Selbst Studenten-Kreise stützen Haltung der Uni
Liberale Hochschulgruppe zeigt Verständnis für Exmatrikulationen – Studenten-Ausschuss verbucht Erfolg
Betroffene bestreiten, fünf Zahlungshinweise bekommen zu haben. Die Uni indes bleibt bei ihrer Version.
OLDENBURG – Auch nach dem Einlenken der Uni im Streit um nicht gezahlte Mahngebühren dauert die Diskussion über von der Uni verhängte und dann zurückgenommene Exmatrikulationen an.
Rückendeckung erhält die Uni etwa von der Liberalen Hochschulgruppe (LHG). „Der Uni nach fünf Mahnungen, einer Zahlungsaufforderung und einer Fristverlängerung fehlende Kulanz im Umgang mit den Studenten vorzuwerfen, ist absurd. Die Haltung des AStA, die exmatrikulierten Studenten zu vertreten, ist nachvollziehbar. Aber letztlich sind die Zahlungsfristen schon locker gestaltet und es muss auch an die Belange der Uni gedacht werden, die Personal zur Bearbeitung stellen und Sicherheit beim Planen des nächsten Semesters haben muss“, heißt es seitens der LHG.
AStA sieht sich bestärkt
Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) indes sieht sich in seiner Kritik an der Uni bestärkt. „Nun können die Studierenden zumindest ihr Studium fortsetzen,”, freut sich Moritz Zeising, Sprecher des AStA. „Wir werden uns auch weiterhin für ein selbstbestimmtes Stu- dium und einen freien Zugang zu Bildung einsetzen.”
„Angesicht einer bevorstehenden krachenden Niederlage vor den Verwaltungsgerichten hat sich die Universitätsleitung zu einem Rückzieher entschlossen,” fügt AStAVertreter Raphael Heitmann hinzu. Und Katharina Corleis meint: „Dies ist ein deutlicher Erfolg des AStA und zeigt uns, wie wichtig unser Einsatz und unsere Beratung für Studierende ist.” Für die Betroffenen seien allerdings weiterhin viele Fragen offen.
Eine Studentin schrieb an die : „Fünf Mahnungen hat es nie gegeben. Nicht einmal fünf Aufforderungen. Ich habe lediglich eine E-Mail bekommen, in der ich auf die 350,10 zu zahlenden Euro hingewiesen wurde. Diese Schuld habe ich beglichen, die Mahnung per Post ist nie bei mir eingegangen.“
Die Uni indes bekräftigt, sie habe ihre Studenten mehrfach über das Rückmeldeverfahren zum Wintersemester informiert. „Sie erhielten seit April insgesamt fünf Hinweise – per Brief, E-Mail und über das uniinterne Lernmanagement-System – dass der Semesterbeitrag (regulär 350,10 Euro) bis zum 31. Juli 2017 gezahlt werden muss, da ansonsten exmatrikuliert wird“, heißt es.
Mahnungen verschickt
Wer dennoch nicht gezahlt habe, habe eine Mahnung bekommen (zuzüglich Gebühr von 15 Euro) und ebenso eine vierwöchige Fristverlängerung zur Zahlung des Gesamtbetrags. Danach seien die Studierenden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen seien, gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz exmatrikuliert worden.
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