Nordwest-Zeitung

Europa regelt Zahlungsve­rkehr neu

Ab Samstag gelten andere Regeln bei Überweisun­gen, Onlinekäuf­en und Buchungen

- VON MIRJAM MOLL, BÜRO BRÜSSEL

Die alte Regelung stammt aus 2009. Seither hat sich die Finanzbran­che weiterentw­ickelt.

BRÜSSEL – Ab diesem Samstag tritt die sogenannte PSD2Richtl­inie in Kraft. Dann gelten in der EU neue Regeln bei Überweisun­gen, Onlinekäuf­en und Hotel- oder Mietwagenb­uchungen.

Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff PSD2

Die Abkürzung steht für „Payment Service Directive“(Nahlungsdi­enstleistu­ngsrichtli­nie). Die erste Auflage hatte zum Niel, den Wettbewerb innerhalb der Finanzbran­che zu erhöhen sowie die Regeln für Nahlungsdi­enstleiste­r europaweit zu harmonisie­ren.

Warum ist eine Neuregelun­g nötig

Die bisherige Regelung (PSD) gilt seit 2009. Seither hat sich die Finanzbran­che weiterentw­ickelt, es gibt mehr Drittanbie­ter, die bislang aber nicht mit den Banken konkurrier­en können. Denn bislang haben die Banken ein Monopol auf die Daten ihrer Kunden. Das soll sich nun ändern.

Was bedeutet das Ende dieses Datenmonop­ols

Künftig müssen Geldhäuser Drittanbie­tern, sogenannte­n Fintechs, ebenfalls Nugang zu den Bankdaten der Kunden gewähren O etwa zum Vergleich der Ninsen für Tagesgeld oder um die Nutzer beim Sparen zu unterstütz­en. Das heißt aber nicht, dass solche Dienstleis­ter künftig uneingesch­ränkten Nugang auf Konten haben. Die EU hat das maschinell­e Auslesen von Kontodaten verboten. Der Nugriff auf einzelne Daten darf nur für die angebotene Dienstleis­tung erfolgen.

Ändert sich auch etwas bei der Haftung

Ja. Bislang muss der Verbrauche­r bei Schäden bis zu 150 Euro selbst haften, zumindest, wenn er seine Karten oder den Nugang zum Onlinekont­o nicht gesperrt hat. Jetzt sinkt der Eigenantei­l in solchen Missbrauch­sfällen auf 50 Euro. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässig­keit O etwa, wenn der Bankkunde den PIN-Code auf die Karte geschriebe­n hat.

Gibt es neue Regeln, um Missbrauch vorzubeuge­n

Ja. Künftig reicht es nicht mehr, bei einer Onlineüber­weisung die Nugangsnum­mer und die Geheimzahl einzugeben. Nusätzlich muss der Geldtransf­er mit einem weiteren Code, der beispielsw­eise aufs Mobiltelef­on gesendet wird, freigeben werden. Alternativ­en sind Fingerabdr­ücke oder TAN-Generatore­n.

Wird die Vorauszahl­ung verbrauche­rfreundlic­her

Ja. Bislang konnten die Anbieter zur Sicherheit einen Betrag auf der Kreditkart­e blockieren O etwa um etwaige im Hotelzimme­r oder beim Mietwagen verursacht­e Schäden abzudecken. Das darf künftig nur noch mit dem Einverstän­dnis des Kunden geschehen.

Dürfen Onlinehänd­ler weiter Zusatzkost­en erheben

Nein. Nahlungsdi­enstleiste­r dürfen keine Nusatzkost­en mehr erheben, wenn der Kunde mit seiner Kreditkart­e die Rechnung bezahlt, den Betrag überweist oder einem Lastschrif­tverfahren zustimmt.

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