Nordwest-Zeitung

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7eitere 7ohnbebauu­ng scheitert meist an Grenzwerte­n für Geruchsimm­issionen

- VON CLAUS STÖLTING

Seit der Jahrtausen­dwende hat es 8eine erfolgreic­he Bauleit9la­nung für weitere 7ohnbebauu­ng mehr gegeben. Grenzwerte für Geruchsimm­issionen aus der :orhandenen Landwirtsc­haft werden auf geeigneten Fl;chen oft überschrit­ten.

SPOHLE – Anne Watermann, Vorsitzend­e des TuS Spohle, hatte das Problem im vergangene­n Herbst in einer Sitzung des Sport- und Kulturauss­chusses unter dem Tagesordnu­ngspunkt „Einwohnerf­ragestunde“angesproch­en. Um die Mitglieder­zahlen nicht nur ihres Vereins und die vorhandene Infrastruk­tur auch im Ort mittel- und langfristi­g halten zu können, muss Spohle wachsen können – sprich: Es müssen mehr Möglichkei­ten geboten werden, sich dort anzusiedel­n. Und da hapert es: Spohle kann aufgrund seiner ganz speziellen Siedlungss­truktur derzeit nicht wirklich wachsen.

Das weiß auch Bürgermeis­ter Jörg Pieper nur zu gut. Eine erfolgreic­he Bauleitpla­nung, die zu weiteren Wohngebiet­en im Ort geführt hätte, hat es trotz einiger Anläufe schon seit der Jahrtausen­dwende in Spohle nicht mehr gegeben – seit mittlerwei­le 1N Jahren also. Der Grund: Der Ort im Norden der Gemeinde ist aufgrund seiner Siedlungss­truktur sehr ländlich geprägt und von Landwirtsc­haft durchdrung­en und umgeben. Und die dort entstehend­en Geruchsimm­issionen überschrei­ten in ihrer Häufigkeit auf Flächen, die grundsätzl­ich für eine weitere Wohnbebauu­ng geeignet wären, jene Grenzwerte, die der Gesetzgebe­r erlaubt.

Nach der Geruchsimm­issions-Richtlinie (GIRL) des Bundes darf es in Bereichen, in denen Wohnbebauu­ng vorhanden ist, an 10 Prozent aller Stunden eines Jahres riechen. Bei einer Festsetzun­g als so genanntes „Dorfgebiet“sind sogar 15 Prozent möglich. Aber selbst eine solche Festsetzun­g hätte im Jahr 2016 nicht gereicht, am Torfweg in Spohle ein weiteres Baugebiet mit gerade mal fünf bis sechs Einfamilie­n- und Doppelhäus­ern zu genehmigen: Die Kann aufgrund seiner speziellen Siedlungss­truktur derzeit nicht wirklich wachsen: Spohle im Norden der Gemeinde.

Grenzwerte lagen dort immer noch höher, weiß auch Baudezerne­nt Dr. Thomas Jürgens vom Landkreis Ammerland. Der Landkreis genehmigt über die Onderung von Flächennut­zungspläne­n auch die Gesamtplan­ung in den Gemeinden. „Da wurden alle gesetzlich­en Möglichkei­ten wirklich ausgereizt – letztlich hat es sich nicht mehr gelohnt, dort ein Baugebiet zu errichten“, macht Jürgens deutlich, wie einzigarti­g die Situation in Spohle – und übrigens auch in Osterschep­s (Gemeinde Edewecht) – ist. Nur diese beiden Orte im gesamten Landkreis sind etwa im regionalen Raumordnun­gsprogramm für das Ammerland als Standort mit der besonderen Entwicklun­gsaufgabe „Ländliche Siedlung“klassifizi­ert. Solche Orte sollen eine noch weitgehend intakte Ortsstrukt­ur aufweisen. Das bedeutet: Sie sollen in der Regel nicht nur durch Wohnbebauu­ng in stärkerem Maße überprägt sein und dementspre­chend auch vom Einwohners­tand nicht über den Rahmen einer dörflichen Siedlung hinausgehe­n. Ihre Entwicklun­gsziele sind identisch: „Erhaltung der dörflichen Identität, die Sicherung vorhandene­r landwirtsc­haftlicher Betriebe einschließ­lich erforderli­cher Entwicklun­gsmöglichk­eiten Die Straße „Im Winkel“: Dort war vor 18 Jahren zuletzt eine Bauleitpla­nung in Spohle erfolgreic­h abgeschlos­sen worden.

und die Sicherung erhaltungs­würdiger, ortsbildpr­ägender Bausubstan­z.“Der Versuch am Torfweg war bislang der letzte, über eine Bauleitpla­nung weitere Wohngebiet­e im Ort zu erschließe­n. So hat sich diesbezügl­ich seit dem Jahr 2000 nichts mehr bewegt: Damals war der zweite Abschnitt der Wohnsiedlu­ng „Im Winkel“realisiert worden. Fakt ist: Die Einwohnerz­ahl Spohles hat sich – trotz leichter Schwankung­en zwischendu­rch – seit 2007 eigentlich überhaupt nicht verändert. Damals hatte der Ort 521 Einwohner, 2016 waren es 51N. Vertreter der örtlichen Vereine und Verbände kennen denn auch etliche Fälle, in denen die jüngeren Einwohner die Gemeinde verlassen haben, obwohl sie sich dort gern angesiedel­t hätten. Anne Watermann: „Sie wandern dann etwa in den benachbart­en Landkreis Friesland ab. Ich kenne selbst drei solcher Fälle.“Sie betont, dass nie-

mand im Ort sich gegen die Landwirtsc­haft stellt. Schließlic­h sei diese schon immer da gewesen. Und auch Bürgermeis­ter Pieper betont, dass die Gemeinde zu ihren Landwirten steht und ihnen die nötigen Entwicklun­gsmöglichk­eiten für ihre Betriebe geben möchte. Auch deshalb gibt es nämlich die Grenzwerte für die Häufigkeit von Geruchsimm­issionen: Sie schützen – und das ist die andere Seite der Richtlinie – auch die Entwicklun­gsfähigkei­ten der Landwirtsc­haft. Denn wo Wohnbebauu­ng ermöglicht wird, entstehen Grenzen für die Entwicklun­g der Höfe. Die Geruchsgut­achten werden übrigens von der Landwirtsc­haftskamme­r erstellt.

In diesem Jahr will Pieper einen neuen Anlauf in Spohle starten. Dafür müssten jedoch einige Voraussetz­ungen erfüllt werden, nennt er noch keine weiteren Details. Sorgen bereitet ihm nicht nur in diesem Zusammenha­ng jedoch die derzeitige Diskussion um die so genannte „TA (Technische Anweisung) Luft“, bei der nach seinen Angaben in Zukunft eine weitere Verschärfu­ng der Grenzwerte drohen könnte. Pieper: „Das allerdings wäre Gift für den ländlichen Raum.“

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BILD: CLAUS STÖLTING BILD: CLAUS STÖLTING

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