn er die CDU davor warnt, den Familiennachzug für Flüchtlinge nach zwei Jahren weiter zu unterbinden. Und der Artikel „klärt auf“, dass es ja „nur“um die subsidiär Schutzberechtigten gehe, denen der Familiennachzug verwehrt wird. Dass inzwischen die allermeisten syrischen Flüchtlinge diesen Status haben (...), verschweigt Der ehemalige Blüm (CDU) Bundesarbeitsminister Norbert
der Autor. Für Asyl und den Status als Flüchtling nach der Genfer Konvention reicht es nämlich nicht aus, dass man einem Bürgerkrieg entkommen wollte, reicht es auch nicht aus, wenn man eine Zukunft gesucht hat, nachdem die Zustände in den Flüchtlingslagern zum Beispiel im Libanon immer schlimmer wurden, weil das UN-Flüchtlingshilfswerk nicht die eigentlich notwendigen Gelder bekommen hat (übrigens hat auch Deutschland seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt). Familien, die damals ihren Kindern den gefährlichen Weg über das Mittelmeer ersparen wollten und deshalb (!) erst einmal den Vater vorgeschickt haben, werden nun schon seit zwei Jahren hingehalten! Wenn das nun noch länger andauern soll (womöglich auf unbestimmte Zeit), dann ist Blüms Diktum, dies komme einer staatlich erzwungenen Scheidung gleich, nur angemessen. Eine Missachtung der UNKinderrechtskonvention, auf die Deutschland sich verpflichtet hat, ist die Regelung obendrein. Es ist jedenfalls klar, dass CDU und CSU alles Gerede über den Wert der Familie in Zukunft besser unterlassen sollten, wenn dieser Wert im Fall syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge mit Füßen getreten wird.
Angelika Nothwang