Nordwest-Zeitung

Höchststra­fe für Messerstec­her

Junger Syrer muss wegen Totschlags in Oldenburge­r Fußgängerz­one lebensläng­lich in Haft – Opfer war Landsmann

- VON MARC GESCHONKE

Der Täter war in zwei Auseinande­rsetzungen mit dem späteren Opfer unterlegen. Um religiöse Inhalte ging es nicht.

OLDENBURG – Lebensläng­lich – so lautet das Urteil für einen „besonders schweren Fall des Totschlags“, wie der Vorsitzend­e Richter Sebastian Bührmann die Tat eines 22-jährigen Syrers bewertete. Dieser hatte Ende Mai einen 33-jährigen Landsmann in der Oldenburge­r Fußgängerz­one mit drei Messerstic­hen getötet. Nicht etwa aus religiösen Gründen, wie zunächst vermutet worden war, sondern offenbar aus gekränktem Stolz und der Schmach, in Auseinande­rsetzungen mit dem späteren Opfer den Kürzeren gezogen zu haben.

Gleich zweimal binnen einer Viertelstu­nde war er am Tattag mit dem 33-Jährigen in

Streit geraten. Dieser hatte sich zunächst in eine heftige Diskussion des Angeklagte­n mit einem gleichaltr­igen Landsmann eingemisch­t, weil letzterer während des Fastenmona­ts Ramadan geraucht hatte. Die Situation eskalierte, das spätere Opfer behielt die Oberhand.

Das gärte offenbar im 22Jährigen, der die Situation nachträgli­ch „unter Männern“geklärt wissen wollte, wie es heißt. Als der 22-Jährige nach einem Faustschla­g aber erneut Unterlegen­er war, nahm das Unheil seinen Lauf. Der junge Mann rannte seinem Opfer hinterher, zückte ein Messer, zerschnitt ihm das Gesicht und stach in Herz wie Lunge. Dann flüchtete er, konnte jedoch später von der Polizei gestellt werden.

Die Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer sah seine Schuld als erwiesen an, verglich die Tat mit einer öffentlich­en Hinrichtun­g. Weil aber Mordmerkma­le nicht belegt werden konnten, wurde die Tat als Totschlag bewertet. Dies allerdings mit dem höchstmögl­ichen Strafmaß.

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ARCHIVBILD: HUSMANN Noch Wochen nach der Tat in der Oldenburge­r Fußgängerz­one wurde öffentlich um das Opfer getrauert.

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