Europa regelt Zahlungsverkehr neu
Ab Samstag gelten andere Regeln bei Überweisungen, Onlinekäufen und Buchungen
Die alte Regelung stammt aus 2009. Seither hat sich die Finanzbranche weiterentwickelt.
BRÜSSEL – Ab diesem Samstag tritt die sogenannte PSD2Richtlinie in Kraft. Dann gelten in der EU neue Regeln bei Überweisungen, Onlinekäufen und Hotel- oder Mietwagenbuchungen.
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff PSD2
Die Abkürzung steht für „Payment Service Directive“(Nahlungsdienstleistungsrichtlinie). Die erste Auflage hatte zum Niel, den Wettbewerb innerhalb der Finanzbranche zu erhöhen sowie die Regeln für Nahlungsdienstleister europaweit zu harmonisieren.
Warum ist eine Neuregelung nötig
Die bisherige Regelung (PSD) gilt seit 2009. Seither hat sich die Finanzbranche weiterentwickelt, es gibt mehr Drittanbieter, die bislang aber nicht mit den Banken konkurrieren können. Denn bislang haben die Banken ein Monopol auf die Daten ihrer Kunden. Das soll sich nun ändern.
Was bedeutet das Ende dieses Datenmonopols
Künftig müssen Geldhäuser Drittanbietern, sogenannten Fintechs, ebenfalls Nugang zu den Bankdaten der Kunden gewähren O etwa zum Vergleich der Ninsen für Tagesgeld oder um die Nutzer beim Sparen zu unterstützen. Das heißt aber nicht, dass solche Dienstleister künftig uneingeschränkten Nugang auf Konten haben. Die EU hat das maschinelle Auslesen von Kontodaten verboten. Der Nugriff auf einzelne Daten darf nur für die angebotene Dienstleistung erfolgen.
Ändert sich auch etwas bei der Haftung
Ja. Bislang muss der Verbraucher bei Schäden bis zu 150 Euro selbst haften, zumindest, wenn er seine Karten oder den Nugang zum Onlinekonto nicht gesperrt hat. Jetzt sinkt der Eigenanteil in solchen Missbrauchsfällen auf 50 Euro. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit O etwa, wenn der Bankkunde den PIN-Code auf die Karte geschrieben hat.
Gibt es neue Regeln, um Missbrauch vorzubeugen
Ja. Künftig reicht es nicht mehr, bei einer Onlineüberweisung die Nugangsnummer und die Geheimzahl einzugeben. Nusätzlich muss der Geldtransfer mit einem weiteren Code, der beispielsweise aufs Mobiltelefon gesendet wird, freigeben werden. Alternativen sind Fingerabdrücke oder TAN-Generatoren.
Wird die Vorauszahlung verbraucherfreundlicher
Ja. Bislang konnten die Anbieter zur Sicherheit einen Betrag auf der Kreditkarte blockieren O etwa um etwaige im Hotelzimmer oder beim Mietwagen verursachte Schäden abzudecken. Das darf künftig nur noch mit dem Einverständnis des Kunden geschehen.
Dürfen Onlinehändler weiter Zusatzkosten erheben
Nein. Nahlungsdienstleister dürfen keine Nusatzkosten mehr erheben, wenn der Kunde mit seiner Kreditkarte die Rechnung bezahlt, den Betrag überweist oder einem Lastschriftverfahren zustimmt.