WANN DARF ICH BÖLLERN?
Das Abfeuern
von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 ist grundsätzlich nur Volljährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Die genauen Zeiten können zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper. Sie dürfen nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden, in diesem Jahr sogar nur bis zum 30. Dezember. In die Klasse F1 fallen zum Beispiel Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Produkte dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden – auch von Kindern ab 12 Jahren.
Grundsätzlich
verboten ist es, jegliches Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen oder Kirchen abzubrennen. Das gilt auch für Reet- und Fachwerkhäuser. Es drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich. In den Nationalparks Harz und Wattenmeer ist das Zünden von Feuerwerk komplett verboten.
Nicht geprüftes
Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält etwa nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. Daher sollte man nur geprüfte Produkte kaufen, zu erkennen an einem CE-Zeichen und einer Registriernummer. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).