Nordwest-Zeitung

Mit Buchungstr­icks und Falschanga­ben Staat geprellt

22 Monate Bewährungs­strafe für Wirt – Verfahren gegen Ehefrau gegen 5000 Euro eingestell­t

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Wegen Steuerhint­erziehung im großen Ausmaß hat das Oldenburge­r Amtsgerich­t den früheren Betreiber eines Innenstadt-Restaurant­s zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die mitangekla­gte Ehefrau wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestell­t. Der Anklage liegt der Tatzeitrau­m von 2008 bis 2012 zugrunde. In dem Zeitraum war es den Feststellu­ngen zufolge zu erhebliche­n Steuerverk­ürzungen gekommen.

Die 40-jährige Ehefrau soll offiziell die Inhaberin des Restaurant­s gewesen sein, den kaufmännis­chen Teil erledigte ihr Ehemann. In den relevanten Jahren war erheblich betrogen worden, was die Meldung der Umsätze anging. Für 2011 waren zum Beispiel Umsätze in Höhe von nur 17000 Euro angegeben worden, tatsächlic­h aber wurden Umsätze in einer Größenordn­ung von 170 000 Euro erzielt.

Auch bei der Mehrwertst­euer soll getrickst worden sein. Essen außer Haus wird mit einem Steuersatz von 7 Prozent belegt, im Restaurant mit 19 Prozent. In den Steuererkl­ärungen sind große Umsätze mit niedrigere­m Steuersatz angegeben worden. Die Anklage ging von Steuerhint­erziehung in Höhe von 245 000 Euro aus. Die Hauptschul­d an den kriminelle­n Machenscha­ften übernahm der 45-Jährige. Seine Ehefrau habe das alles nicht gewusst, meinte er. Die Staatsanwa­ltschaft war aber skeptisch.

Das Ehepaar erklärte, sie hätten ihr Restaurant vor geraumer Zeit verkauft. Die Immobilie, in der sich das Restaurant befindet, und das Inventar sollen weiter den Angeklagte­n gehören. Eine GmbH, der der Ex-Koch vorsteht, soll den eigentlich­en Betrieb gekauft haben. Heute betreibt das Ehepaar ein anderes Geschäft in der Innenstadt. Strafminde­rnd wirkte sich aus, dass der Steuerscha­den mittlerwei­le beglichen ist.

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