Nachbarn darf Deko nicht stören
1 R)(N/TMN – Adventszeit ist Dekorationszeit. Allerdings gelten außerhalb der eigenen vier Wände Grenzen. Die grobe Richtschnur lautet: Es darf den Nachbarn nicht stören.
Bewohner sollten sich daran orientieren, was in ihrer Wohngegend üblich ist, rät Anna Florenske vom Verband Wohneigentum. Ihr Credo lautet: „Im Zweifel größere oder leuchtende Außendeko immer mit den Nachbarn abstimmen.“Orientierung bietet außerdem der folgende Überblick: Ein Christbaum im Treppenhaus kann ein Problem werden, wenn er Flucht- und Transportwege zustellt. Gegen eine Adventskranz an der Wohnungstür können Nachbarn nichts sagen (OLG Düsseldorf, AZ: 25 T 500/89). Gegenstände, die Brandgefahr bergen, dürfen nicht ins Treppenhaus (OLG Münster, AZ: 10 B 304/09). Blinkende Lichterketten sollten nicht in die Fenster von Nachbarn scheinen. Sonst können sie verlangen, dass die Deko spätestens ab 22 Uhr ausgeschaltet wird. Parfums oder Duftsprays mit Weihnachtsgerüchen dürfen nicht im Treppenhaus versprüht werden (OLG Düsseldorf, AZ: 3 WX 98/03). Ein Weihnachtsmann kann vom Balkon hängen, wenn er gut befestigt ist, niemanden stört und die Fassade nicht beschädigt. In einer Eigentümergemeinschaft müssen die anderen zustimmen, wenn Vorgarten oder Balkon mit Weihnachtsmännern oder Rentieren bestückt werden.