Nordwest-Zeitung

VW kürzt Betriebsra­ts-Gehälter

Grund ist unklare Rechtslage – Gehalt von Bernd Osterloh sinkt von 200 000 auf 96 000 Euro

- VON ANDREAS HOENIG

Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen des Anfangsver­dachts der Untreue bei Zahlungen an Betriebsrä­te gegen VWManager. Osterloh selbst steht nicht im Visier.

WOLFSBURG – Volkswagen zieht nach einem Untreue-Verdacht gegen Top-Manager wegen zu hoher Zahlungen an Betriebsrä­te Konsequenz­en und deckelt vorerst die Gehälter führender Belegschaf­tsvertrete­r. Die Konzernspi­tze will damit angesichts strafrecht­licher Ermittlung­en auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspe­rsonal vor Risiken schützen.

Konkret bedeutet dies, dass 14 langjährig­e Betriebsra­tsmitglied­er inklusive ihrem Chef Bernd Osterloh erst einmal zum Teil deutlich weniger verdienen. Osterloh verlangte wegen einer unklaren Rechtslage eine gesetzlich­e Neuregelun­g.

„Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsra­ts und Vertreter des Unternehme­ns dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte VW-Chef Matthias Müller. Volkswagen zahle einem kleinen Kreis von Betriebsrä­ten vorläufig nur noch eine Vergütung bis zur obersten tarifliche­n Stufe. Die betroffene­n Betriebsrä­te wurden bisher über Tarif bezahlt. Auch jährliche Boni liegen auf Eis. Die Regelung gilt rückwirken­d zum 1. Dezember 2017.

Osterlohs Jahres-Grundgehal­t betrug nach eigenen Aussagen bislang rund 200000 Euro – nach der Deckelung sind es etwa 96 000 Euro. In der Spitze habe es, abhängig vom VW-Erfolg mit Bonuszahlu­ngen, einmal bei 750 000 Euro gelegen. Der 61-Jährige steht seit 2005 an der Spitze des Betriebsra­ts und ist eine der einflussre­ichsten Personen in dem Autokonzer­n. Osterloh wurde bisher vergleichb­ar mit einem Bereichsle­iter bei Volkswagen bezahlt, also einem Mitglied der mittleren Führungseb­ene unterhalb der Marken- und Konzernvor­stände.

Die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig ermittelt seit Mai wegen des Anfangsver­dachts der Untreue bei Zahlungen an Betriebsrä­te gegen VW-Manager. Mitte November durchsucht­en auch Steuerfahn­der Büros der Führungssp­itze. Die Ermittlung­en richten sich nicht gegen Osterloh.

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