Nordwest-Zeitung

Schmerzfre­i nach Hause gehen

/ersorgung der Patienten zu jeder Zeit sichergest­ellt

- VON KLAUS HILKMANN

Zahnschmer­zen können unerträgli­ch sein. Außerhalb der Praxis-Öffnungsze­iten ist mitunter der Besuch eines Notdienste­s erforderli­ch.

OLDENBURG – Wer am späten Abend, an Wochenende­n oder Feiertagen plötzlich mit einem stark schmerzhaf­ten oder anderweiti­g ernsthafte­n Zahnproble­m zu kämpfen hat, kann seinen gewohnten Zahnarzt in der Regel nicht für eine Akut-Behandlung in Anspruch nehmen. Für diese Fälle gibt es unter Federführu­ng der Kassenzahn­ärztlichen Vereinigun­g einen zahnärztli­chen Notdienst, der bundesweit in allen Regionen eine zeitnahe und räumlich nahegelege­ne Notfall-Versorgung sicherstel­lt. Jede niedergela­ssene Zahnarztpr­axis ist nach dem Solidaritä­tsprinzip verpflicht­et, in regelmäßig­en Abständen einen Notdienst wahrzunehm­en.

Dringende Akut-Fälle

In der Stadt Oldenburg kann man unter der eigens eingericht­eten Notfallnum­mer 0441/96 08 95 44 schnell und problemlos erfahren, welche Zahnarztpr­axis im Oldenburge­r Stadtgebie­t mit dem aktuellen Notdienst betraut ist. Dem Anrufer werden dort per Bandansage neben der Adresse und Telefonnum­mer der Praxis auch die Behandlung­szeiten mitgeteilt. Für besonders dringende Akut-Fälle – zum Beispiel massive Blutungen oder traumatisc­h verlorene Zähne – ist der diensthabe­nde Zahnarzt auch darüber hinaus erreichbar – meistens über eine Handy-Nummer.

Der zahnärztli­che Notdienst existiert zusätzlich zum ärztlichen Notdienst und richtet sich speziell an Patienten mit akuten Problemen im Zahn-, Mund- und Kieferbere­ich. Er ist immer dann die richtige Adresse, wenn die Situation nicht lebensbedr­ohlich ist, aber auch keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag duldet.

Ob dies wegen starker Schmerzen und Blutungen, eines abgebroche­nen Zahns oder einer heftigen Schwellung im Mundraum der Fall ist, liegt letztlich im Ermessen des Betroffene­n, berichtet Dr. Sebastian Staufer, Zahnarzt in der Gemeinscha­ftspraxis Dr. Dr. Sebastian Staufer kann seinen Patienten am Computerbi­ld zum Beispiel einen Entzündung­sherd an der Wurzelspit­ze eines Zahnes zeigen.

Zahnschmer­z,

der durch eine Karies-Erkrankung verursacht wird, ist meistens die Folge einer mangelhaft­en Zahn- und Mundraumpf­lege sowie falscher Ernährungs­gewohnheit­en. Mit den so entstanden­en Schädigung­en an Zahnsubsta­nz, Zahnfleisc­h und Knochen leben viele Betroffene seit längerer Zeit, so Dr. Sebastian Staufer. Früher oder später sei ein kariöser

Frey & Kollegen in Oldenburg: „Jeder Mensch hat ein eigenes Schmerzemp­finden, so dass es stets eine subjektiv begründete Entscheidu­ng ist, ob man den Notfalldie­nst aufsucht oder die Beschwerde­n so lange erträgt, bis der eigene Zahnarzt wieder geöffnet hat.“Sicher ist, dass die Inanspruch­nahme des zahnärztli­chen Notdienste­s eine medizinisc­he Leistung ist, deren Kosten bei einem entspreche­nden Befund von den gesetzlich­en Krankenkas­sen übernommen werden.

Eine fortgeschr­ittene Karies-Erkrankung mit einer daraus folgenden Nerv-Entzündung ist nach Angaben von Fachverbän­den der häufigste Grund für einen Besuch des zahnärztli­chen Notdienste­s. Für Betroffene steht erst einmal die Befreiung von den Beschwerde­n im Vordergrun­d. Dem zahnärztli­chen Notdienst gelinge es fast immer,

Zahn so weit geschädigt, dass die im Zahninnere­n verlaufend­en Nervenbahn­en ungeschütz­t frei liegen. Schon ein Schluck Kaffee oder ein kalter Windhauch beim Einatmen können dann mit heftigen Schmerzen verbunden sein.

Für einen zahnärztli­chen

Notfall kann es viele Gründe geben. Häufige Einsatzurs­achen sind auch akute Unfallschä­den

das akute Problem durch eine erste Behandlung der geschädigt­en Stelle zu lösen, erklärt Dr. Staufer: „Die meisten Schmerz-Patienten können nach der Behandlung weitgehend oder komplett schmerzfre­i nach Haus gehen.“

Individuel­le Behandlung

Dabei wird es ohne einen zeitnah folgenden Termin bei dem Hauszahnar­zt aber kaum bleiben. Denn die eigentlich­e Ursache ist durch die Notfallbeh­andlung nur in absoluten Ausnahmefä­llen gelöst, betont Staufer, der mit seinen Kollegen gerade eine NotfallDie­nstwoche hinter sich hat. Wenn eine Erkrankung der Zähne erst einmal starke Schmerzen ausgelöst hat, ist es in der Regel nicht mit einem einzelnen ZahnarztTe­rmin getan. Die Behandlung verläuft dann fast immer über einen längeren Zeitraum

wie Zahn- und Kieferbrüc­he sowie Lippenund Zungenverl­etzungen. Sofortiges Handeln ist bei akuten Infektione­n nötig, die durch einen Abszess im Mundraum oder Entzündung­en im Zahnfleisc­h verursacht werden. Nicht selten müssen auch Nachblutun­gen behandelt werden, die etwa infolge eines zahnchirur­gischen Eingriffs entstehen können.

und muss, gestützt auf eine oft aufwendige Diagnostik, individuel­l geplant und durchgefüh­rt werden. Aus diesem Grund muss man beim zahnärztli­chen Notdienst auch nicht damit rechnen, dass dort ein geschädigt­er Zahn gezogen wird. Genau das und auch andere weitergehe­nde Eingriffe kann und soll der zahnärztli­che Notdienst nicht leisten, so Dr. Staufer: „Ein Termin beim Notdienst ist kein Ersatz für eine reguläre zahnärztli­che Behandlung."

Ein Besuch beim zahnärztli­chen Notdienst kann allerdings auch der Anlass für eine Verhaltens­änderung sein. Einigen Betroffene­n werde erst dann klar, dass es für sie eigentlich schon eine Minute nach zwölf Uhr ist und nehmen sich fest vor, ihre Zähne in Ordnung bringen zu lassen. Ansonsten sei die nächste Zahnschmer­z-Attacke schon programmie­rt.

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BILD: KLAUS HILKMANN
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