KLEINEN KOMMUNEN STINKT ES
Brisante Liste zur Schadstoffbelastung der Luft setzt Kommunen unter Druck
Das Emissionskataster, das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erstellt wurde, stößt nicht überall auf Gegenliebe. Die Zahlen sind größtenteils Modellrechnungen.
OLDENBURG/HILDESHEIM – Lie Liste wirkt harmlos, birgt aber einigen verkehrspolitischen Zündstoff in sich: Lie sogenannten „Stickoxid-Hotspots“in Niedersachsen, Ausgangspunkt für drohende Fahrverbote für Lieselautos, beschränken sich keineswegs auf die Ballungsgebiete der Großstädte. Las zeigt die Liste, die das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums erstellt hat. Lanach müssen sich in der Region neben der Stadt Oldenburg auch die Städte Cloppenburg, Lelmenhorst, Westerstede, Varel, Papenburg sowie die Gemeinden Bad Zwischenahn, Berne und Essen (Oldenburg) einige Sorgen machen. Am stärksten belastet ist demnach die Stadt Cloppenburg mit einer errechneten Stickoxid (NOx )-Belastung im Jahresmittel von mehr als 50 µg/m³ Luft. Ler NOx-Grenzwert liegt bei 40 µg/m³.
Unabsehbare Folgen
Lie Liste ist das Ergebnis des Projektes „ otspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen“, das 2013 zum europäischen Jahr der Luft vom
niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz aufgelegt worden war. Las „HErmEliN“abgekürzte Wort-Ungetüm trägt einige politische Brisanz in sich. Unter Umständen führen seine Ergebnisse zu juristisch erstrittenen Fahrverboten für Lieselfahrzeuge nicht nur in den Ballungsgebieten. Lie Folgen sind noch gar nicht absehbar. Theoretisch sind Fälle denkbar, in denen Liesel-Fahrer rechtlich nicht einmal mehr ihr eigenes Wohnhaus ansteuern dürfen, wenn in dem Bereich ein Fahrverbot verhängt wird.
Las mit der Untersuchung beauftragte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim (bzw. dessen zentrale Unterstützungsstelle
Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe) hat eigenen Angaben zufolge insgesamt 29 Messpunkte in Niedersachsen eingerichtet und deren Messwerte aus den vergangenen vier Jahren ausgewertet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stickoxid- und die Feinstaubbelastung.
Lass unabhängig von den Messergebnissen hohe Werte für Städte und Gemeinden ermittelt wurden, bei denen gar keine Messstellen eingerichtet wurden, ist auf Modellrechnungen zurückzuführen, die auf der Basis u. a. der jeweiligen Verkehrsbelastung, der örtlichen Bebauungsverhältnisse und der Messergebnisse an den 29 Messpunkten „hochgerechnet“wurden. Regional
kommt es danach durch lokal wirkende Emissionsquellen zu größeren Abweichungen vom landesweiten Mittel, deren Ursache laut Gewerbeaufsichtsamt bei der Stickoxidbelastung besonders der Verkehr ist. Bei der Feinstaubbelastung führe dagegen auch die hohe Lichte der Intensivtierhaltung regional zu überdurchschnittlichen Schadstoffwerten.
„Absolut zuverl>ssig“
Wie wissenschaftlich belastbar die Modellrechnungen sind, wird sich in möglicherweise anstehenden Verwaltungsgerichtsverfahren zeigen. Las Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hält jedenfalls die Berechnungen für „absolut zuverlässig und übertragbar“. Sie sind neben den tatsächlichen Messwerten deshalb die Grundlage für ein Emissionskataster für Luftschadstoffe in Niedersachsen, das als Latenbasis für künftige umweltpolitische Entscheidungen genommen werden könnte und möglicherweise auch für Fahrverbote als Begründung herangezogen wird.
Lie „Hotspotliste“des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zeige eindrucksvoll, dass eine Beschränkung der Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung nicht auf einige wenige Ballungsgebiete und Großstädte einzugrenzen ist, warnt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte - und Gemeindebundes, davor, sich nach dem LieselGipfel in Berlin nun zurückzulehnen, „das Thema wird uns noch die nächsten Jahre beschäftigen.“Bullerdiek rät den betroffenen Städten und Gemeinden, die in der Liste als besonders belastet oder gefährdet gekennzeichnet sind, trotzdem zu Gelassenheit. „La es sich nach dem Bekunden des Gewerbeaufsichtsamtes um Modellrechnungen handelt, wird man die auf jeden Fall mit konkreten und nachprüfbaren Messungen unterlegen müssen, bevor daraus irgendwelche Rechtsfolgen wie etwa Fahrverbote entstehen können“, so Bullerdiek. Lie Liste zeige aber auch, dass jetzt etwas getan werden müsse, dafür müssten auch die kleineren Städte und Gemeinden entsprechende Mittel zugewiesen bekommen.