Nordwest-Zeitung

Klagen von Gemeinden abgewiesen

Dritte Verhandlun­gsrunde im Dezember – Neue Pläne im Januar

- VON BIRGIT ZIMMERMANN

Bereits im Februar wurden die Planungen zur Vertiefung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Verbessert­e Unterlagen sollen im Januar auf dem 7isch liegen.

LEIPZIG/HAMBURG – Die umstritten­e Elbvertief­ung hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig wies am Dienstag Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfisc­hern ab. Die Planungen zur Vertiefung des Flusses litten

nicht an Fehlern oder Abwägungsm­ängeln, entschiede­n die Richter.

Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkei­t der Elbe für große Containers­chiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstrei­tenden Interessen der Kläger.

Bereits im Februar hatte das Bundesverw­altungsger­icht in einem ersten großen Urteil die Planungen für die Elbvertief­ung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Damals ging es um die Einwände der Umweltverb­ände BUND und Nabu, die die umfassends­ten Klagerecht­e haben. Demgegenüb­er seien die Belange der Gemeinden und der Fischer

nicht eingeschrä­nkt schutzwürd­ig, erklärte das Gericht. Cuxhaven und Otterndorf hatten ins Feld geführt, dass die Elbvertief­ung gravierend­e Auswirkung­en auf den Tourismus und den Hochwasser­schutz haben werde. Zum Beispiel drohten eine weitere Verschlick­ung des Watts oder gefährlich hohe Wellen in zwei Flussbäder­n. Diesen Einwänden folgte das Gericht jedoch nicht.

Die Fischer fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertief­ung etwa traditione­lle Fangplätze wegfielen. Dazu erklärte der Vorsitzend­e Richter Andreas Korbmacher, dass sie Ausbaumaßn­ahmen grundsätzl­ich hinnehmen

müssten: „Fangchance­n sind nicht geschützt.“Für den Fall einer Existenzge­fährdung seien zudem Entschädig­ungen vorgesehen.

Die Elbe soll zum neunten Mal vertieft werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerr­iesen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Metern auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkei­ten geschaffen werden, dass Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertief­ung besteht allerdings immer noch keine end-

gültige Rechtssich­erheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlun­g an. Dann geht es um die Belange von Privatpers­onen sowie von Boden- und Wasserverb­änden.

Zudem müssen die Planer auch noch nachbesser­n, weil in der ersten Entscheidu­ng im Februar einzelne Planungsmä­ngel festgestel­lt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierling­s-Wasserfenc­hel gesucht, der in dem Umweltverf­ahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebess­erten Planunterl­agen sollen voraussich­tlich im Januar fertiggest­ellt werden.

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DPA-BILD: HEIMKEN Romantisch­es Hafenpanor­ama in Hamburg: Das Bundesverw­altungsger­icht Leipzig wies Klagen gegen die erneute Elbvertief­ung ab.

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