TSG hat Ärg r mit d r V r inssatzung
Oberlandesgericht beschließt Löschung aus Register – Streit mit Ex-Vorstand geht weiter
SAND:RUG – Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22. Januar dieses Jahres die Löschung einer umstrittenen Satzungsänderung der TSG HattenSandkrug beschlossen. Es gab damit der Beschwerde des ehemaligen 1. Vorsitzenden Jens Büsselmann recht. Dem war aufgefallen, dass der beim Amtsgericht hinterlegte Text nicht dem entsprach, der von Mitgliedern am 15. Juni 2016 verabschiedet worden war.
Der amtierende 1. Vorsitzende Günter König-Kruse spricht von „marginalen Abweichungen“. Versehentlich sei durch einen „Bürofehler“ ein Vorentwurf notariell beglaubigt und dann beim Amtsgericht eingereicht worden. Die jetzt zur Löschung freigegebene Satzung sah weniger als die eigentlich beschlossenen drei Kassenprüfer vor. Beschwerdeführer Büsselmann kritisiert aber vor allem die Formulierung, dass statt „Dringlichkeitsanträgen“grundsätzlich keine Anträge auf Satzungsänderungen mehr möglich gewesen wären. Die Frage, ob das überhaupt rechtens ist, hat das Oberlandesgericht im Verfahren nicht beantwortet. Von außen betrachtet, deutet die kaum haltbare Formulierung eher auf einen Fehler hin.
Was bedeutet das Urteil Büsselmann ist überzeugt, dass durch die ungültig gewordene Satzungsänderung eine „rückwirkende Wirkung“auf die Delegiertenversammlung vom August 2017 entsteht. Damit wäre seiner Meinung nach nicht nur die dort beschlossene Beitragserhöhung um etwa zehn Prozent hinfällig. Es müsste auch wieder eine Mitgliedervollversammlung einberufen werden. Der Vorstand um den 1. Vorsitzenden König-Kruse betont dagegen die Rechtmäßigkeit der Delegiertenversammlung. Die Ergänzung der alten Satzung sei nach Rücksprache mit dem Landessportbund von der auf Vereinsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Hartl & Manger (München) für die TSG erarbeitet worden, hätte korrekt ausgehangen und sei auch so auf der Homepage einsehbar gewesen. Wie geht es jetzt weiter
Der amtierende Vorstand bereitet laut König-Kruse parallel zur Löschung der nichtigen Satzung die Eintragung einer neuen vor – und zwar im exakten Wortlaut der 2016 beschlossenen Aushänge. Eine erneute Abstimmung sei nicht nötig: „Das Votum der Mitglieder haben wir bereits damals dafür bekommen“, so der Vorsitzende.
Ob das gelingt, hängt nicht zuletzt vom Amtsgericht Oldenburg ab, das das zuständige Vereinsregister verwaltet. Eine schriftliche Antwort des mit der Sache befassten Rechtspflegers an den Notar des Vorstandes, Volker Starken, lässt da zumindest Raum für Skepsis. „Die Einreichung einer berichtigten Anmeldung und eines anderen Wortlauts der Satzung genügt daher nicht“, hieß es im August 2017 in der „Registersache: Turnund Sportgemeinschaft Hatten-Sandkrug e.V., Hatten“.
:ehrt in der TSG Ruhe ein
In naher Zukunft wohl kaum. Unabhängig vom Ausgang der Satzungsfrage will Büsselmann gegen die Delegiertenversammlung in der jetzigen Form vorgehen. Seine Kritikpunkte: Der Vorstand habe mit sieben Stimmen von 49 Stimmen einen zu großen Einfluss, Mitarbeiter als Delegierte seien nicht unabhängig und der Einfluss des Fitnessbereichs in der Delegiertenversammlung sei zu groß.