Nordwest-Zeitung

Verfahren gegen DMK eingestell­t

Wettbewerb verbessert

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BONN/BREMEN/DPA/WI – Nach Zugeständn­issen lassen Deutschlan­ds Wettbewerb­shüter die größte Molkerei des Landes, die Deutsche Milchkonto­r eG (DMK), vorerst vom Haken. Ein Verfahren gegen die Genossensc­haft sei eingestell­t worden, teilte das Bundeskart­ellamt jetzt mit.

Die Wettbewerb­ssituation habe sich etwas verbessert, so habe DMK die Kündigungs­frist für ihre Lieferante­n – die Milchbauer­n – von 24 auf zwölf Monate abgesenkt. Zudem könnte der nationale Gesetzgebe­r wegen neuer EURegeln die Lieferbedi­ngungen am Milchmarkt ändern.

Das Kartellamt hatte im März 2017 ein Musterverf­ahren gegen das Bremer Unternehme­n bekanntgeg­eben – damit nahm die Behörde die ganze Molkereibr­anche ins Visier. Die langjährig­en Liefervert­räge zwischen Milchbauer­n und Molkereien und darin enthaltene Exklusivit­ätsklausel­n überschrit­ten „den Rahmen des kartellrec­htlich Zulässigen“. Zusammen mit anderen Faktoren könnte das „zu einer Abschottun­g des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen“, monierte das Kartellamt damals.

Inzwischen zeigt sich Behördench­ef Andreas Mundt nicht mehr so besorgt. Aktuelle Marktentwi­cklungen deuteten auf eine stärkere wettbewerb­liche Aktivität hin, sagte er. So hätten zuletzt deutlich mehr Bauern ihre DMK-Verträge gekündigt als zuvor.

Die Genossensc­haft zeigte sich erfreut über die Verfahrens­einstellun­g. Die Lieferbedi­ngungen seien in der Branche üblich – sie gäben sowohl Bauern als auch Molkereien Sicherheit, sagte ein Sprecher.

Kritik kam von der Arbeitsgem­einschaft bäuerliche Landwirtsc­haft (AbL). Das DMK habe zwar die Kündigungs­frist für die Milchliefe­rung verkürzt, die Frist für die Mitgliedsc­haft in der Genossensc­haft und damit für eingezahlt­e Anteile aber unveränder­t gelassen. „Das macht das Wechseln schwer, besonders in Tiefpreisp­hasen“, sagte AbL-Sprecher Ottmar Ilchmann (Rhauderfeh­n).

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