JAGD AUF RATTEN
Gemeinde vergibt Auftrag an neues Unternehmen – Kurort muss „rattenfrei“sein
Die Kosten für die Bekämpfung von Ratten übernimmt die Gemeinde – auch auf Privatgrundstücken. Einige Betriebe müssen die Kosten aber selbst tragen.
BAD ZWISCHENAHN – Der eine findet sie eigentlich ganz niedlich, ander springen bei ihrem Anblick reflexartig auf den nächst Stuhl oder Tisch. Fest steht: Wildlebende Ratten gelten als Schädlinge und Krankheitsüberträger, unter anderem für Pest, Thyphus, Salmonellose oder Hepatitis.
Was in anderen Orten nur ein Problem ist, kann für die Gemeinde Bad Zwischenahn existenzbedrohend werden. Denn ein Kurort muss laut einer Vorgabe des Landes Niedersachsen „praktisch rattenfrei“sein, wie Ordnungsamtsleiter Timo Tapken erläutert.
Die scheuen Nager lassen sich zwar nicht unbedingt sehen, können in der Kanalisation aber trotzdem in beträchtlichen Zahlen vorkommen. Deshalb überprüft das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) aus Oldenburg den Befall einmal jährlich. „Dazu werden an mehr als 200 Kontrollpunkten Köder ausgelegt. Sind die bei einer späteren Kontrolle angenagt, gilt ein Befall als gesichert“, so Tapken.
Während das Landesamt die Kontrolle übernimmt, kümmert sich die Gemeinde Bad Zwischenahn um die Bekämpfung. Dazu hat sie ab dem 1. Januar 2018 ein neues Unternehmen beauftragt, wie Tapken erklärt. Zuständig ist dann die Firma Nehlsen aus dem Wangerland.
Die Kosten der Rattenbekämpfung auch auf Privatgrundstücken trägt die Gemeinde – unter der Voraussetzung, dass die Rattenbefallsmeldungen dem Bürger- und Ordnungsamt mitgeteilt werden. Tapken bittet dringend darum, keine Rattenbefallsmeldungen direkt an die Fachfirma zu richten. Diese, wie auch Aufträge an andere Schädlingsbekämpfer muss der jeweilige Auftraggeber sonst selbst bezahlen.
Selbst tätig werden – und bezahlen – müssen Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit besonders gefährdet sind, so Tapken. Das sind zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe (Milch, Mast, Getreide, Biobetriebe etc.) sowie Betriebe die Lebensmittel herstellen und verkaufen. Diese Betriebe sind durch die Lebensmittelhygieneverordnung selbst verpflichtet, ein Schädlingsmonitoring durchzuführen und zu dokumentieren. Deshalb könne die Firma Nehlsen in diesen Fällen nur eine punktuelle Bekämpfung durchführen, so Tapken. Das Unternehmen gebe aber falls nötig gleichzeitig Hilfestel- lung zu den vom Betrieb selbst zu gewährleistenden Maßnahmen.