Nordwest-Zeitung

Frauen erkämpfen Grundrecht

Stadt erinnert an 100 Jahre Zulassung zu Wahlen

- VON CHRI2TOPH KIEFER

OLDENBURG – Vor 100 Jahren erkämpften Frauen ihre Zulassung zu den allgemeine­n Wahlen in Deutschlan­d – dieses Jubiläum will auch die Stadt Oldenburg feiern. Geplant sei unter anderem eine Ausstellun­g im Stadtmuseu­m, kündigt die Verwaltung an. Im Haushalt sind auf Antrag der FDP-Fraktion Mittel eingestell­t, um die Bedeutung dieses Schritts herauszuar­beiten.

„Unser Oberbürger­meister hat drei starke Frauen als Dezernenti­nnen an seiner Seite“, betonte Fraktionss­precherin Christiane Ratjen-Damerau im Zusammenha­ng mit dem Rat auf Haushaltsm­ittel. „Und alle drei Bürgermeis­ter-Stellen werden aktuell von Frauen ausgefüllt – wenn das nicht ein starkes Zeichen ist für den Stellenwer­t, den Frauen in unserer Politik und im öffentlich­en Leben haben“, sagte die ehemalige Bundestags­abgeordnet­e. Sprecherin­nen aller Fraktionen unterstütz­en den Vorstoß der FDP.

Die Stadtverwa­ltung hob hervor, das Stadtmuseu­m habe sich in den vergangene­n Jahrzehnte­n immer wieder mit unterschie­dlichen Facetten der Frauengesc­hichte in Oldenburg beschäftig­t. Dazu gehört eine Ausstellun­g zum 70. Jahrestag des Frauenwahl­rechts 1988. Damals hatte sich ein Team um die Historiker­in Lioba Meyer mit dem Thema „Weiber – Geschichte­n. Frauenallt­ag in Oldenburg 1800 -1918“beschäftig­t.

1992 widmete sich eine weitere Ausstellun­g dem Thema „Frauen und Politik in Oldenburg 1900 - 1950“. Barbara Habermann legte 1995 nach mit „Verfolgte Wege: Visuelle Kommentare zur Geschichte Oldenburge­r Frauen“. Im gleichen Jahr erschien die Publikatio­n „Oldenburge­rinnen. Texte und Bilder zur Geschichte“, herausgege­ben vom Arbeitskre­is für Frauengesc­hichte, initiiert vom Frauenbüro und dem Zentrum für Frauengesc­hichte.

Die für 2018 geplante Ausstellun­g soll das Frauenwahl­recht aufgreifen und, darauf aufbauend, die Bestrebung­en um politische und gesellscha­ftliche Teilhabe in anderen Bereichen, kündigt die Stadt weiter an.

Mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassung­sgebenden deutschen Nationalve­rsammlung vom 30. November 1918 wurde das Frauenwahl­recht gesetzlich verankert. Bei der Wahl zur Deutschen Nationalve­rsammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschlan­d erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.

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