Gemeinde bleibt auf Mietschulden sitzen
„Clinic am meer“schuldet Bad Zwischenahner Touristik nach wie vor 160 000 Euro
2007 hatte die Gemeinde die Schönheitsklinik aus dem Alten Kurhaus rausgeklagt. Ein Insolvenzverfahren soll im August enden.
BAD ZWISCHENAHN – Das Alte Kurhaus ist eines der prägenden Gebäude im Kurort. In der „bibliothek am meer“werden Bücher und andere Medien verliehen, im Spiegelsaal finden Vorträge und Konzerte statt. Im Oscar’s kehrt ein, wer mit Blick aufs Meer lecker essen möchte.
Im Obergeschoss des Gebäudes hat die Gemeinde ihr Sozialamt untergebracht, das allerdings war 2007 eher eine Notlösung. Zuvor hatten sich die Wege der Bad Zwischenahner Touristik, die das Gebäude als Tochtergesellschaft der Gemeinde vermarktete, und der „clinic am Meer“getrennt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Betreiber der Schönheitsklinik mehr als 160000 Euro Mietschulden angehäuft – die BTG musste eine Räumungsklage in die Wege leiten. Die Schulden blieben allerdings – und bleiben bis heute, wie Ralf Oeljeschläger, Fachbereichsleiter Zentrale Verwaltung bei der Gemeinde Bad Zwischenahn auf Nachfrage mitteilte. Die Gemeinde als Mutter der BTG hatte den Fehlbetrag schließlich ausgleichen müssen.
Seit 2012 laufe ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers, so Oeljeschläger. Nach dem Informationsstand der Gemeindeverwaltung ende in diesem Verfahren die sogenannte „Wohlverhaltensperiode“im August 2018. Dann müsse das Amtsgericht entscheiden, ob sich der Betreiber „wohl verhalten“hat.
Das bedeutet: Er hat bestehende Schulden so weit möglich zurückgezahlt und keine neuen Schulden angehäuft. Sei das der Fall, werde er von den übrig gebliebenen Schulden befreit. Die Bad =Ohmuckstück am Meer: das Alte Kurhaus
Dwischenahner Touristik und letztlich die Gemeinde würden dann auf ihren Forderungen sitzen bleiben.
Zu Zahlungen sei der Klinik-Betreiber, der weiter als Schönheitschirurg im Geschäft ist, bisher nicht in der Lage – so hat es der zuständige Insolvenzverwalter der Gemeindeverwaltung mitgeteilt.
Nur wenn das Amtsgericht
zum Schluss komme, dass der Schuldner sich nicht „wohl verhalten“habe, wenn er also zum Beispiel erneut Schulden angehäuft habe, bestehe auch später noch die theoretische Möglichkeit, das Geld einzutreiben, so die Gemeindeverwaltung. Große Hoffnung hat sie darauf aber nicht.
Und wie geht es weiter im Alten Kurhaus? An der Nutzung
wird sich in absehbarer Zeit wohl nichts ändern. „Wir sind froh über die funktionierende Gastronomie im Erdgeschoss“, sagt Oeljeschläger. Die Bibliothek, der Spiegelsaal und die Räume im Untergeschoss würden gut genutzt. Und die Gemeindeverwaltung brauche die Räume im Obergeschoss, es gebe derzeit keine Ausweichmöglichkeiten
für das Sozialamt, so Oeljeschläger.
Allerdings will er auch eine erneute Vermietung des Obergeschosses in Zukunft nicht völlig ausschließen – wenn es denn ein vernünftiges und finanziell interessantes Konzept gebe. Für eine medizinische Nutzung sei die Adresse aber „verbrannt“, befürchtet Oeljeschläger.