Drei Tote in drei Stunden
Höchststrafe für 25-Jährigen nach Mord an Großmutter und z8ei Polizisten
Ein junger Mann tötet seine Großmutter und überfährt auf der Flucht z8ei Polizisten. Reue zeigt er nicht.
FRANKFURT (ODER) – Die Witwe des getöteten Polizisten ringt um Fassung. Vor ihr steht das gerahmte Porträt ihres Mannes, als im Saal 7 des Landgerichts Frankfurt (Oder) am Freitag das Urteil gegen einen 25-jährigen Mann verlesen wird. Es ist ein klarer Schuldspruch – lebenslange Haft für drei Morde in drei Stunden.
Vor fast einem Jahr raste der 25-Jährige mit viel zu hoher Geschwindigkeit eine Bundesstraße in Ostbrandenburg entlang – auf der Flucht vor der Polizei. Der Deutsche überfuhr zwei Beamte. Zuvor hatte er seine Großmutter erstochen. Detailliert schildert die Richterin über dreieinhalb Stunden grausige Details der Morde. Und sie betont, dass der Mann trotz Drogen die Taten bewusst beging und nicht eingeschränkt war. Also schuldfähig. Zugleich zeichnet sie das bestürzende Bild einer kriminellen Entwicklung mit Drogen, abgebrochenen Ausbildungen, Gewalt, Raub und Psychiatrie. Es ist still im Saal.
Es war am 79. Geburtstag seiner Großmutter Ende Februar 2017, als der Mann im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose (Brandenburg) am Morgen ausrastete – aus Wut und Ärger über die vollgestellte Badewanne. Er beleidigte seine Oma, kippte ihr Honig über den Kopf und schlug die alte Frau dermaßen, dass ihr Gesicht zertrümmert wurde. Dann nahm er ein Messer und stach der Frau in den Hals.
Um nach der „Gewaltorgie“einer Festnahme zu entgehen, flüchtete der Mann mit dem Wagen seiner Großmutter. Die beiden Polizisten hatten keine Chance. Der Flüchtende steuerte auf sie zu, als sie am Straßenrand ein Nagelbrett aufbauten. Der Zusammenprall mit den 49 und 52 Jahre alten Männer war so heftig, dass sie sofort starben.
Zusätzliche Brisanz bekam der Prozess auch deswegen: In einem vorherigen Raubprozess am selben Landgericht sollte der junge Mann wegen Schizophrenie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden – doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit war er auf freiem Fuß.
Die Richterin spricht von einer dissozialen Persönlichkeit mit einem Hang zu erheblichen Straftaten. Er habe auch keine Reue gezeigt. „Schuld waren immer nur die anderen.“Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Als schizophren gilt er laut jetzigem Urteil aber nicht. „Diese furchtbaren Straftaten waren vorauszusehen“, sagt Anwalt Peter-Michael Diestel, der die Mutter des 25-Jährigen als Nebenklägerin vertrat. „Alle Strukturen haben versagt.“