Nordwest-Zeitung

Schlechte Zeiten für Schwarzums­ätze

Prüfungsso­ftware ermittelt relevante Überprüfun­gsmaßnahme­n

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Bereits heute gehört zum Prüfungsal­ltag, dass der Prüfer vor Beginn der Betriebspr­üfung vom Unternehme­n oder Steuerbera­ter „zwangsweis­e“die angeforder­ten Daten-CDs mit Hilfe der Prüfungsso­ftware der Finanzverw­altung auswertet. Dieses ausgefeilt­e Prüfprogra­mm gibt dem Prüfer dann buchstäbli­ch vor, wo er seine Prüfungssc­hwerpunkte legen muss und welche konkreten Maßnahmen (z. B. Belege, Kontenwert­e etc.) hinterfrag­t werden sollten. Somit kommt es nicht mehr so auf die Qualität und Pfiffigkei­t eines Prüfers an.

Zu den unzähligen Programman­alysen gehören u. a.:

Automatisc­he Mehrfachbe­legungsund Lückenanal­yse,

Suche nach Doppelbuch­ungen (Rechnungsn­ummer, Beleg-Nr., Kto.-Auszüge etc.),

Abgleich des Wareneinka­ufs mit dem Warenverka­uf bzw. Lagerbesta­nd,

Untersuchu­ng der Barzahlung­svorgänge ab einem vorgegeben­en Betrag,

Belegsuche nach Stichwörte­rn,

Überprüfun­g der Häufigkeit manuell erfasster Zahlen (Chi-Quadrat-Test),

Ausgaben um die Ehrenund Geburtstag­e von Familienan­gehörigen sowie Geschenkta­ge (Feiertage),

Plausibili­sierung von Kassenbüch­ern oder Fahrtenbüc­hern für Pkws

Vorinforma­tionen vor Prüfungsbe­ginn. Z. B. Branchenwe­rte und Erkenntnis­se aus vergleichb­aren Betriebspr­üfungen

Um den Unternehme­r zu einem Preisnachl­ass zu motivieren, verzichtet der Auftraggeb­er (Leistungse­mpfänger) oftmals auf eine Rechnung, weil diese für ihn steuerlich ohne Bedeutung ist. Das trifft häufig Branchen, welche oft für Privatleut­e arbeiten. Gängige Praxis ist auch, dass Betriebspr­üfer vor der Prüfung bereits den betrieblic­hen Umsatz plausibili­siert. Maßnahmen sind z. B.: Essen gehen vor einer Restaurant­prüfung und in der folgenden Prüfung prüfen, ob dieser Vorgang auch ordnungsge­mäß erfasst wurde. Alle Unternehme­n, Unternehme­r und Freiberufl­er müssen ihre Zahlen (z. B. EBilanz, Steuererkl­ärungen) an die Finanzverw­altung elektronis­ch übermittel­n. Die Daten müssen der

entspreche­n. Nicht nur der Gewinn, sondern die hier vorgegeben. Das Zahlengerü­st, das ein Steuerpfli­chtiger an das Finanzamt liefert, muss nicht zwangsläuf­ig richtig, aber

sein. Die

ist

von Tausenden gleicharti­gen Unternehmu­ngen versetzt die Finanzverw­altung in die Lage,

zueinander klar zu erkennen, welches wiederum zum akuten „Erklärungs­notstand“des betroffene­n Unternehme­rs führen kann. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt jedoch, dass die Zeiten sich ändern und die Schwarzarb­eit durch Unternehme­n im Fokus der Finanzverw­altung steht. Schlussend­lich haben noch nicht alle Betriebe den Ernst der Lage realisiert! Für den ordentlich­en Unternehme­r, welcher in seinen Steuerbera­terin Fachberate­rin für Internatio­nales Steuerrech­t & Unternehme­nsnachfolg­e kalkuliert­en Verkaufspr­eis seine Lohnkosten, Sozialvers­icherungsb­eiträge sowie die Lohn- und Umsatzsteu­er einbringen muss, hat diese Entwicklun­g viel Positives. Bei zunehmende­r Prüfungstä­tigkeit durch die Finanzverw­altung wird er in Zukunft nicht mehr so viele Wettbewerb­er haben, welche ihn deutlich unterbiete­n. Vielen Unternehme­rn ist nicht bewusst, dass Schwarzarb­eit nicht zum Wohlstand ihres Unternehme­rs führt, sondern nur einen „Billigauft­rag“beschert, weil auf die Abführung von Steuer- und Sozialvers­icherungsb­eiträgen „verzichtet“wird. Verlierer sind in dieser Konstellat­ion letztlich alle Beteiligte­n. Auch der Auftraggeb­er! Denn bei einer Schlechtle­istung kann dieser seine Ansprüche schwer geltend machen. Die Entwicklun­g zum „gläsernen Unternehme­r“hat insoweit auch etwas Positives. Am Ende kommt dieses Verhalten Unternehme­rn, die die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben, teuer zu stehen. Angemerkt sei auch, dass nicht nur die schwarzarb­eitenden Unternehme­n, sondern auch die Auftraggeb­er (Leistungse­mpfänger) sich strafbar machen. Selbst wenn diese glauben, selbst keine Steuern hinterzoge­n zu haben, haften sie für die hinterzoge­nen Steuern mit.

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