„Ziel erreicht – und weiter?“
Die aus Oldenburg stammende Rebecca Beerheide hat das Buch „100 Jahre Frauenwahlrecht: Ziel erreicht – und weiter?“2017 herausgegeben. Im - Interview verrät sie, was dahinter steckt.
FRAGE: Wie ist die Idee zu dem Buch entstanden?
BEERHEIDE: Meine Mitherausgeberin Isabel Rohner und ich hatten uns zufällig zwei Tage nach der Wahl von Trump zum US-Präsidenten zum Mittagessen getroffen, waren beide fassungslos und der Meinung: „Wir müssen etwas tun.“Gerade mit Blick auf die damals nahende Bundestagswahl. Wir sind beide beruflich und ehrenamtlich sehr engagiert, waren uns aber schnell sehr einig, dass das Jubiläum des Wahlrechts für Frauen deutlich mehr ins öffentliche Bewusstsein kommen muss. FRAGE: Welchen Fra en ehen Sie in dem Buch nach?
BEERHEIDE: Für das Buch haben wir 21 Frauen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Ehrenamt gefragt, was sie mit dem Wahlrecht für Frauen verbinden. Darauf haben wir sehr viele interessante und auch unterschiedliche Antworten bekommen: Historische Betrachtungen oder persönliche Erfahrungen als Politikerin oder als Wählerin. Dazu gehören auch Tipps wie von Sabine Lautenschläger, der Vize-EZB-Chefin, dass Frauen sich gegenseitig nie ihr Lebensmodell infrage stellen sollen. Auch wir als Herausgeberinnen sind mit einem Beitrag dabei: So hat sich Isabel Rohner mit dem Frauenwahlrecht in der Schweiz, speziell in Appenzell, beschäftig, wo es auf kantonaler Ebene erst 1991 eingeführt wurde. Ich selbst beschäftige mich mit dem Wahlverhalten von Frauen. FRAGE: Was verbinden Sie heute mit der Einf hrun des Frauenwahlrechts?
BEERHEIDE: Seit ich wahlberechtigt bin, habe ich an jeder Wahl teilgenommen. Ich habe auch eine der ersten Schülerwahlen in Oldenburg an meiner Schule, dem Alten Gymnasium, 2002 mitorganisiert. Für mich war also das Wahlrecht immer da. Gleichzeitig ist es für mich immer wieder krass zu sehen, wie schwer es war (und bleibt), Frauenrechte durchzusetzen. Sei es das Recht, einen eigenen Beruf ergreifen zu können oder ein Konto zu eröffnen, ohne den Ehemann fragen zu müssen. Das wurde erst in den 1970er Jahren verändert. Und hier müssen wir weiterhin sehr wachsam sein, dass sich Errungenschaften nicht verschlechtern.