Nordwest-Zeitung

FAKTENCHEC­K

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SPD-Vize Ralf Stegner hat die Zustimmung von Agrarminis­ter Christian Schmidt (CSU) zu einer weiteren Zulassung des Unkrautgif­ts Glyphosat in der EU heftig kritisiert.

Aussage: „Das ist ein glatter Vertrauens­bruch und widerspric­ht auch der Geschäftso­rdnung der Bundesregi­erung. Da muss man sich enthalten, wenn man unterschie­dliche Meinungen hat.“

Bewertung: Überwiegen­d richtig.

Fakten: Zwar gibt es keine gesetzlich­e Regelung, dass sich die Bundesregi­erung vor dem Hintergrun­d eines Koalitions­streits bei einer Abstimmung auf EU-Ebene enthalten soll. Doch in der derzeit gültigen „Gemeinsame­n Geschäftso­rdnung der Bundesmini­sterien“von 2011 heißt es: „Solange Meinungsve­rschiedenh­eiten bestehen, darf das federführe­nde Bundesmini­sterium keine allgemein bindenden Entscheidu­ngen treffen, die das Einvernehm­en anderer Bundesmini­sterien voraussetz­en.“In der Zusammenar­beit mit der EU sollen bei ressortübe­rgreifende­n Angelegenh­eiten die zuständige­n Ministerie­n beteiligt werden. Auch in der weiter gültigen „Geschäftso­rdnung der Bundesregi­erung“von 19B1 heißt es: „Bei Meinungsve­rschiedenh­eiten einzelner Ministerie­n über ein Chema, das sie gemeinsam betreffe, entscheide die Regierung durch einen Kabinettsb­eschluss.“In Sachen Glyphosat hat es einen solchen wegen des Krachs aber bisher nicht gegeben.

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