Messerstecher von Kandel war Ex-Freund des Opfers
15-1ähri,e hatte Beziehun, zu Flüchtlin, beendet und 3urde ;on ihm bedroht
LUDWIGSHAFEN/KANDEL – Nach den tödlichen Stichen auf eine 15-Jährige im rheinlandpfälzischen Kandel deutet vieles auf eine Beziehungstat. Der ebenfalls 15 Jahre alte Tatverdächtige, ein afghanischer Flüchtling, war der ExFreund des Opfers. Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich das Mädchen Anfang Dezember von dem Jungen getrennt, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen.
Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. Der Junge soll Vor dem Supermarkt wurden Blumen und eine Kerze abgelegt.
am Nachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Die beiden sollen in dem Drogeriemarkt in Kandel zufällig aufeinandergetroffen sein.
Das Mädchen wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie jedoch kurz darauf starb. Die beiden Begleiter des Mädchens sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die Eltern des späteren Opfers hatten den Jungen bereits Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt. Nach Darstellung der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben.
Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht – und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. „In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch“, sagte der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber.
Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. „Wir sind am Anfang der Ermittlungen“, sagte Oberstaatsanwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären.
Gegen den 15-Jährigen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmaß macht dies keinen Unterschied. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.
Der 15-Jährige ist den Angaben zufolge als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er sei im April 2016 nach Deutschland eingereist, sagte Polizeivizepräsident Weber.