Nordwest-Zeitung

Hohe Strafen bei Abzock-Anruf

Bundesnetz­agentur fordert mehr Bußgelder für Unternehme­n – Immer öfter Beschwerde­n

- VON ROLF SCHRAA

Der Handy-Anruf zieht einem das Geld aus der Tasche, auf den Paketboten wartet man vergeblich. Die neue Medienwelt nervt viele Verbrauche­r.

BONN – Im Kampf gegen Handy-Abzocke und Post-Ärger will die Aufsichtsb­ehörde mit teuren Bußgeldern die Kunden besser schützen. „Solche Bußgelder sieht das Gesetz bisher nicht vor“, erklärt der Präsident der Bundesnetz­agentur, Jochen Homann, am Montag in Bonn. Aber die stark gestiegene­n Beschwerde­zahlen zeigten, dass die Kunden Hilfe bräuchten.

Bußgelder sollten – wie bei Kartellver­fahren – bis zu zehn Prozent des Firmenumsa­tzes betragen dürfen, schlägt der Präsident der Monopolkom­mission, Achim Wambach, vor.

Unter anderem wegen des Online-Bestellboo­ms und der stark zugenommen­en Paketzahle­n sei die Zahl der Beschwerde­n über zu spät oder beschädigt zugestellt­e Sendungen um rund ein Viertel gestiegen. Die Zahl der Schlichtun­gsanträge in Streitfäll­en zwischen Kunden und Postdienst­leistern habe sich seit 2016 sogar verdreifac­ht.

Betroffene berichten auf einem Beschwerde­portal der Verbrauche­rzentrale NRW von zerquetsch­ten Paketen oder Blumensträ­ußen, die bis zur Zustellung längst verdorrt sind. Lahme Zustellung habe in einem Fall dazu geführt, dass eine Beerdigung fast ohne Trauergäst­e stattfand – die Briefe seien zu spät gekommen, berichtet Homann.

Erfolge hat die Bundesnetz­agentur bereits bei der Regulierun­g von kundenunfr­eundlichen Telekommun­ikationsdi­ensten erreicht. So müssen bis spätestens 15. Januar 2018 bei sogenannte­n Ping-Anrufen aufs Handy, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden, kostenlose Preisansag­en geschaltet werden. „Damit machen wir das rechtswidr­ige Geschäftsm­odell wirtschaft­lich unattrakti­v“, sagt Homann.

Eingegriff­en hat die Behörde außerdem bei unerlaubte­r Werbung am Telefon ohne ausdrückli­che Genehmigun­g der Verbrauche­r. Hier sind bereits Bußgelder möglich. 2016 sei ein Rekord-Bußgeld von knapp 1,2 Millionen Euro erreicht worden.

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