Hohe Strafen bei Abzock-Anruf
Bundesnetzagentur fordert mehr Bußgelder für Unternehmen – Immer öfter Beschwerden
Der Handy-Anruf zieht einem das Geld aus der Tasche, auf den Paketboten wartet man vergeblich. Die neue Medienwelt nervt viele Verbraucher.
BONN – Im Kampf gegen Handy-Abzocke und Post-Ärger will die Aufsichtsbehörde mit teuren Bußgeldern die Kunden besser schützen. „Solche Bußgelder sieht das Gesetz bisher nicht vor“, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Montag in Bonn. Aber die stark gestiegenen Beschwerdezahlen zeigten, dass die Kunden Hilfe bräuchten.
Bußgelder sollten – wie bei Kartellverfahren – bis zu zehn Prozent des Firmenumsatzes betragen dürfen, schlägt der Präsident der Monopolkommission, Achim Wambach, vor.
Unter anderem wegen des Online-Bestellbooms und der stark zugenommenen Paketzahlen sei die Zahl der Beschwerden über zu spät oder beschädigt zugestellte Sendungen um rund ein Viertel gestiegen. Die Zahl der Schlichtungsanträge in Streitfällen zwischen Kunden und Postdienstleistern habe sich seit 2016 sogar verdreifacht.
Betroffene berichten auf einem Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale NRW von zerquetschten Paketen oder Blumensträußen, die bis zur Zustellung längst verdorrt sind. Lahme Zustellung habe in einem Fall dazu geführt, dass eine Beerdigung fast ohne Trauergäste stattfand – die Briefe seien zu spät gekommen, berichtet Homann.
Erfolge hat die Bundesnetzagentur bereits bei der Regulierung von kundenunfreundlichen Telekommunikationsdiensten erreicht. So müssen bis spätestens 15. Januar 2018 bei sogenannten Ping-Anrufen aufs Handy, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden, kostenlose Preisansagen geschaltet werden. „Damit machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell wirtschaftlich unattraktiv“, sagt Homann.
Eingegriffen hat die Behörde außerdem bei unerlaubter Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Genehmigung der Verbraucher. Hier sind bereits Bußgelder möglich. 2016 sei ein Rekord-Bußgeld von knapp 1,2 Millionen Euro erreicht worden.