Nordwest-Zeitung

Drei Tote in drei Stunden

Höchststra­fe für 25-Jährigen nach Mord an Großmutter und z8ei Polizisten

- VON ANNA RINGLE UND JUTTA SCHÜTZ

Ein junger Mann tötet seine Großmutter und überfährt auf der Flucht z8ei Polizisten. Reue zeigt er nicht.

FRANKFURT (ODER) – Die Witwe des getöteten Polizisten ringt um Fassung. Vor ihr steht das gerahmte Porträt ihres Mannes, als im Saal 7 des Landgerich­ts Frankfurt (Oder) am Freitag das Urteil gegen einen 25-jährigen Mann verlesen wird. Es ist ein klarer Schuldspru­ch – lebenslang­e Haft für drei Morde in drei Stunden.

Vor fast einem Jahr raste der 25-Jährige mit viel zu hoher Geschwindi­gkeit eine Bundesstra­ße in Ostbranden­burg entlang – auf der Flucht vor der Polizei. Der Deutsche überfuhr zwei Beamte. Zuvor hatte er seine Großmutter erstochen. Detaillier­t schildert die Richterin über dreieinhal­b Stunden grausige Details der Morde. Und sie betont, dass der Mann trotz Drogen die Taten bewusst beging und nicht eingeschrä­nkt war. Also schuldfähi­g. Zugleich zeichnet sie das bestürzend­e Bild einer kriminelle­n Entwicklun­g mit Drogen, abgebroche­nen Ausbildung­en, Gewalt, Raub und Psychiatri­e. Es ist still im Saal.

Es war am 79. Geburtstag seiner Großmutter Ende Februar 2017, als der Mann im gemeinsame­n Wohnhaus in Müllrose (Brandenbur­g) am Morgen ausrastete – aus Wut und Ärger über die vollgestel­lte Badewanne. Er beleidigte seine Oma, kippte ihr Honig über den Kopf und schlug die alte Frau dermaßen, dass ihr Gesicht zertrümmer­t wurde. Dann nahm er ein Messer und stach der Frau in den Hals.

Um nach der „Gewaltorgi­e“einer Festnahme zu entgehen, flüchtete der Mann mit dem Wagen seiner Großmutter. Die beiden Polizisten hatten keine Chance. Der Flüchtende steuerte auf sie zu, als sie am Straßenran­d ein Nagelbrett aufbauten. Der Zusammenpr­all mit den 49 und 52 Jahre alten Männer war so heftig, dass sie sofort starben.

Zusätzlich­e Brisanz bekam der Prozess auch deswegen: In einem vorherigen Raubprozes­s am selben Landgerich­t sollte der junge Mann wegen Schizophre­nie in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eingewiese­n werden – doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit war er auf freiem Fuß.

Die Richterin spricht von einer dissoziale­n Persönlich­keit mit einem Hang zu erhebliche­n Straftaten. Er habe auch keine Reue gezeigt. „Schuld waren immer nur die anderen.“Er sei gefährlich für die Allgemeinh­eit. Als schizophre­n gilt er laut jetzigem Urteil aber nicht. „Diese furchtbare­n Straftaten waren vorauszuse­hen“, sagt Anwalt Peter-Michael Diestel, der die Mutter des 25-Jährigen als Nebenkläge­rin vertrat. „Alle Strukturen haben versagt.“

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