Frauen erkämpfen Grundrecht
Stadt erinnert an 100 Jahre Zulassung zu Wahlen
OLDENBURG – Vor 100 Jahren erkämpften Frauen ihre Zulassung zu den allgemeinen Wahlen in Deutschland – dieses Jubiläum will auch die Stadt Oldenburg feiern. Geplant sei unter anderem eine Ausstellung im Stadtmuseum, kündigt die Verwaltung an. Im Haushalt sind auf Antrag der FDP-Fraktion Mittel eingestellt, um die Bedeutung dieses Schritts herauszuarbeiten.
„Unser Oberbürgermeister hat drei starke Frauen als Dezernentinnen an seiner Seite“, betonte Fraktionssprecherin Christiane Ratjen-Damerau im Zusammenhang mit dem Rat auf Haushaltsmittel. „Und alle drei Bürgermeister-Stellen werden aktuell von Frauen ausgefüllt – wenn das nicht ein starkes Zeichen ist für den Stellenwert, den Frauen in unserer Politik und im öffentlichen Leben haben“, sagte die ehemalige Bundestagsabgeordnete. Sprecherinnen aller Fraktionen unterstützen den Vorstoß der FDP.
Die Stadtverwaltung hob hervor, das Stadtmuseum habe sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit unterschiedlichen Facetten der Frauengeschichte in Oldenburg beschäftigt. Dazu gehört eine Ausstellung zum 70. Jahrestag des Frauenwahlrechts 1988. Damals hatte sich ein Team um die Historikerin Lioba Meyer mit dem Thema „Weiber – Geschichten. Frauenalltag in Oldenburg 1800 -1918“beschäftigt.
1992 widmete sich eine weitere Ausstellung dem Thema „Frauen und Politik in Oldenburg 1900 - 1950“. Barbara Habermann legte 1995 nach mit „Verfolgte Wege: Visuelle Kommentare zur Geschichte Oldenburger Frauen“. Im gleichen Jahr erschien die Publikation „Oldenburgerinnen. Texte und Bilder zur Geschichte“, herausgegeben vom Arbeitskreis für Frauengeschichte, initiiert vom Frauenbüro und dem Zentrum für Frauengeschichte.
Die für 2018 geplante Ausstellung soll das Frauenwahlrecht aufgreifen und, darauf aufbauend, die Bestrebungen um politische und gesellschaftliche Teilhabe in anderen Bereichen, kündigt die Stadt weiter an.
Mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht gesetzlich verankert. Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.