Koalition stiftet Unruhe vor Ort
Teue Mindestgröße für Fraktionen in Räten und Kreistagen geplant
Kleine Parteien fürchten u6 ihren Einfluss. Die Refor6 sei ein „Anschlag auf die De6okratie“.
HANNOVER – Viel steht nicht im neuen Koalitionsvertrag von SPD und CDU zu Plänen für ein neues „Kommunalverfassungsgesetz“(NKomVG). Aber der eine Satz löst bereits überall in Niedersachsen heftige Debatten aus: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll auf drei festgesetzt werden.“Bislang liegt die Quote bei zwei. Ein Sturm der Entrüstung tobt deshalb vor allem bei kleinen Parteien.
Die Linke spricht von einem „schäbigen Angriff auf die Demokratie“. „Das ist ein massiver Einschnitt in die
Rechte kleinerer Parteien und der Versuch, sich die unliebsame Opposition in den Räten vom Hals zu schaffen“, zürnt Linken-Chefin Pia Zimmermann. Auch der GrünenLandtagsabgeordnete Belit OnaysprichtvoneinemSchaden für die Demokratie.
Auch die Liberalen sind auf der Palme. „Der Vorschlag, die Mindestgröße von Fraktionen auf kommunaler Ebene
auf drei Mitglieder heraufzusetzen, ist ein Anschlag auf die Demokratie und ein skandalöses Ausnutzen der Mehrheitsverhältnisse im Landtag zulasten kleinerer Parteien und Wählergruppen“, kritisiert der FDP-Innenexperte Jan-Christoph Oetjen gegenüber dieser Zeitung. Die FDP fürchtet, „dass in kleinen Gemeinderäten Parteien bis zu 25 Prozent der Wählerstim- men brauchen, um überhaupt eine Fraktion bilden und damit gleichberechtigt an der Ratsarbeit teilnehmen zu können“. Oetjen: „ Wir haben den Regierungsfraktionen unsere Bedenken und unseren Einspruch deutlich mitgeteilt.“
Beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, der rund 400 Kommunen vertritt, gehen die Emotionen nicht ganz so hoch. „Wir sind etwas überrascht. Es besteht Beratungsbedarf“, betont Verbands-Sprecher Thorsten Bullerdiek gegenüber dieser Zeitung. In jedem Fall sei das Thema „hoch brisant“, so Bullerdiek, der ausführliche Diskussionen in den Gremien erwartet. Der Kommunalexperte kann sich nicht vorstellen, dass kurzfristige Änderungen ins Haus stehen. „Frühestens zur Kommunalwahl 2021“erwartet Bullerdiek eine Reform. Wenn überhaupt.