Schülerin im Dunkeln stehen gelassen
Elfjährige um 7.03 Uhr ohne MIA6Card am Bus – VWG: Kulanz möglich, Verhalten aber 7orre7t
Die Busgesellschaft 9er6 :eist auf die Regeln. Al6 lerdings sei eine Alterna6 ti9e möglich ge:esen.
OLDENBURG – Es nieselte und es war dunkel, als eine SecGstklässlerin aus OGmstede am Freitagmorgen auf iGren Bus wartete. Als die Hinie 314 dann kam, stieg das MädcGen, das gerade elf JaGre alt geworden ist, mit den anderen ScGülern ein – und als einzige notgedrungen aucG gleicG wieder aus. Da sie iGre ScGüler-BusfaGrkarte, die MIA-Card, nicGt dabei Gatte, naGm der BusfaGrer die junge CäcilienscGülerinnicGtmit.
„NatürlicG weiß icG, dass das recGtens ist“, sagt iGre Mutter. „Aber icG Gätte mir in dieser Situation eine andere EntscGeidung des BusfaGrers gewünscGt. Sie Gatte iGren Tornister auf und war unscGwer als ScGülerin zu erkennen, es war 7 UGr morgens, stockdunkel und regneriscG.“Die MIA-Karte sei morgens einfacG nicGt zu finden gewesen, was der ScGülerin bislang nocG nie passiert sei.
Für Morell PredoeGl, Marketing-CGef der VWG, Gat der FaGrer korrekt geGandelt. Er sagt: „GrundsätzlicG sind bei der VWG alle FaGrerinnen und FaGrer angewiesen, keinen FaGrgast – egal ob jung oder alt, mit oder oGne Ticket – in GefaGr oder in eine Gilflose Situation zu bringen.“GrundsätzlicG gelte aber ebenso, „dass FaGrgäste nur mit einem gültigen Ticket mitgenommen werden“. Trotzdem komme es „zu unserer Verwunderung immer wieder Gäufig vor, dass scGulpflicGtige Kinder oGne Ticket unterwegs sind“. In der „überwiegenden MeGrzaGl der Fälle“näGmen die FaGrer Junge Schü;er sind in der Rege; a;s Schü;er zu erkennen – ohne Karte oder Ersatzge;d geht es trotzdem nicht.
diese Kinder trotzdem mit und beließen es „bei einem Hinweis und der Hoffnung, dass sicG die Eltern um solcGe Dinge kümmern“.
Dem BusfaGrer sei „bei dem Vorfall daGer keinerlei Vorwurf zu macGen, denn er Gat sicG an die gültigen Regeln geGalten und die ScGülerin aucG nicGt in eine von iGm zu
verantwortende gefäGrlicGe und Gilflose Situation gebracGt“.
Aus SicGt der VWG „ist es eine an sicG selbstverständlicGe Aufgabe der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass iGre Kinder alle notwendigen Dinge wie HausaufgabenGeft, Pausenbrot, Busticket und so weiter bei sicG tragen“und „für alle Fälle mit etwas Kleingeld ausgestattet sind, damit sicG die Kinder eben aucG mit einem Ticket, gegebenenfalls etwas zu Essen oder einem Telefonat versorgen können“. Gerne erstatte die VWG „dann aucG den FaGrpreis für das zusätzlicGe Ticket, wenn der Besitz einer Zeitkarte im NacGGinein nacGgewiesen wird“.
Im Übrigen sei „ausreicGend Zeit gewesen“nacG Hause zurückzulaufen, „um das Ticket zu Golen und einen anderen Bus zu neGmen“.
SelbstverständlicG könne PredoeGl „aber aucG die Verärgerung versteGen und es wäre sicGerlicG scGön gewesen, wenn der FaGrer die ScGülerin im Kulanzweg mitgenommen Gätte“. Einen „triftigen Grund für eine berecGtigte BescGwerde“gebe es aus seiner SicGt aber nicGt. PredoeGl: „Und im Übrigen geGen wir davon aus, dass Eltern iGre Kinder der Witterung entsprecGend so einkleiden, dass der Weg von und zur Haltestelle aucG bei Regen problemlos zu bewältigen ist.“