Wenn Sie einen Gärtner haben
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es auch für Erdarbeiten und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Garten neu angelegt wird oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Auch ob Sie Mieter sind oder Eigentümer, ist dem Fiskus egal. Der Steuernachlass wird für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück gewährt (z.B. für Garten- und Wegebauarbeiten) – und zwar auch dann, wenn die ausgeführten Arbeiten zu einer wesentlichen Verbesserung führen und deshalb steuerlich zu den Herstellungskosten gehören. Entscheidend ist dabei, dass die Handwerkerleistungen im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Hierzu gehört auch das Grundstück. Für Gartenarbeit ist eine Einkommensteuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen möglich, höchstens jedoch von 1.200 Euro (§ 35a EStG). Erforderliche Nachweise:
• eine Rechnung, in der die begünstigten Arbeits-, Fahrtund Maschinenkosten getrennt vom nicht begünstigten Material ausgewiesen sind, sowie
• einen Beleg darüber, dass Sie das Entgelt auf ein Konto des Empfängers eingezahlt haben. Das kann zum Beispiel ein Überweisungsträger in Verbindung mit dem dazugehörigen Kontoauszug sein. Ein abgestempelter Überweisungsträger allein ist nicht ausreichend. steue tipps.de