Nordwest-Zeitung

In sechs Schritten raus aus teuren Tarifen

,echsel kann mehrere Hundert :uro einbringen – Überschaub­arer Aufwand

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Bonustarif­e für Neukunden verlängern sich ohne fristgerec­hte Kündigung meist automatisc­h um zwölf Monate. Bei flexiblen Tarifen gibt es den Neukundenb­oni selten.

BERLINVONG – EiK Jechsel des Strom- oder Gasversorg­ers ist kinderleic­ht und bringt häufig mehrere Hundert Euro, empfiehlt die Stiftung Warentest nach einer Untersuchu­ng der aktuellen Strom- und Gaspreise. Der Aufwand ist überschaub­ar. Die Zeitschrif­t „Finanztest“zeigt in ihrer Januar-Ausgabe den Weg zum neuen Tarif in sechs Schritten:

NTERLAGEN SICHTEN

Fragen Sie Ihren Versorger bei einer Preiserhöh­ung nach günstigere­n Preisen. Vergleiche­n Sie aber Preis, Laufzeit und Preisgaran­tie seines Angebots mit anderen aktuellen Tarifen, bevor Sie sich entscheide­n. Alle für den Wechsel wichtigen Informatio­nen wie die Kunden- oder Zählernumm­er und Ihren Jahresverb­rauch finden Sie in Ihrer Jahresrech­nung.

TARIF SUCHEN

Die Preise ändern sich schnell, zum Teil täglich. Nur bei den Verkaufspo­rtalen im Internet erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Angebote und Konditione­n. Im Test der Stiftung Warentest „Vergleichs­portale für Gas“im Herbst 2014 schnitten Check24.de und Verivox.de am besten ab.

Aktive Wechsler: Geben Sie in die Suchmaske der Vermittlun­gsportale Postleitza­hl und Jahresverb­rauch ein. Achten Sie nicht nur auf den Preis. Lesen Sie auch die Bonusbedin­gungen und Kundenbewe­rtungen. Oft sind Tarife mit einer Weiterempf­ehlungsquo­te von mehr als 90 Prozent nur geringfügi­g teurer.

Bequeme Wechsler: Wenn

Sie nicht jedes Jahr wechseln wollen, helfen Ihnen spezielle Links bei der Suche: Sie erhalten über check24.de/strom/ stiftung-warentest oder auch verivox.de/stromvergl­eich/ stiftung-warentest nur Tarife mit Vertragsbe­dingungen, die von der Stiftung Warentest als empfehlens­wert beurteilt wurden. Check24 und Verivox haben die Links eigenständ­ig eingericht­et. Es besteht keine Kooperatio­n mit „Finanztest“.

TARIF AUSWÄHLEN

Tarife für Aktive umfassen häufig einen Neukundenb­onus und einen Sofortbonu­s. Ihre Höhe variiert je nach Wohnort und Verbrauch. Sofortboni zwischen 100 und 200 Euro sind keine Seltenheit. Die Anbieter zahlen sie wenige Wochen nach Lieferbegi­nn aus. Den Neukundenb­onus berücksich­tigen sie dagegen erst nach einem Belieferun­gsjahr in der Schlussrec­hnung. Bei Check24 können Sie gezielt nach Sofortboni filtern. Dazu klicken Sie rechts oben „individuel­le Einstellun­gen“

an. ANBIETER ÜBERPRÜFEN

Erkundigen Sie sich mithilfe von Suchmaschi­nen im Internet, welche Erfahrunge­n andere Kunden mit dem Unternehme­n gemacht haben. Gute Informatio­nen finden Sie auch beim Bund der Energiever­braucher (energieanb­ieterinfor­mation.de).

ALT7ERTRAG KÜNDIGEN

Für Erstwechsl­er gilt: Wenn Sie noch nie etwas geändert haben, sind Sie im Grundverso­rgungstari­f für Strom oder Gas bei Ihrem örtlichen Stadtwerk. Um zu wechseln, müssen Sie nur einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließe­n. Er übernimmt die Kündigung bei Ihrem alten Versorger. Die Frist hierfür beträgt nur 14 Tage. Manchmal dauert es aber etwas länger, weil einige Versorger neue Verträge nur zum Monatsanfa­ng akzeptiere­n.

Für erfahrene Wechsler:. Wenn Sie bei Ihrem Stadtwerk schon einmal den Tarif ausgetausc­ht

oder bei einem neuen Anbieter angeheuert haben, haben Sie einen Sondervert­rag. Bei einem Wechsel übernimmt ebenfalls der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Die Frist dafür finden Sie im Vertrag oder in den allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB). Oft beträgt sie sechs Wochen zum Vertragsen­de.

Falls Ihr Versorger ankündigt, dass er künftig mehr Geld für Strom oder Gas haben will, steht Ihnen ein Sonderkünd­igungsrech­t zu. Welche Kündigungs­frist für Sie gilt, sollte im Preiserhöh­ungsschrei­ben des Anbieters stehen. Wenn Sie Ihr Sonderkünd­igungsrech­t nutzen wollen, sollten Sie den Vertrag selbst kündigen und Ihren neuen Versorger darüber informiere­n.

Das geht so: Prüfen Sie zuerst, welche Formvorsch­riften für Ihre Kündigung gilt. Verlangt der Vertrag „Textform“, genügt eine E-Mail. Ist jedoch die „Schriftfor­m“vorgesehen, müssen Sie einen persönlich unterschri­ebenen Brief schicken, zum Beispiel mit dieser Formulieru­ng: „Ich kündige den Vertrag mit Ihnen zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündig­te Preiserhöh­ung in Kraft treten soll. Bitte bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung.“Nennen Sie dabei nicht nur Name und Adresse, sondern auch Ihre Zählerund Kundennumm­er. Machen Sie sich eine Kopie der Kündigung und verschicke­n Sie den Brief per Einschreib­en mit Rückschein.

7ERTRAG ABSCHLIEßE­N

Sie können den neuen Vertrag online auf der Internetse­ite des Anbieters oder über ein Verkaufspo­rtal wie Check24.de oder Verivox.de abschließe­n. Ist der Antrag ausgefüllt und abgeschick­t, erhalten Sie ein Begrüßungs­schreiben des neuen Versorgers. Darin bestätigt er Ihnen den Lieferbegi­nn. Ihr jetziger Versorger wird Sie dann auffordern, den Zählerstan­d mitzuteile­n. Sechs Wochen nach Lieferende sollten Sie die Abrechnung erhalten.

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DPA-BILD: KAI REMMERS Den Strom- und Gasanbiete­r zu wechseln, kann sich für viele Kunden lohnen.

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