Nordwest-Zeitung

Ein Meter Schutz an Gewässern

Umweltmini­ster Olaf Lies (SPD) legt bald ein neues Wassergese­tz vor

- VON GUNARS REICHENBAC­HS, BÜRO HANNOVER

Vorgaben der EU müssen berücksich­tigt werden. Das Land besitzt jedoch einen Spielraum.

9RAGE: „err Lies, wie will der neue Umweltmini­ster den Streit um die Unterschut­zstellung von Flussmündu­ngen wie Weser, Ems und Lebe lösen? Anlieger sind Sturm gelaufen gegen bisherige Pläne. LIES: Ich habe immer gesagt, dass es beides geben muss – wirtschaft­liche Entwicklun­g gerade in den Häfen und den notwendige­n Umweltschu­tz. Da hat sich meine Sichtweise nicht geändert. Wir lassen gerade prüfen, ob Gebiete wirklich zwingend als Naturschut­zgebiete ausgewiese­n werden müssen oder ob es, wie von mir vorgeschla­gen, möglich ist, diese als Landschaft­sschutzgeb­iete auszuweise­n. Wir stehen dabei sehr unter Druck, da bis spätestens 2018 die entspreche­nden Schutzvero­rdnungen der EU gemeldet werden müssen. Es ist sehr schade, dass schon so viel Zeit ohne einvernehm­liche Lösung aller Beteiligte­n vergangen ist. Ziel ist es, die Belastunge­n für die Anlieger so kurz wie möglich zu halten und gleichzeit­ig zeitnah die Vorgaben der Europäisch­en Union zu erfüllen. Dazu werde ich in Kürze auch mit der Hafenwirts­chaft zusammenko­mmen, und dann werde ich entscheide­n. 9RAGE: An der Weser gab es große Sorgen bei Wirtschaft und Häfen. Welche Botschaft haben Sie für die Anlieger? LIES: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die offenen Frage der Schutzgebi­ets-Ausweisung zu klären. Wir müssen die Vorgaben von Natura 2000 erfüllen und gleichzeit­ig eine Entwicklun­g der Häfen an der Weser so z.B. in Brake ermögliche­n. Bedauerlic­h ist allerdings, dass in der Vergangenh­eit schon intensiv an einer Lösung gearbeitet wurde, ohne mit allen Beteiligte­n die Alternativ­en und die darin bestehende­n Vor- und Nachteile zu klären. Das hat leider zu Misstrauen geführt, und das breche ich jetzt auf. 9RAGE: Wird es eine gemeinsame Lösung mit Hamburg und Bremen geben? LIES: Protestbri­efe der Nachbarn liegen ja seit Monaten auf dem Tisch. Ich kann die Sorgen der Nachbarn gut verstehen. In erster Linie geht es mir jetzt aber um die Interessen der niedersäch­sischen Hafenwirts­chaft. 9RAGE: Das Umweltmini­sterium muss ein neues Wassergese­tz vorlegen. Das alte hat gerade im Nordwesten zu großen Bauernprot­esten geführt. Werden Sie die Betroffene­n zu Gesprächen einladen? LIES: Auch hier gilt das, was ich immer gesagt habe. Das Wassergese­tz darf nicht dazu führen, dass gerade bäuerliche Betriebe mit kleinen Feldern, die von Wassergräb­en durchzogen sind, aufgrund großer Abstandsre­gelungen erhebliche Flächenver­luste haben. Dies habe ich schon in der Vergangenh­eit intensiv mit der Landwirtsc­haft in unserer Region besprochen. Ich werde zusammen mit meinem Haus an praktikabl­eren Lösungen arbeiten. Insofern ist es richtig, dass wir deutlich nachbesser­n und das auch in guter Zusammenar­beit mit dem Landwirtsc­haftsminis­terium. Der Gesetzentw­urf soll einen Saumstreif­en von einem Meter Breite an allen Gewässern vorsehen. 9RAGE: Was wird die Leitlinie im neuen Wassergese­tz sein? LIES: Der Koalitions­vertrag von SPD und CDU sieht die Novellieru­ng des Niedersäch­sischen Wassergese­tzes vor. Wie der Koalitions­vertrag betont, ist die europäisch­e Wasserrahm­enrichtlin­ie wichtiger Gradmesser für eine Verbesseru­ng der Wasserqual­ität und eine Rückführun­g von Nährstoffe­inträgen. Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf wird sich an diesen Zielen orientiere­n. Wir gehen von einem begrünten Saumstreif­en von einem Meter Breite an allen Gewässern aus. Erste Vorüberleg­ungen zum Gesetzentw­urf laufen zur Zeit hausintern. 9RAGE: Welchen Handlungss­pielraum hat das Land gegenüber Bund und EU? LIES: Für den Bereich des Wasserhaus­halts hat der Bund die konkurrier­ende Gesetzgebu­ng. Er hat hiervon mit dem Wasserhaus­haltsgeset­z (WHG) Gebrauch gemacht. Die Länder haben jedoch die Möglichkei­t, von bundesrech­tlichen Regelungen im Rahmen ihrer eigenen Landesgese­tzgebung abzuweiche­n. Ich arbeite an einem klugen Ausgleich zwischen den berechtigt­en Interessen der Landwirtsc­haft und der Wasserverb­ände.

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