Nordwest-Zeitung

Messerstec­her von Kandel war Ex-Freund des Opfers

15-1ähri,e hatte Beziehun, zu Flüchtlin, beendet und 3urde ;on ihm bedroht

- VON DOREEN FIEDLER

LUDWIGSHAF­EN/KANDEL – Nach den tödlichen Stichen auf eine 15-Jährige im rheinlandp­fälzischen Kandel deutet vieles auf eine Beziehungs­tat. Der ebenfalls 15 Jahre alte Tatverdäch­tige, ein afghanisch­er Flüchtling, war der ExFreund des Opfers. Nach bisherigen Erkenntnis­sen hat sich das Mädchen Anfang Dezember von dem Jungen getrennt, sagte die Leitende Oberstaats­anwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshaf­en.

Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. Der Junge soll Vor dem Supermarkt wurden Blumen und eine Kerze abgelegt.

am Nachmittag mit einem Küchenmess­er, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestoch­en haben. Die beiden sollen in dem Drogeriema­rkt in Kandel zufällig aufeinande­rgetroffen sein.

Das Mädchen wurde ins Krankenhau­s gebracht, wo sie jedoch kurz darauf starb. Die beiden Begleiter des Mädchens sowie Mitarbeite­r und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Die Eltern des späteren Opfers hatten den Jungen bereits Mitte Dezember wegen Beleidigun­g, Nötigung und Bedrohung angezeigt. Nach Darstellun­g der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisc­h immer wieder bedrängt haben.

Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlich­en eine Vorladung wegen der Strafanzei­ge persönlich ausgehändi­gt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährdera­nsprache gemacht – und den Jugendlich­en auf sein Verhalten angesproch­en und ihn gewarnt. „In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch“, sagte der Ludwigshaf­ener Polizeiviz­epräsident Eberhard Weber.

Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwa­ltschaft aber noch unklar. „Wir sind am Anfang der Ermittlung­en“, sagte Oberstaats­anwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungs­tat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlung­en klären.

Gegen den 15-Jährigen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmaß macht dies keinen Unterschie­d. Die Höchststra­fe liegt in beiden Fällen im Jugendstra­frecht bei zehn Jahren.

Der 15-Jährige ist den Angaben zufolge als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling nach Deutschlan­d gekommen. Er sei im April 2016 nach Deutschlan­d eingereist, sagte Polizeiviz­epräsident Weber.

 ?? DPA-BILD: ARNOLD ??
DPA-BILD: ARNOLD

Newspapers in German

Newspapers from Germany