Letztes Kapitel für altes Uber-Modell
EuG9 stoppt :UberPop;
LUXEMBURG DPA – Das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber mit Privatleuten als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.
Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt – und bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder mit Taxi-Betrieben. „Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren“, betonte Uber in einer ersten Reaktion.
Im Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Immer in Diskussion: Fahrdienst Uber, buchbar per Smartphone
Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt – und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei „untrennbar verbunden“mit einer Verkehrsdienstleistung. Die Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts eine solche Position einnahm.
Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches TaxiUnternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging.