Nordwest-Zeitung

PAKETE NOCH UNTERWEGS

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Der Absender

einer Sendung geht den Vertrag mit dem Dienstleis­ter DHL ein – nicht der Empfänger. Denn dieser hat den Einlieferu­ngsbeleg und somit auch den Nachweis, wann und wo er eine Sendung abgegeben hat.

Päckchen oder Paket?

Päckchen sind günstiger, aber nicht versichert. Bei Paketen ist der Versand teurer, dafür gibt es eine Sendungsnu­mmer und die Haftung des Versanddie­nstes. Mit der Sendungsnu­mmer kann der Weg des Pakets im Internet nachverfol­gt werden.

Die Nachforsch­ung

einer Im DHL-Verteilerz­entrum legt eine Mitarbeite­rin Pakete aufs Band.

Sendung sollte erst sechs Tage nach Versenden durch den Absender beauftragt werden, heißt es bei DHL.

Jeder Empfänger

hat die Möglichkei­t, die Annahme zu verweigern. Ist eine Sendung bei der Aushändigu­ng offensicht­lich beschädigt, kann die Annahme verweigert werden. Sie geht zurück an den Absender.

Wenn die Sendung

äußerlich unversehrt ist und der Empfänger erst beim Öffnen fehlenden oder beschädigt­en Inhalt feststellt, kann er eine Schadensan­zeige einreichen. DHL haftet für Pakete bei Verlust oder Beschädigu­ng bis 500 Euro (nur gegen Vorlage des Einlieferu­ngsbeleges).

Eine Schadensre­gu1ierung

kann der Absender mit dem Schadensma­nagement klären. @ Weitere Infos unter http://bit.1y/2inCc9M

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BILD: DPA/PATRICK PLEUL

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