Schlechte Zeiten für Schwarzumsätze
Prüfungssoftware ermittelt relevante Überprüfungsmaßnahmen
Bereits heute gehört zum Prüfungsalltag, dass der Prüfer vor Beginn der Betriebsprüfung vom Unternehmen oder Steuerberater „zwangsweise“die angeforderten Daten-CDs mit Hilfe der Prüfungssoftware der Finanzverwaltung auswertet. Dieses ausgefeilte Prüfprogramm gibt dem Prüfer dann buchstäblich vor, wo er seine Prüfungsschwerpunkte legen muss und welche konkreten Maßnahmen (z. B. Belege, Kontenwerte etc.) hinterfragt werden sollten. Somit kommt es nicht mehr so auf die Qualität und Pfiffigkeit eines Prüfers an.
Zu den unzähligen Programmanalysen gehören u. a.:
Automatische Mehrfachbelegungsund Lückenanalyse,
Suche nach Doppelbuchungen (Rechnungsnummer, Beleg-Nr., Kto.-Auszüge etc.),
Abgleich des Wareneinkaufs mit dem Warenverkauf bzw. Lagerbestand,
Untersuchung der Barzahlungsvorgänge ab einem vorgegebenen Betrag,
Belegsuche nach Stichwörtern,
Überprüfung der Häufigkeit manuell erfasster Zahlen (Chi-Quadrat-Test),
Ausgaben um die Ehrenund Geburtstage von Familienangehörigen sowie Geschenktage (Feiertage),
Plausibilisierung von Kassenbüchern oder Fahrtenbüchern für Pkws
Vorinformationen vor Prüfungsbeginn. Z. B. Branchenwerte und Erkenntnisse aus vergleichbaren Betriebsprüfungen
Um den Unternehmer zu einem Preisnachlass zu motivieren, verzichtet der Auftraggeber (Leistungsempfänger) oftmals auf eine Rechnung, weil diese für ihn steuerlich ohne Bedeutung ist. Das trifft häufig Branchen, welche oft für Privatleute arbeiten. Gängige Praxis ist auch, dass Betriebsprüfer vor der Prüfung bereits den betrieblichen Umsatz plausibilisiert. Maßnahmen sind z. B.: Essen gehen vor einer Restaurantprüfung und in der folgenden Prüfung prüfen, ob dieser Vorgang auch ordnungsgemäß erfasst wurde. Alle Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler müssen ihre Zahlen (z. B. EBilanz, Steuererklärungen) an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Die Daten müssen der
entsprechen. Nicht nur der Gewinn, sondern die hier vorgegeben. Das Zahlengerüst, das ein Steuerpflichtiger an das Finanzamt liefert, muss nicht zwangsläufig richtig, aber
sein. Die
ist
von Tausenden gleichartigen Unternehmungen versetzt die Finanzverwaltung in die Lage,
zueinander klar zu erkennen, welches wiederum zum akuten „Erklärungsnotstand“des betroffenen Unternehmers führen kann. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt jedoch, dass die Zeiten sich ändern und die Schwarzarbeit durch Unternehmen im Fokus der Finanzverwaltung steht. Schlussendlich haben noch nicht alle Betriebe den Ernst der Lage realisiert! Für den ordentlichen Unternehmer, welcher in seinen Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht & Unternehmensnachfolge kalkulierten Verkaufspreis seine Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohn- und Umsatzsteuer einbringen muss, hat diese Entwicklung viel Positives. Bei zunehmender Prüfungstätigkeit durch die Finanzverwaltung wird er in Zukunft nicht mehr so viele Wettbewerber haben, welche ihn deutlich unterbieten. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass Schwarzarbeit nicht zum Wohlstand ihres Unternehmers führt, sondern nur einen „Billigauftrag“beschert, weil auf die Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen „verzichtet“wird. Verlierer sind in dieser Konstellation letztlich alle Beteiligten. Auch der Auftraggeber! Denn bei einer Schlechtleistung kann dieser seine Ansprüche schwer geltend machen. Die Entwicklung zum „gläsernen Unternehmer“hat insoweit auch etwas Positives. Am Ende kommt dieses Verhalten Unternehmern, die die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben, teuer zu stehen. Angemerkt sei auch, dass nicht nur die schwarzarbeitenden Unternehmen, sondern auch die Auftraggeber (Leistungsempfänger) sich strafbar machen. Selbst wenn diese glauben, selbst keine Steuern hinterzogen zu haben, haften sie für die hinterzogenen Steuern mit.