Höchststrafe für Messerstecher
Junger Syrer muss wegen Totschlags in Oldenburger Fußgängerzone lebenslänglich in Haft – Opfer war Landsmann
Der Täter war in zwei Auseinandersetzungen mit dem späteren Opfer unterlegen. Um religiöse Inhalte ging es nicht.
OLDENBURG – Lebenslänglich – so lautet das Urteil für einen „besonders schweren Fall des Totschlags“, wie der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann die Tat eines 22-jährigen Syrers bewertete. Dieser hatte Ende Mai einen 33-jährigen Landsmann in der Oldenburger Fußgängerzone mit drei Messerstichen getötet. Nicht etwa aus religiösen Gründen, wie zunächst vermutet worden war, sondern offenbar aus gekränktem Stolz und der Schmach, in Auseinandersetzungen mit dem späteren Opfer den Kürzeren gezogen zu haben.
Gleich zweimal binnen einer Viertelstunde war er am Tattag mit dem 33-Jährigen in
Streit geraten. Dieser hatte sich zunächst in eine heftige Diskussion des Angeklagten mit einem gleichaltrigen Landsmann eingemischt, weil letzterer während des Fastenmonats Ramadan geraucht hatte. Die Situation eskalierte, das spätere Opfer behielt die Oberhand.
Das gärte offenbar im 22Jährigen, der die Situation nachträglich „unter Männern“geklärt wissen wollte, wie es heißt. Als der 22-Jährige nach einem Faustschlag aber erneut Unterlegener war, nahm das Unheil seinen Lauf. Der junge Mann rannte seinem Opfer hinterher, zückte ein Messer, zerschnitt ihm das Gesicht und stach in Herz wie Lunge. Dann flüchtete er, konnte jedoch später von der Polizei gestellt werden.
Die Oldenburger Schwurgerichtskammer sah seine Schuld als erwiesen an, verglich die Tat mit einer öffentlichen Hinrichtung. Weil aber Mordmerkmale nicht belegt werden konnten, wurde die Tat als Totschlag bewertet. Dies allerdings mit dem höchstmöglichen Strafmaß.