Verfahren gegen DMK eingestellt
Wettbewerb verbessert
BONN/BREMEN/DPA/WI – Nach Zugeständnissen lassen Deutschlands Wettbewerbshüter die größte Molkerei des Landes, die Deutsche Milchkontor eG (DMK), vorerst vom Haken. Ein Verfahren gegen die Genossenschaft sei eingestellt worden, teilte das Bundeskartellamt jetzt mit.
Die Wettbewerbssituation habe sich etwas verbessert, so habe DMK die Kündigungsfrist für ihre Lieferanten – die Milchbauern – von 24 auf zwölf Monate abgesenkt. Zudem könnte der nationale Gesetzgeber wegen neuer EURegeln die Lieferbedingungen am Milchmarkt ändern.
Das Kartellamt hatte im März 2017 ein Musterverfahren gegen das Bremer Unternehmen bekanntgegeben – damit nahm die Behörde die ganze Molkereibranche ins Visier. Die langjährigen Lieferverträge zwischen Milchbauern und Molkereien und darin enthaltene Exklusivitätsklauseln überschritten „den Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen“. Zusammen mit anderen Faktoren könnte das „zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen“, monierte das Kartellamt damals.
Inzwischen zeigt sich Behördenchef Andreas Mundt nicht mehr so besorgt. Aktuelle Marktentwicklungen deuteten auf eine stärkere wettbewerbliche Aktivität hin, sagte er. So hätten zuletzt deutlich mehr Bauern ihre DMK-Verträge gekündigt als zuvor.
Die Genossenschaft zeigte sich erfreut über die Verfahrenseinstellung. Die Lieferbedingungen seien in der Branche üblich – sie gäben sowohl Bauern als auch Molkereien Sicherheit, sagte ein Sprecher.
Kritik kam von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Das DMK habe zwar die Kündigungsfrist für die Milchlieferung verkürzt, die Frist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und damit für eingezahlte Anteile aber unverändert gelassen. „Das macht das Wechseln schwer, besonders in Tiefpreisphasen“, sagte AbL-Sprecher Ottmar Ilchmann (Rhauderfehn).