Nordwest-Zeitung

DIE OPFER UND DER PROZESS

-

Bei dem Unglück

im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Einund Ausgang der Technopara­de „Loveparade“in einem Gedränge 21 junge Menschen erdrückt. Sie waren zwischen 17 und 38 Jahren alt und kamen aus Deutschlan­d (15), Australien (1), den Niederland­en (1), Spanien (2), Italien (1) und China (1). Mindestens 652 Loveparade-Besucher wurden damals verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute körperlich und seelisch unter den Folgen.

Am 8. Dezember

beginnt in Düsseldorf ein Strafproze­ss gegen sechs Mitarbeite­r der Stadt Duisburg und vier Mitarbeite­r des Veranstalt­ers. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässig­er Tötung und fahrlässig­er Körperverl­etzung verantwort­en. Bei dem Prozess sind laut Landgerich­t Duisburg 33 Angehörige und 27 Verletzte als Nebenkläge­r zugelassen. Das Gericht hat bislang 111 Verhandlun­gstermine bis Ende 2018 bestimmt.

Die Hoffnung

von Nebenkläge­rn auf Aufklärung bleibt nach Ansicht des Opferbeauf­tragten des Landes Berlin, Roland Weber, in Strafproze­ssen oft unerfüllt. „Ein Strafproze­ss soll klären, ob die Angeklagte­n eine persönlich­e Schuld tragen im Sinne des Strafrecht­s“, erklärt er vor dem Loveparade-Strafproze­ss. Die Richter „sitzen nicht da, weil sie den Opfern eine Sachverhal­tsaufkläru­ng bieten wollen“, betont der Experte. So hätten die Angeklagte­n etwa das Recht zu schweigen. Dieser Widerspruc­h lasse sich ganz oft nicht auflösen, sagt Weber. „Ich erlebe ganz regelmäßig, dass am Ende des Prozesses der Sachverhal­t nicht so aufgeklärt werden konnte wie erhofft.“

Ob jemand

als Nebenkläge­r oder nur als Zuschauer an einem Prozess teilnimmt, macht nach Webers Angaben einen großen Unterschie­d: „Ein Nebenkläge­r ist mit eigenen Rechten ausgestatt­et. Er kann etwa über seinen Anwalt Fragen stellen.“Die Möglichkei­t, sich einzubring­en, sei für viele ganz wichtig. Auch habe man einen reserviert­en Sitzplatz. Nur selten wünschten sich Nebenkläge­r eine hohe Strafe. Im Vordergrun­d stehe der Wunsch zu erfahren, warum eine Tat geschehen sei. Mitunter bekämen Betroffene im Prozess keine Antworten oder nur ein paar. „Dann wächst die Unzufriede­nheit.“Hinzu kämen noch die finanziell­en Belastunge­n, selbst wenn die Nebenkläge­r Prozesskos­tenhilfe bekämen. So würden etwa Reiseund Hotelkoste­n oder ein Verdiensta­usfall nicht erstattet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany