Nordwest-Zeitung

Nachbarn darf Deko nicht stören

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1 R)(N/TMN – Adventszei­t ist Dekoration­szeit. Allerdings gelten außerhalb der eigenen vier Wände Grenzen. Die grobe Richtschnu­r lautet: Es darf den Nachbarn nicht stören.

Bewohner sollten sich daran orientiere­n, was in ihrer Wohngegend üblich ist, rät Anna Florenske vom Verband Wohneigent­um. Ihr Credo lautet: „Im Zweifel größere oder leuchtende Außendeko immer mit den Nachbarn abstimmen.“Orientieru­ng bietet außerdem der folgende Überblick:  Ein Christbaum im Treppenhau­s kann ein Problem werden, wenn er Flucht- und Transportw­ege zustellt.  Gegen eine Adventskra­nz an der Wohnungstü­r können Nachbarn nichts sagen (OLG Düsseldorf, AZ: 25 T 500/89). Gegenständ­e, die Brandgefah­r bergen, dürfen nicht ins Treppenhau­s (OLG Münster, AZ: 10 B 304/09).  Blinkende Lichterket­ten sollten nicht in die Fenster von Nachbarn scheinen. Sonst können sie verlangen, dass die Deko spätestens ab 22 Uhr ausgeschal­tet wird.  Parfums oder Duftsprays mit Weihnachts­gerüchen dürfen nicht im Treppenhau­s versprüht werden (OLG Düsseldorf, AZ: 3 WX 98/03).  Ein Weihnachts­mann kann vom Balkon hängen, wenn er gut befestigt ist, niemanden stört und die Fassade nicht beschädigt. In einer Eigentümer­gemeinscha­ft müssen die anderen zustimmen, wenn Vorgarten oder Balkon mit Weihnachts­männern oder Rentieren bestückt werden.

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