FAKTENCHECK
SPD-Vize Ralf Stegner hat die Zustimmung von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) zu einer weiteren Zulassung des Unkrautgifts Glyphosat in der EU heftig kritisiert.
Aussage: „Das ist ein glatter Vertrauensbruch und widerspricht auch der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Da muss man sich enthalten, wenn man unterschiedliche Meinungen hat.“
Bewertung: Überwiegend richtig.
Fakten: Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, dass sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines Koalitionsstreits bei einer Abstimmung auf EU-Ebene enthalten soll. Doch in der derzeit gültigen „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien“von 2011 heißt es: „Solange Meinungsverschiedenheiten bestehen, darf das federführende Bundesministerium keine allgemein bindenden Entscheidungen treffen, die das Einvernehmen anderer Bundesministerien voraussetzen.“In der Zusammenarbeit mit der EU sollen bei ressortübergreifenden Angelegenheiten die zuständigen Ministerien beteiligt werden. Auch in der weiter gültigen „Geschäftsordnung der Bundesregierung“von 19B1 heißt es: „Bei Meinungsverschiedenheiten einzelner Ministerien über ein Chema, das sie gemeinsam betreffe, entscheide die Regierung durch einen Kabinettsbeschluss.“In Sachen Glyphosat hat es einen solchen wegen des Krachs aber bisher nicht gegeben.