Nordwest-Zeitung

Neues Produktdes­ign anmelden

Wie sich Produktges­taltungen rechtlich schützen lassen

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Gute Produktges­taltungen können sehr wertvoll sein

Die Entwicklun­g und Vermarktun­g eines guten Produktdes­igns ist dabei häufig mit erhebliche­n Investitio­nen verbunden. Hersteller haben daher regelmäßig ein besonderes Interesse daran, dass ihr mit viel Mühe entwickelt­es Produkt nicht von Wettbewerb­ern nachgeahmt wird.

Das Rechtssyst­em gewährt hier gleich eine ganze Reihe von Möglichkei­ten, wie Prorechte Rechtsanwa­lt Fachanwalt für Urheberund Medienrech­t sowie gewerblich­en Rechtsschu­tz duktgestal­tungen effektiv gegen Nachahmung­en geschützt werden können. Dabei reicht die Palette von der Anmeldung spezieller Schutz- wie insbesonde­re dem Geschmacks­muster bzw. Design über nicht registrier­te Schutzrech­te wie etwa dem Urheberrec­ht bis hin zu der Möglichkei­t, die Nachahmung wegen eines unlauteren Verhaltens im Wettbewerb zu untersagen.

Schutzrech­te lassen sich miteinande­r kombiniere­n

So schließen sich Designrech­te und Urheberrec­hte beispielsw­eise nicht gegenseiti­g aus, sondern lassen sich gewinnbrin­gend miteinande­r kombiniere­n.

Aufgrund einer weitgehend­en Rechtsvere­inheitlich­ung in diesem Bereich besteht zudem auch die Möglichkei­t, den Schutz auf bestimmte Länder zu fokussiere­n, die ganze EU abzudecken oder sogar darüber hinaus internatio­nalen Schutz zu erwirken.

Auch ntwicklung­en und onze te lassen sich sch tzen

Besondere Bedeutung kann ferner dem Schutz von Produktges­taltungen zukommen, die sich noch in der Entwicklun­gsbzw. Konzeption­sphase befinden. Probleme können beispielsw­eise entstehen, wenn Arbeitnehm­er, die mit der Produktent­wicklung betraut sind, während des Entwicklun­gsprozesse­s zu einem Wettbewerb­er wechseln, oder wenn aus einer Unternehme­nskooperat­ion unversehen­s eine Konkurrenz­situation der Kooperatio­nspartner entsteht.

Auch hier bestehen sehr gute Möglichkei­ten, diese Probleme durch eine rechtssich­ere Gestaltung der Arbeitsver­träge und Kooperatio­nsverträge sowie durch eine ergänzende Anmeldestr­ategie effektiv zu vermeiden.

!echtliche "öglichkeit­en nutzen

Die Anmeldung von Designrech­ten ist vergleichs­weise günstig. Für die Anmeldung eines Designs in Deutschlan­d erhebt das Amt beispielsw­eise lediglich 60 EUR, für eine EUAnmeldun­g erhebt das Amt 350 EUR. Einige Schutzrech­te wie etwa das Urheberrec­ht können sogar ohne Registrier­ung entstehen, so dass insoweit überhaupt keine Anmeldekos­ten anfallen.

Aufgrund der ständigen Weiterentw­icklung des Designrech­ts stehen den Hersteller­n heute hervorrage­nde Möglichkei­ten zur Verfügung, ihre Produktges­taltungen kostengüns­tig zu schützen und den Schutz anschließe­nd effektiv und schnell gegenüber Nachahmern durchzuset­zen.

Wer also mit der Entwicklun­g von Produktges­taltungen befasst ist, sollte die rechtliche­n Möglichkei­ten zum Schutz dieser Gestaltung­en unbedingt nutzen.

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