In sechs Schritten raus aus teuren Tarifen
,echsel kann mehrere Hundert :uro einbringen – Überschaubarer Aufwand
Bonustarife für Neukunden verlängern sich ohne fristgerechte Kündigung meist automatisch um zwölf Monate. Bei flexiblen Tarifen gibt es den Neukundenboni selten.
BERLINVONG – EiK Jechsel des Strom- oder Gasversorgers ist kinderleicht und bringt häufig mehrere Hundert Euro, empfiehlt die Stiftung Warentest nach einer Untersuchung der aktuellen Strom- und Gaspreise. Der Aufwand ist überschaubar. Die Zeitschrift „Finanztest“zeigt in ihrer Januar-Ausgabe den Weg zum neuen Tarif in sechs Schritten:
NTERLAGEN SICHTEN
Fragen Sie Ihren Versorger bei einer Preiserhöhung nach günstigeren Preisen. Vergleichen Sie aber Preis, Laufzeit und Preisgarantie seines Angebots mit anderen aktuellen Tarifen, bevor Sie sich entscheiden. Alle für den Wechsel wichtigen Informationen wie die Kunden- oder Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer Jahresrechnung.
TARIF SUCHEN
Die Preise ändern sich schnell, zum Teil täglich. Nur bei den Verkaufsportalen im Internet erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Angebote und Konditionen. Im Test der Stiftung Warentest „Vergleichsportale für Gas“im Herbst 2014 schnitten Check24.de und Verivox.de am besten ab.
Aktive Wechsler: Geben Sie in die Suchmaske der Vermittlungsportale Postleitzahl und Jahresverbrauch ein. Achten Sie nicht nur auf den Preis. Lesen Sie auch die Bonusbedingungen und Kundenbewertungen. Oft sind Tarife mit einer Weiterempfehlungsquote von mehr als 90 Prozent nur geringfügig teurer.
Bequeme Wechsler: Wenn
Sie nicht jedes Jahr wechseln wollen, helfen Ihnen spezielle Links bei der Suche: Sie erhalten über check24.de/strom/ stiftung-warentest oder auch verivox.de/stromvergleich/ stiftung-warentest nur Tarife mit Vertragsbedingungen, die von der Stiftung Warentest als empfehlenswert beurteilt wurden. Check24 und Verivox haben die Links eigenständig eingerichtet. Es besteht keine Kooperation mit „Finanztest“.
TARIF AUSWÄHLEN
Tarife für Aktive umfassen häufig einen Neukundenbonus und einen Sofortbonus. Ihre Höhe variiert je nach Wohnort und Verbrauch. Sofortboni zwischen 100 und 200 Euro sind keine Seltenheit. Die Anbieter zahlen sie wenige Wochen nach Lieferbeginn aus. Den Neukundenbonus berücksichtigen sie dagegen erst nach einem Belieferungsjahr in der Schlussrechnung. Bei Check24 können Sie gezielt nach Sofortboni filtern. Dazu klicken Sie rechts oben „individuelle Einstellungen“
an. ANBIETER ÜBERPRÜFEN
Erkundigen Sie sich mithilfe von Suchmaschinen im Internet, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben. Gute Informationen finden Sie auch beim Bund der Energieverbraucher (energieanbieterinformation.de).
ALT7ERTRAG KÜNDIGEN
Für Erstwechsler gilt: Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundversorgungstarif für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfang akzeptieren.
Für erfahrene Wechsler:. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetauscht
oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervertrag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsende.
Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig mehr Geld für Strom oder Gas haben will, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, sollte im Preiserhöhungsschreiben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informieren.
Das geht so: Prüfen Sie zuerst, welche Formvorschriften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftform“vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschriebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulierung: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Preiserhöhung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zählerund Kundennummer. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
7ERTRAG ABSCHLIEßEN
Sie können den neuen Vertrag online auf der Internetseite des Anbieters oder über ein Verkaufsportal wie Check24.de oder Verivox.de abschließen. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbeginn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstand mitzuteilen. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.