Nordwest-Zeitung

Letztes Kapitel für altes Uber-Modell

EuG9 stoppt :UberPop;

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LUXEMBURG DPA – Das Ende des ursprüngli­chen Geschäftsm­odells von Uber mit Privatleut­en als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäisch­e Gerichtsho­f entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdi­enstleistu­ng ist und entspreche­nd reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassische­n Taxi-Diensten gleichgest­ellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleut­e in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsprob­lemen bereits praktisch überall in Europa eingestell­t – und bekräftigt­e wiederholt, dass er nicht zurückkomm­en solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderun­gsschein oder mit Taxi-Betrieben. „Die Entscheidu­ng wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderun­gsgesetzen operieren“, betonte Uber in einer ersten Reaktion.

Im Heimatmark­t USA machen Privatleut­e als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentie­rte auch in Europa, dass die Vermittlun­g solcher Immer in Diskussion: Fahrdienst Uber, buchbar per Smartphone

Services keine Verkehrsdi­enstleistu­ng ist, sondern unter den allgemeine­n Dienstleis­tungsverke­hr fällt – und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierun­g ausgenomme­n werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlun­g sei „untrennbar verbunden“mit einer Verkehrsdi­enstleistu­ng. Die Entscheidu­ng war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanw­alt des Gerichts eine solche Position einnahm.

Die EuGH-Entscheidu­ng geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches TaxiUntern­ehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging.

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DPA-BILD: YUI MOK

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