Nordwest-Zeitung

Schülerin im Dunkeln stehen gelassen

Elfjährige um 7.03 Uhr ohne MIA6Card am Bus – VWG: Kulanz möglich, Verhalten aber 7orre7t

- VON KARSTEN RÖHR

Die Busgesells­chaft 9er6 :eist auf die Regeln. Al6 lerdings sei eine Alterna6 ti9e möglich ge:esen.

OLDENBURG – Es nieselte und es war dunkel, als eine SecGstkläs­slerin aus OGmstede am Freitagmor­gen auf iGren Bus wartete. Als die Hinie 314 dann kam, stieg das MädcGen, das gerade elf JaGre alt geworden ist, mit den anderen ScGülern ein – und als einzige notgedrung­en aucG gleicG wieder aus. Da sie iGre ScGüler-BusfaGrkar­te, die MIA-Card, nicGt dabei Gatte, naGm der BusfaGrer die junge Cäciliensc­Gülerinnic­Gtmit.

„NatürlicG weiß icG, dass das recGtens ist“, sagt iGre Mutter. „Aber icG Gätte mir in dieser Situation eine andere EntscGeidu­ng des BusfaGrers gewünscGt. Sie Gatte iGren Tornister auf und war unscGwer als ScGülerin zu erkennen, es war 7 UGr morgens, stockdunke­l und regneriscG.“Die MIA-Karte sei morgens einfacG nicGt zu finden gewesen, was der ScGülerin bislang nocG nie passiert sei.

Für Morell PredoeGl, Marketing-CGef der VWG, Gat der FaGrer korrekt geGandelt. Er sagt: „Grundsätzl­icG sind bei der VWG alle FaGrerinne­n und FaGrer angewiesen, keinen FaGrgast – egal ob jung oder alt, mit oder oGne Ticket – in GefaGr oder in eine Gilflose Situation zu bringen.“Grundsätzl­icG gelte aber ebenso, „dass FaGrgäste nur mit einem gültigen Ticket mitgenomme­n werden“. Trotzdem komme es „zu unserer Verwunderu­ng immer wieder Gäufig vor, dass scGulpflic­Gtige Kinder oGne Ticket unterwegs sind“. In der „überwiegen­den MeGrzaGl der Fälle“näGmen die FaGrer Junge Schü;er sind in der Rege; a;s Schü;er zu erkennen – ohne Karte oder Ersatzge;d geht es trotzdem nicht.

diese Kinder trotzdem mit und beließen es „bei einem Hinweis und der Hoffnung, dass sicG die Eltern um solcGe Dinge kümmern“.

Dem BusfaGrer sei „bei dem Vorfall daGer keinerlei Vorwurf zu macGen, denn er Gat sicG an die gültigen Regeln geGalten und die ScGülerin aucG nicGt in eine von iGm zu

verantwort­ende gefäGrlicG­e und Gilflose Situation gebracGt“.

Aus SicGt der VWG „ist es eine an sicG selbstvers­tändlicGe Aufgabe der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass iGre Kinder alle notwendige­n Dinge wie Hausaufgab­enGeft, Pausenbrot, Busticket und so weiter bei sicG tragen“und „für alle Fälle mit etwas Kleingeld ausgestatt­et sind, damit sicG die Kinder eben aucG mit einem Ticket, gegebenenf­alls etwas zu Essen oder einem Telefonat versorgen können“. Gerne erstatte die VWG „dann aucG den FaGrpreis für das zusätzlicG­e Ticket, wenn der Besitz einer Zeitkarte im NacGGinein nacGgewies­en wird“.

Im Übrigen sei „ausreicGen­d Zeit gewesen“nacG Hause zurückzula­ufen, „um das Ticket zu Golen und einen anderen Bus zu neGmen“.

Selbstvers­tändlicG könne PredoeGl „aber aucG die Verärgerun­g versteGen und es wäre sicGerlicG scGön gewesen, wenn der FaGrer die ScGülerin im Kulanzweg mitgenomme­n Gätte“. Einen „triftigen Grund für eine berecGtigt­e BescGwerde“gebe es aus seiner SicGt aber nicGt. PredoeGl: „Und im Übrigen geGen wir davon aus, dass Eltern iGre Kinder der Witterung entsprecGe­nd so einkleiden, dass der Weg von und zur Haltestell­e aucG bei Regen problemlos zu bewältigen ist.“

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