Nordwest-Zeitung

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Amtsgerich­t hält 22-Jährigen für schuldig und verurteilt ihn zu Geldauflag­e von 2400 Euro

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Weil er in zahlreiche­n Fällen Gelder seines Arbeitgebe­rs veruntreut hat, ist ein Auszubilde­nder eines Oldenburge­r Verbrauche­rmarktes vom Amtsgerich­t wegen gewerbsmäß­iger Untreue schuldig gesprochen worden. Gegen den Angeklagte­n wurde eine Geldauflag­e von 2400 Euro verhängt.

Der heute 22-Jährige hatte in dem Verbrauche­rmarkt schon an der Kasse sitzen dürfen. Zum Angebot des Marktes gehören auch Guthabenka­rten, mit denen man online einkaufen und mittels eines 16-stelligen PIN-Codes digital bezahlen kann. Wenn ein Kunde eine solche „Paysafecar­d“kauft, muss er den entspreche­nden Gegenwert an der Kasse bezahlen.

Auch der 22-Jährige Angeklagte kauft gerne online ein. Vor allem aber spielt er im Internet gerne Spiele. Das alles muss bezahlt werden und mit einem Azubi-Gehalt ist das nicht zu schaffen.

So kam der Angeklagte schließlic­h auf die Idee, die Prepaid-Karten gewisserma­ßen an sich selbst zu verkaufen. Den entspreche­nden Gegenwert legte er allerdings nicht in die Kasse. Auf diese Weise stellte er sich Codekarten im Wert von bis zu 900 Euro aus. Anfangs gab sich der 22-Jährige noch bescheiden, denn zunächst hatten die Codekarten nur einen Gegenwert von zehn oder zwanzig Euro. Im Laufe der Zeit aber steigerte sich der Angeklagte – bis zu digitalen GutscheinC­odes im Wert von 500 oder 900 Euro.

Die kriminelle­n Machenscha­ften liefen für den Angeklagte­n eine ganze Zeit lang außerorden­tlich gut: Offensicht­lich schaute ihm keiner bei der Arbeit allzu genau auf die Finger oder überprüfte die Kartenabre­chnungen. Nach Überzeugun­g des Gerichtes kam dem 22-Jährigen auch zugute, dass das Kartensyst­em nicht mit der Ladenkasse gekoppelt war. Das heißt: Stellte sich der Angeklagte, ohne zu bezahlen, ein Guthaben von 900 Euro aus, so gab es in der Kasse keinen entspreche­nden Fehlbetrag.

Eineinhalb Jahre lang konnte der 22-Jährige schalten und walten wie er wollte, bis seine Mauschelei­en schließlic­h aufflogen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte insgesamt 119 Fälle der gewerbsmäß­igen Untreue mit einem Gesamtscha­den von 15000 Euro zur Anklage gebracht, in voller Höhe beweisen ließ sich das aber nicht.

Der reuige Angeklagte räumte grundsätzl­ich die ihm vorgeworfe­nen Taten ein, aber nicht in der Vielzahl. Tatsächlic­h konnte nicht ausgeschlo­ssen werden, dass sich auch andere Mitarbeite­r des Verbrauche­rmarktes an den Codekarten bedient haben könnten. Der Vorsitzend­e Richter sprach von „laschen“Kontrollen, die die Taten begünstigt hätten.

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