Land sucht 3400 neue Schöffen
Ministerin Havliza hebt Bedeutung des Amts hervor
HANNOVER – Für die niedersächsischen Gerichte werden rund 3400 neue Schöffen gesucht. „Ich kann unsere Bürgerinnen und Bürger nur ermutigen, sich für dieses wichtige Amt zu bewerben“, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Schöffen werden für fünf Jahre gewählt. Aus ihrer langen Erfahrung als Richterin wisse sie, dass Schöffen ein wichtiger Bestandteil der Strafjustiz seien, sagte Havliza: „Sie bringen ihre vielfältige Lebens- und Berufserfahrung ein und haben einen nicht unerhebliperiode chen Einfluss auf die Entscheidungsfindung.“Dies stärke die Akzeptanz gerichtlicher Urteile und damit das Vertrauen in die Justiz.
Schöffen und Jugendschöffen werden in Strafprozessen bei den Amts- und Landgerichten eingesetzt. In der Hauptverhandlung sind sie bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, ferner müssen die Schöffen gut genug deutsch sprechen und gesund sein. Die Kandidaten müssen zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amts- das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wahl der Schöffen erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden Vorschlagslisten durch die örtlichen Gemeinden erstellt. Für diese Listen sind Bewerbungen möglich. Die Vorschlagslisten werden öffentlich ausgelegt, die Listen anschließend dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Der Schöffenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Hauptund Hilfsschöffen.