Deutsche Umwelthilfe scheitert vor Gericht
Klagen gegen Kraftfahrtbundesamt abgewiesen – Rechtsmittel möglich
SCHLESWIG/DPA – Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen er Deutschen Umwelthilfe gegen as KraftfahrtBun esamt (KBA) im Abgasskan al abgewiesen.
Der Verban sei nicht klageberechtigt, entschie ie
ritte Kammer es Gerichts. Über en Anhalt er Klagen wur e nicht verhan elt. Die Umweltschützer wollten mit
en Klagen gegen as nach ihrer Auffassung unzureichen e Vorgehen er Behör
e gegen en Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für ie Abgasreinigung in Autos vorgehen.
Der Verban wollte unter an erem erreichen, ass as KBA ie Typengenehmigungen von zwei Opel-Mo ellen zurücknimmt. Zu em sieht
ie DUH ie Rückrufanor nung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichen an. Beigela en in vier Verfahren war Opel un in einem VW.
Wegen er grun sätzlichen Be eutung er Thematik ließ
as Gericht sowohl ie Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig als auch
ie sogenannte Sprungrevision irekt zum Bun esverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die Deutsche Umwelthilfe sei zwar ein anerkannter Umweltverban un könne als solcher auch grun sätzlich klagen, aller ings nur in bestimmen Vorhaben.