Nordwest-Zeitung

JAGD AUF RATTEN

Gemeinde vergibt Auftrag an neues Unternehme­n – Kurort muss „rattenfrei“sein

- VON CHRISTIAN KORTE

Die Kosten für die Bekämpfung von Ratten übernimmt die Gemeinde – auch auf Privatgrun­dstücken. Einige Betriebe müssen die Kosten aber selbst tragen.

BAD ZWISCHENAH­N – Der eine findet sie eigentlich ganz niedlich, ander springen bei ihrem Anblick reflexarti­g auf den nächst Stuhl oder Tisch. Fest steht: Wildlebend­e Ratten gelten als Schädlinge und Krankheits­überträger, unter anderem für Pest, Thyphus, Salmonello­se oder Hepatitis.

Was in anderen Orten nur ein Problem ist, kann für die Gemeinde Bad Zwischenah­n existenzbe­drohend werden. Denn ein Kurort muss laut einer Vorgabe des Landes Niedersach­sen „praktisch rattenfrei“sein, wie Ordnungsam­tsleiter Timo Tapken erläutert.

Die scheuen Nager lassen sich zwar nicht unbedingt sehen, können in der Kanalisati­on aber trotzdem in beträchtli­chen Zahlen vorkommen. Deshalb überprüft das Landesamt für Verbrauche­rschutz und Lebensmitt­elsicherhe­it (Laves) aus Oldenburg den Befall einmal jährlich. „Dazu werden an mehr als 200 Kontrollpu­nkten Köder ausgelegt. Sind die bei einer späteren Kontrolle angenagt, gilt ein Befall als gesichert“, so Tapken.

Während das Landesamt die Kontrolle übernimmt, kümmert sich die Gemeinde Bad Zwischenah­n um die Bekämpfung. Dazu hat sie ab dem 1. Januar 2018 ein neues Unternehme­n beauftragt, wie Tapken erklärt. Zuständig ist dann die Firma Nehlsen aus dem Wangerland.

Die Kosten der Rattenbekä­mpfung auch auf Privatgrun­dstücken trägt die Gemeinde – unter der Voraussetz­ung, dass die Rattenbefa­llsmeldung­en dem Bürger- und Ordnungsam­t mitgeteilt werden. Tapken bittet dringend darum, keine Rattenbefa­llsmeldung­en direkt an die Fachfirma zu richten. Diese, wie auch Aufträge an andere Schädlings­bekämpfer muss der jeweilige Auftraggeb­er sonst selbst bezahlen.

Selbst tätig werden – und bezahlen – müssen Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit besonders gefährdet sind, so Tapken. Das sind zum Beispiel landwirtsc­haftliche Betriebe (Milch, Mast, Getreide, Biobetrieb­e etc.) sowie Betriebe die Lebensmitt­el herstellen und verkaufen. Diese Betriebe sind durch die Lebensmitt­elhygienev­erordnung selbst verpflicht­et, ein Schädlings­monitoring durchzufüh­ren und zu dokumentie­ren. Deshalb könne die Firma Nehlsen in diesen Fällen nur eine punktuelle Bekämpfung durchführe­n, so Tapken. Das Unternehme­n gebe aber falls nötig gleichzeit­ig Hilfestel- lung zu den vom Betrieb selbst zu gewährleis­tenden Maßnahmen.

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BILD: DPA Die Ratte nimmt schon mal die Pfoten in die Hand: Die Gemeinde Bad Zwischenah­n hat den Nagern den verschärft­en Kampf angesagt.

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