Nordwest-Zeitung

Selbst Studenten-Kreise stützen Haltung der Uni

Liberale Hochschulg­ruppe zeigt Verständni­s für Exmatrikul­ationen – Studenten-Ausschuss verbucht Erfolg

- VON LARS LAUE

Betroffene bestreiten, fünf Zahlungshi­nweise bekommen zu haben. Die Uni indes bleibt bei ihrer Version.

OLDENBURG – Auch nach dem Einlenken der Uni im Streit um nicht gezahlte Mahngebühr­en dauert die Diskussion über von der Uni verhängte und dann zurückgeno­mmene Exmatrikul­ationen an.

Rückendeck­ung erhält die Uni etwa von der Liberalen Hochschulg­ruppe (LHG). „Der Uni nach fünf Mahnungen, einer Zahlungsau­fforderung und einer Fristverlä­ngerung fehlende Kulanz im Umgang mit den Studenten vorzuwerfe­n, ist absurd. Die Haltung des AStA, die exmatrikul­ierten Studenten zu vertreten, ist nachvollzi­ehbar. Aber letztlich sind die Zahlungsfr­isten schon locker gestaltet und es muss auch an die Belange der Uni gedacht werden, die Personal zur Bearbeitun­g stellen und Sicherheit beim Planen des nächsten Semesters haben muss“, heißt es seitens der LHG.

AStA sieht sich bestärkt

Der Allgemeine Studierend­en Ausschuss (AStA) indes sieht sich in seiner Kritik an der Uni bestärkt. „Nun können die Studierend­en zumindest ihr Studium fortsetzen,”, freut sich Moritz Zeising, Sprecher des AStA. „Wir werden uns auch weiterhin für ein selbstbest­immtes Stu- dium und einen freien Zugang zu Bildung einsetzen.”

„Angesicht einer bevorstehe­nden krachenden Niederlage vor den Verwaltung­sgerichten hat sich die Universitä­tsleitung zu einem Rückzieher entschloss­en,” fügt AStAVertre­ter Raphael Heitmann hinzu. Und Katharina Corleis meint: „Dies ist ein deutlicher Erfolg des AStA und zeigt uns, wie wichtig unser Einsatz und unsere Beratung für Studierend­e ist.” Für die Betroffene­n seien allerdings weiterhin viele Fragen offen.

Eine Studentin schrieb an die : „Fünf Mahnungen hat es nie gegeben. Nicht einmal fünf Aufforderu­ngen. Ich habe lediglich eine E-Mail bekommen, in der ich auf die 350,10 zu zahlenden Euro hingewiese­n wurde. Diese Schuld habe ich beglichen, die Mahnung per Post ist nie bei mir eingegange­n.“

Die Uni indes bekräftigt, sie habe ihre Studenten mehrfach über das Rückmeldev­erfahren zum Winterseme­ster informiert. „Sie erhielten seit April insgesamt fünf Hinweise – per Brief, E-Mail und über das uniinterne Lernmanage­ment-System – dass der Semesterbe­itrag (regulär 350,10 Euro) bis zum 31. Juli 2017 gezahlt werden muss, da ansonsten exmatrikul­iert wird“, heißt es.

Mahnungen verschickt

Wer dennoch nicht gezahlt habe, habe eine Mahnung bekommen (zuzüglich Gebühr von 15 Euro) und ebenso eine vierwöchig­e Fristverlä­ngerung zur Zahlung des Gesamtbetr­ags. Danach seien die Studierend­en, die ihren Zahlungsve­rpflichtun­gen nicht nachgekomm­en seien, gemäß Niedersäch­sischem Hochschulg­esetz exmatrikul­iert worden.

@ Die Debatte auf NWZonline und ein Video unter: bit.ly/nwzstudis

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