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Amtsgericht hält 22-Jährigen für schuldig und verurteilt ihn zu Geldauflage von 2400 Euro
OLDENBURG – Weil er in zahlreichen Fällen Gelder seines Arbeitgebers veruntreut hat, ist ein Auszubildender eines Oldenburger Verbrauchermarktes vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßiger Untreue schuldig gesprochen worden. Gegen den Angeklagten wurde eine Geldauflage von 2400 Euro verhängt.
Der heute 22-Jährige hatte in dem Verbrauchermarkt schon an der Kasse sitzen dürfen. Zum Angebot des Marktes gehören auch Guthabenkarten, mit denen man online einkaufen und mittels eines 16-stelligen PIN-Codes digital bezahlen kann. Wenn ein Kunde eine solche „Paysafecard“kauft, muss er den entsprechenden Gegenwert an der Kasse bezahlen.
Auch der 22-Jährige Angeklagte kauft gerne online ein. Vor allem aber spielt er im Internet gerne Spiele. Das alles muss bezahlt werden und mit einem Azubi-Gehalt ist das nicht zu schaffen.
So kam der Angeklagte schließlich auf die Idee, die Prepaid-Karten gewissermaßen an sich selbst zu verkaufen. Den entsprechenden Gegenwert legte er allerdings nicht in die Kasse. Auf diese Weise stellte er sich Codekarten im Wert von bis zu 900 Euro aus. Anfangs gab sich der 22-Jährige noch bescheiden, denn zunächst hatten die Codekarten nur einen Gegenwert von zehn oder zwanzig Euro. Im Laufe der Zeit aber steigerte sich der Angeklagte – bis zu digitalen GutscheinCodes im Wert von 500 oder 900 Euro.
Die kriminellen Machenschaften liefen für den Angeklagten eine ganze Zeit lang außerordentlich gut: Offensichtlich schaute ihm keiner bei der Arbeit allzu genau auf die Finger oder überprüfte die Kartenabrechnungen. Nach Überzeugung des Gerichtes kam dem 22-Jährigen auch zugute, dass das Kartensystem nicht mit der Ladenkasse gekoppelt war. Das heißt: Stellte sich der Angeklagte, ohne zu bezahlen, ein Guthaben von 900 Euro aus, so gab es in der Kasse keinen entsprechenden Fehlbetrag.
Eineinhalb Jahre lang konnte der 22-Jährige schalten und walten wie er wollte, bis seine Mauscheleien schließlich aufflogen. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 119 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue mit einem Gesamtschaden von 15000 Euro zur Anklage gebracht, in voller Höhe beweisen ließ sich das aber nicht.
Der reuige Angeklagte räumte grundsätzlich die ihm vorgeworfenen Taten ein, aber nicht in der Vielzahl. Tatsächlich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch andere Mitarbeiter des Verbrauchermarktes an den Codekarten bedient haben könnten. Der Vorsitzende Richter sprach von „laschen“Kontrollen, die die Taten begünstigt hätten.