Mit Buchungstricks und Falschangaben Staat geprellt
22 Monate Bewährungsstrafe für Wirt – Verfahren gegen Ehefrau gegen 5000 Euro eingestellt
OLDENBURG – Wegen Steuerhinterziehung im großen Ausmaß hat das Oldenburger Amtsgericht den früheren Betreiber eines Innenstadt-Restaurants zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt. Der Anklage liegt der Tatzeitraum von 2008 bis 2012 zugrunde. In dem Zeitraum war es den Feststellungen zufolge zu erheblichen Steuerverkürzungen gekommen.
Die 40-jährige Ehefrau soll offiziell die Inhaberin des Restaurants gewesen sein, den kaufmännischen Teil erledigte ihr Ehemann. In den relevanten Jahren war erheblich betrogen worden, was die Meldung der Umsätze anging. Für 2011 waren zum Beispiel Umsätze in Höhe von nur 17000 Euro angegeben worden, tatsächlich aber wurden Umsätze in einer Größenordnung von 170 000 Euro erzielt.
Auch bei der Mehrwertsteuer soll getrickst worden sein. Essen außer Haus wird mit einem Steuersatz von 7 Prozent belegt, im Restaurant mit 19 Prozent. In den Steuererklärungen sind große Umsätze mit niedrigerem Steuersatz angegeben worden. Die Anklage ging von Steuerhinterziehung in Höhe von 245 000 Euro aus. Die Hauptschuld an den kriminellen Machenschaften übernahm der 45-Jährige. Seine Ehefrau habe das alles nicht gewusst, meinte er. Die Staatsanwaltschaft war aber skeptisch.
Das Ehepaar erklärte, sie hätten ihr Restaurant vor geraumer Zeit verkauft. Die Immobilie, in der sich das Restaurant befindet, und das Inventar sollen weiter den Angeklagten gehören. Eine GmbH, der der Ex-Koch vorsteht, soll den eigentlichen Betrieb gekauft haben. Heute betreibt das Ehepaar ein anderes Geschäft in der Innenstadt. Strafmindernd wirkte sich aus, dass der Steuerschaden mittlerweile beglichen ist.