Pauschalen für Steuerverkürzung nutzen
Die 10 wichtigsten pauschalen Steuervorteile im Überblick
Auch Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen – entweder individuell oder über eine Pauschale. Die Werbungskostenpauschale für Rentner fällt allerdings viel niedriger aus als die für Arbeitnehmer: Nur 102 Euro pro Jahr kann ein Rentner pauschal geltend machen. Höhere Ausgaben können zwar abgesetzt, müssen aber nachgewiesen werden. Berufspendler dürfen pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer einer einfachen Fahrtstrecke in der Steuererklärung eintragen – ohne Belege wie zum Beispiel Tankquittungen. Das nennt man im Steuerrecht Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt. Gehen Sie auf Dienstreise, dürfen Sie sich über die Verpflegungspauschale freuen: Sind Sie länger als acht Stunden im Auftrag Ihres Chefs unterwegs, können Sie pauschal zwölf Euro in Ihrer Steuererklärung eintragen. 24 Euro Verpflegungspauschale gibt es, wenn Sie 24 Stunden und länger auf Dienstreise sind, also mindestens einen Tag und eine Nacht. Die Verpflegungspauschale wird Ihnen in der Regel von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht, können Sie Ihre Dienstreisekosten auf Seite 2 der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen. Ob Kugelschreiber, Schreibtisch oder Fachliteratur: Steuerlich gesehen sind all diese Dinge Arbeitsmittel. Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen. Ein Umzug kostet meistens Geld und Nerven. Zieht man aus beruflichen Gründen um, gibt es steuerlich gesehen aber immerhin die Umzugskostenpauschale in Höhe von 764 Euro für Ledige und 1.528 Euro für Verheiratete (Stand Februar 2017). Dank der Steuer-Pauschale entfällt außerdem das lästige Sammeln von Quittungen und Rechnungen. Bestimmte Kosten gelten im Steuerrecht als Sonderausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung, Ausbildungskosten, Kirchensteuer oder auch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wenn Sie keine Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Sonderausgabenpauschbetrag. Das sind jährlich 36 Euro für Singles und 72 Euro für Verheiratete. Wichtig: Falls Ihre Sonderausgaben höher sind, sollten Sie diese Kosten unbedingt angeben. Der Sonderausgabenpauschbetrag ist nämlich so niedrig, dass Sie allein mit Ihrer gezahlten Kirchensteuer bzw. einer Spende oft schon höher liegen. Früher hieß er noch Sparerfreibetrag, heute heißt er Sparerpauschbetrag. Gemeint ist aber weiterhin das Gleiche: Als Single dürfen Sie Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr steuerfrei behalten. Das Doppelte, also 1.602 Euro, steht Ihnen zu, wenn Sie verheiratet sind. Wie bei vielen anderen Pauschbeträgen auch, müssen Sie den Sparerpauschbetrag nicht extra beantragen. Aber wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen. Sind Sie körperlich oder geistig eingeschränkt, entstehen Ihnen Kosten, die ein gesunder Mensch nicht hat – zum Beispiel Ihre Ausgaben für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel. Der Behinderten-Pauschbetrag soll alle Kosten abdecken, die typisch für die Behinderung sind und die man regelmäßig hat. Der Behinderten-Pauschbetrag liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 310 und 1.420 Euro jährlich. Hilflosen und blinden Menschen steht ein Pauschbetrag von 3.700 Euro zu. Der Pflegepauschbetrag soll Sie entlasten, wenn Sie einen schwerstpflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Mit einem steuerfreien Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr unterstützt Sie der Staat. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel dürfen Sie für die Pflege keine Bezahlung bekommen. Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, tragen Sie Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person im Mantelbogen auf Seite 3 ein.