DIE OPFER UND DER PROZESS
Bei dem Unglück
im Sommer 2010 in Duisburg wurden am einzigen Einund Ausgang der Technoparade „Loveparade“in einem Gedränge 21 junge Menschen erdrückt. Sie waren zwischen 17 und 38 Jahren alt und kamen aus Deutschland (15), Australien (1), den Niederlanden (1), Spanien (2), Italien (1) und China (1). Mindestens 652 Loveparade-Besucher wurden damals verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute körperlich und seelisch unter den Folgen.
Am 8. Dezember
beginnt in Düsseldorf ein Strafprozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei dem Prozess sind laut Landgericht Duisburg 33 Angehörige und 27 Verletzte als Nebenkläger zugelassen. Das Gericht hat bislang 111 Verhandlungstermine bis Ende 2018 bestimmt.
Die Hoffnung
von Nebenklägern auf Aufklärung bleibt nach Ansicht des Opferbeauftragten des Landes Berlin, Roland Weber, in Strafprozessen oft unerfüllt. „Ein Strafprozess soll klären, ob die Angeklagten eine persönliche Schuld tragen im Sinne des Strafrechts“, erklärt er vor dem Loveparade-Strafprozess. Die Richter „sitzen nicht da, weil sie den Opfern eine Sachverhaltsaufklärung bieten wollen“, betont der Experte. So hätten die Angeklagten etwa das Recht zu schweigen. Dieser Widerspruch lasse sich ganz oft nicht auflösen, sagt Weber. „Ich erlebe ganz regelmäßig, dass am Ende des Prozesses der Sachverhalt nicht so aufgeklärt werden konnte wie erhofft.“
Ob jemand
als Nebenkläger oder nur als Zuschauer an einem Prozess teilnimmt, macht nach Webers Angaben einen großen Unterschied: „Ein Nebenkläger ist mit eigenen Rechten ausgestattet. Er kann etwa über seinen Anwalt Fragen stellen.“Die Möglichkeit, sich einzubringen, sei für viele ganz wichtig. Auch habe man einen reservierten Sitzplatz. Nur selten wünschten sich Nebenkläger eine hohe Strafe. Im Vordergrund stehe der Wunsch zu erfahren, warum eine Tat geschehen sei. Mitunter bekämen Betroffene im Prozess keine Antworten oder nur ein paar. „Dann wächst die Unzufriedenheit.“Hinzu kämen noch die finanziellen Belastungen, selbst wenn die Nebenkläger Prozesskostenhilfe bekämen. So würden etwa Reiseund Hotelkosten oder ein Verdienstausfall nicht erstattet.