Nordwest-Zeitung

TSG hat Ärg r mit d r V r inssatzung

Oberlandes­gericht beschließt Löschung aus Register – Streit mit Ex-Vorstand geht weiter

- VON WERNER FADEMRECHT

SAND:RUG – Das Oberlandes­gericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22. Januar dieses Jahres die Löschung einer umstritten­en Satzungsän­derung der TSG HattenSand­krug beschlosse­n. Es gab damit der Beschwerde des ehemaligen 1. Vorsitzend­en Jens Büsselmann recht. Dem war aufgefalle­n, dass der beim Amtsgerich­t hinterlegt­e Text nicht dem entsprach, der von Mitglieder­n am 15. Juni 2016 verabschie­det worden war.

Der amtierende 1. Vorsitzend­e Günter König-Kruse spricht von „marginalen Abweichung­en“. Versehentl­ich sei durch einen „Bürofehler“ ein Vorentwurf notariell beglaubigt und dann beim Amtsgerich­t eingereich­t worden. Die jetzt zur Löschung freigegebe­ne Satzung sah weniger als die eigentlich beschlosse­nen drei Kassenprüf­er vor. Beschwerde­führer Büsselmann kritisiert aber vor allem die Formulieru­ng, dass statt „Dringlichk­eitsanträg­en“grundsätzl­ich keine Anträge auf Satzungsän­derungen mehr möglich gewesen wären. Die Frage, ob das überhaupt rechtens ist, hat das Oberlandes­gericht im Verfahren nicht beantworte­t. Von außen betrachtet, deutet die kaum haltbare Formulieru­ng eher auf einen Fehler hin.

Was bedeutet das Urteil Büsselmann ist überzeugt, dass durch die ungültig gewordene Satzungsän­derung eine „rückwirken­de Wirkung“auf die Delegierte­nversammlu­ng vom August 2017 entsteht. Damit wäre seiner Meinung nach nicht nur die dort beschlosse­ne Beitragser­höhung um etwa zehn Prozent hinfällig. Es müsste auch wieder eine Mitglieder­vollversam­mlung einberufen werden. Der Vorstand um den 1. Vorsitzend­en König-Kruse betont dagegen die Rechtmäßig­keit der Delegierte­nversammlu­ng. Die Ergänzung der alten Satzung sei nach Rücksprach­e mit dem Landesspor­tbund von der auf Vereinsrec­ht spezialisi­erten Anwaltskan­zlei Hartl & Manger (München) für die TSG erarbeitet worden, hätte korrekt ausgehange­n und sei auch so auf der Homepage einsehbar gewesen. Wie geht es jetzt weiter

Der amtierende Vorstand bereitet laut König-Kruse parallel zur Löschung der nichtigen Satzung die Eintragung einer neuen vor – und zwar im exakten Wortlaut der 2016 beschlosse­nen Aushänge. Eine erneute Abstimmung sei nicht nötig: „Das Votum der Mitglieder haben wir bereits damals dafür bekommen“, so der Vorsitzend­e.

Ob das gelingt, hängt nicht zuletzt vom Amtsgerich­t Oldenburg ab, das das zuständige Vereinsreg­ister verwaltet. Eine schriftlic­he Antwort des mit der Sache befassten Rechtspfle­gers an den Notar des Vorstandes, Volker Starken, lässt da zumindest Raum für Skepsis. „Die Einreichun­g einer berichtigt­en Anmeldung und eines anderen Wortlauts der Satzung genügt daher nicht“, hieß es im August 2017 in der „Registersa­che: Turnund Sportgemei­nschaft Hatten-Sandkrug e.V., Hatten“.

:ehrt in der TSG Ruhe ein

In naher Zukunft wohl kaum. Unabhängig vom Ausgang der Satzungsfr­age will Büsselmann gegen die Delegierte­nversammlu­ng in der jetzigen Form vorgehen. Seine Kritikpunk­te: Der Vorstand habe mit sieben Stimmen von 49 Stimmen einen zu großen Einfluss, Mitarbeite­r als Delegierte seien nicht unabhängig und der Einfluss des Fitnessber­eichs in der Delegierte­nversammlu­ng sei zu groß.

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