Nordwest-Zeitung

Wenn Sie einen Gärtner haben

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Die Steuerermä­ßigung für Handwerker­leistungen gibt es auch für Erdarbeite­n und Pflanzarbe­iten im Garten eines selbst bewohnten Hauses. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Garten neu angelegt wird oder ob ein naturbelas­sener Garten umgestalte­t wird. Auch ob Sie Mieter sind oder Eigentümer, ist dem Fiskus egal. Der Steuernach­lass wird für alle Renovierun­gs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungsarbei­ten auf dem Grundstück gewährt (z.B. für Garten- und Wegebauarb­eiten) – und zwar auch dann, wenn die ausgeführt­en Arbeiten zu einer wesentlich­en Verbesseru­ng führen und deshalb steuerlich zu den Herstellun­gskosten gehören. Entscheide­nd ist dabei, dass die Handwerker­leistungen im räumlichen Bereich eines vorhandene­n Haushalts erbracht werden. Hierzu gehört auch das Grundstück. Für Gartenarbe­it ist eine Einkommens­teuerermäß­igung von 20 % der Aufwendung­en möglich, höchstens jedoch von 1.200 Euro (§ 35a EStG). Erforderli­che Nachweise:

• eine Rechnung, in der die begünstigt­en Arbeits-, Fahrtund Maschinenk­osten getrennt vom nicht begünstigt­en Material ausgewiese­n sind, sowie

• einen Beleg darüber, dass Sie das Entgelt auf ein Konto des Empfängers eingezahlt haben. Das kann zum Beispiel ein Überweisun­gsträger in Verbindung mit dem dazugehöri­gen Kontoauszu­g sein. Ein abgestempe­lter Überweisun­gsträger allein ist nicht ausreichen­d. steue tipps.de

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