Oldenburger Busstreit geht vor Gericht
Verwaltungsgericht ?erhandelt im @ebruar – Pri?atbetriebe oder VWGA
OLDENBURG/CKI – Der Streit um den Stadtbusverkehr in Oldenburg erreicht die Gerichte: Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am 27. Februar über eine Klage der Arbeitsgemeinschaft privater Unternehmen gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft. Die mündliche Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr. Sie findet im Sitzungssaal Schloßplatz 10 in Oldenburg statt (Az. 7 A 83/17).
Die 7. Kammer prüft, ob die Landesnahverkehrsgesellschaft zu Recht den privaten Unternehmen die Konzession für den Stadtbusverkehr verweigert. Die privaten Betriebe versichern, sie könnten den Linienverkehr ohne öffentliche Zuschüsse betreiben. Das Busunternehmen Verkehr und Wasser GmbH (VWG), dessen Anteile überwiegend der Stadt Oldenburg gehören und das den Busverkehr seit 1985 betreibt, erhält derzeit Zuschüsse in Millionenhöhe.
Das Gesetz sieht vor, dass sogenannter eigenwirtschaftlicher Verkehr (das heißt ohne Zuschuss) bei der Vergabe von Konzessionen den Zuschlag erhalten muss. Darauf berufen sich die privaten Betriebe.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft hatte die Genehmigung aber verweigert. Begründung: Das Angebot sei nicht überzeugend. Es sei nicht nachvollziehbar, wie der Busverkehr ohne Steuer-Zuschuss betrieben werden soll.
Die Privaten machen zwar keine Angaben, wie sie das volle Verkehrsangebot erhalten wollen. Aus langjähriger Erfahrung sei bekannt, dass Stadtbusverkehre – anders als Linien im ländlichen Raum – wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Eine Vergabe an die Privaten würde das Ende der VWG bedeuten. Sowohl Oberbürgermeister Jürgen Krogmann als auch alle Ratsfraktionen hatten sich deshalb gegen den Vorstoß der Arge – die Betriebe Bruns/Hülsmann aus Varel, Janssen (Wittmund), Meyering (Lingen) und Rahden (Schwanewede) – ausgesprochen. Die Oldenburger Politik sieht die Konzession für die nächsten zehn Jahre (ab 2. Juni 2018) weiterhin bei der VWG. Nun haben die Gerichte das Wort.