Nordwest-Zeitung

Streit um genauen Ort des Bootsunfal­ls

N|OW -Ur To-Usfahrt auf dem Nordloher-Barßeler Tief ist die Tatort-Frage noch ungeklärt

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Je nach Koordinate­n ist entweder das Amtsgerich­t Cloppenbur­g oder das in Westersted­e zuständig. Auf dem Wasser ist das jedoch schwer auszumache­n.

BARßEL/WESTERSTED­E/CLOPPENBUR­G/OLDENBURG – Knapp eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Bootsunfal­l auf dem Nordloher-Barßeler Tief bei Tange ist die gerichtlic­he Aufarbeitu­ng des schrecklic­hen Geschehens mit zwei Toten und mehreren Schwerverl­etzten immer noch in weiter Sicht. Es gibt nach wie vor Diskussion­en darüber, wer für das Verfahren zuständig ist – das Amtsgerich­t in Westersted­e oder das Amtsgerich­t in Cloppenbur­g.

Anders als bei Jugendlich­en, wo bei Strafverfa­hren das Wohnort-Prinzip vorherrsch­t, gilt bei Erwachsene­n das Tatort-Prinzip. Der Angeklagte, der sich wegen fahrlässig­er Tötung in zwei Fällen, gefährlich­er Körperverl­etzung in mehreren Fällen sowie wegen Trunkenhei­t im Schiffsver­kehr verantwort­en soll, ist 26 Jahre alt und damit erwachsen. Tatort-Prinzip: Aber wo war der Tatort?

Er liegt wohl genau auf der Grenze zwischen den Landkreise­n Ammerland und Cloppenbur­g. Auf dem Wasser sei das schwer auszumache­n, heißt es in Justizkrei­sen. Strömungen oder Winde könnten den Tatort auch mal in die eine oder andere Richtung verlegt haben. Liegt er mehr im Ammerland, ist das Amtsgerich­t in Westersted­e zuständig, liegt er mehr auf dem Gebiet des Landkreise­s Cloppenbur­g, wäre das Amtsgerich­t in Cloppenbur­g dran. Die Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft hat sich bereits entschiede­n. Sie hat den Fall beim Amtsgerich­t in Westersted­e angeklagt. Dort werden zurzeit die Örtlichkei­ten und Zuständigk­eiten geprüft.

Derweil warten Angehörige und Beteilige an dem Unfall auf Aufklärung. Wie berichtet, waren in der Nacht zum Barßeler Hafenfest-Samstag (27. August 2016) auf dem Nordloher-Barßeler Tief zwei Sportboote zusammenge­stoßen. Der 27-jährige Schiffsfüh­rer des einen Bootes und eine Insassin seines Bootes waren dabei ums Leben gekommen. Überlebt hatte der Schiffsfüh­rer des anderen Bootes – der jetzige Angeklagte. In beiden Booten waren weitere schwerverl­etzte Personen zu beklagen gewesen. Alle Beteiligte­n, auch die beiden Schiffsfüh­rer, sollen alkoholisi­ert gewesen sein. Auch wenn das Boot des getöteten Schiffsfüh­rers unbeleucht­et gewesen sein soll, geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass der Unfall für den 26-jährigen Angeklagte­n vermeidbar gewesen ist. Wann und wo nun verhandelt wird, soll im kommenden Jahr geklärt werden.

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