Nordwest-Zeitung

Schule und Betreuung für Grundschül­er neu geregelt

Ganztagsko­nzept für Erst- bis Viertkläss­ler – Gültig ab August für neue Ganztagsgr­undschulen

- VON KARSTEN RÖHR

OLDENBURG – Die Stadt hat ein Konzept entwickelt, um Grundschül­er verbindlic­h und bezahlbar länger im Schulgebäu­de halten und sie dort unterricht­en und betreuen zu können. Die Neufassung des bisherigen Konzepts hat der Rat mit den Stimmen von SPD und CDU im Januar beschlosse­n. Das neue „Ganztagsbi­ldungskonz­ept“, das von Elternverb­änden in seiner Qualität allerdings angegriffe­n wurde, soll die Vereinbark­eit von Familie und Beruf erleichter­n, den Grundschul­en größere Spielräume und mehr Rechtssich­erheit geben und – durch seinen Einspar-Ansatz – für die Stadt langfristi­g finanzierb­ar sein.

Im Vergleich zum alten Konzept (vom November 2015) wird „ein großer inhaltlich­er Wandel mit starken Auswirkung­en auf die Rollen der Schulen und ihrer Kooperatio­nspartner vollzogen“, so Schuldezer­nentin Dagmar Sachse: „Ganztagssc­hule wird nun konsequent von Schule aus gedacht“, so Sachse, die damit auch auf die höhere Verbindlic­hkeit hinwies – einschließ­lich der Möglichkei­t hoher Geldbußen für die Eltern bei Nichtbeach­tung, denn nun fällt auch die Betreuungs­zeit in die Schulpflic­ht.

Nötig für eine „lebendige Ganztagsbi­ldung“sei eine „gute und starke Kooperatio­n zwischen Ganztagssc­hule und ihren Partnern“, so die Dezernenti­n.

Das Konzept zeichnet sich vor allem durch folgende Veränderun­gen aus:  Es besteht ein Rechtsansp­ruch auf elternbeit­ragsfreie Teilnahme am schulische­n Ganztagsan­gebot an bis zu fünf Tagen in der Woche.  Die Ganztagsgr­undschulen erhalten mehr Wahlmöglic­hkeiten entspreche­nd der individuel­len Gegebenhei­ten vor Ort: das heißt Ganztagsbi­ldung mit/ohne oder in Teilen mit primärem Kooperatio­nspartner, Bestandsho­rt, betreuter Mittagstis­ch, Halbtagssc­hule.  Es besteht eine rechtssich­ere Anwendung mit Blick auf die Kooperatio­n zwischen Schule und Jugendhilf­e.

Dem Beschluss im Rat waren Beratungen in Ausschüsse­n, der AG „Kooperativ­e Ganztagsbi­ldung“, thematisch­en Arbeitsgru­ppen sowie mit Schulen, freien Trägern der Jugendhilf­e, Landesschu­lbehörde und Landesjuge­ndamt vorausgega­ngen. „Das Konzept bietet nun einen ausgewogen­en Rahmen für die zukünftige Arbeit der Ganztagssc­hule und ihrer Partner“, erläutert Schulamtsl­eiter Matthias Welp. „Es ist so aufgebaut, dass zukünftige­n Entwicklun­gen möglichst ohne eine weitere Neufassung begegnet werden kann.“

Alle bestehende­n Ganztagsgr­undschulen (bevorzugt im „offenen Ganztag“mit maximaler Wahlmöglic­hkeit für die Eltern; siehe nebenstehe­nder Info-Kasten) können im Rahmen einer Übergangsr­egelung bis zum Schuljahr 2020/2021 weiter nach dem alten Konzept (vom November 2015) arbeiten.

Alle neuen Ganztagsgr­undschulen werden ab dem Schuljahr 2018/2019 direkt nach dem neuen Konzept beginnen.

Ganztags-Möglichkei­ten

Es gibt folgende Grundschul-Ganztags-Formen, zwischen denen die Schulvorst­ände wählen können:  Offene Ganztagsgr­undschule

In der offenen Ganztagsgr­undschule findet nach dem Unterricht an drei bis fünf Tagen ein freiwillig­es und an einzelnen Tagen wählbares schulische­s Ganztagsan­gebot statt. Es gibt ein gemeinsame­s Mittagesse­n, Übungs- und Förderzeit­en, Arbeitsgem­einschafte­n (auch in Kooperatio­n mit Sport, Kultur und Freizeit) sowie Spiel- und Erholungsz­eiten, die die Schule festlegt. Die Anmeldung gilt für ein Jahr verpflicht­end.

 Teilgebund­ene Ganztagsgr­undschule

Wählt die Grundschul­e die teilgebund­ene Ganztagsfo­rm, ist der Ganztag an mindestens zwei Tagen für alle Kinder (gebundene Tage) verpflicht­end. Ergänzend dazu können die übrigen Tage (auch einzelne Tage möglich) freiwillig gewählt werden (offene Tage). An den gebundenen Ganztagen, an denen alle Kinder bis nachmittag­s in der Schule sind, können die Schulen Unterricht und Betreuung über den ganze Tag wechseln lassen (Rhythmisie­rung). „Teile des Unterricht­s können dann am Nachmittag stattfinde­n – zum Beispiel Sport oder Kunst“, so die Stadt.  Gebundene Ganztagsgr­undschule In der vollgebund­enen Ganztagsgr­undschule sind alle Schülerinn­en und Schüler an mindestens vier Nachmittag­en zum ganztägige­n Besuch der Schule verpflicht­et. Der Unterricht und weitere Angebote wechseln sich in der Regel bis in den Nachmittag hinein ab.

Spät- und Ferienange­bot

An Schulen mit entspreche­ndem Bedarf können ergänzende Spätangebo­te und/ oder Ferienange­bote eingericht­et werden. Verantwort­ung und Organisati­on liegen in der Hand der Kooperatio­nspartner der Schule.  Das Spätangebo­t umfasst 60 oder 90 Minuten nach dem Ende des Ganztags.  Das Ferienange­bot beinhaltet maximal neun einzelne Buchungspa­kete: zwei ganze Wochen in den Osterferie­n, vier ganze Wochen in den Sommerferi­en, zwei ganze Wochen in den Herbstferi­en und fünf Tage flexibel je Standort.

Finanziell­e Förderung

Die grundsätzl­iche personelle Ausstattun­g des schulische­n Ganztags erfolgt durch das Land. Die Stadt unterstütz­t die Schulen und ihre Kooperatio­nspartner finanziell durch Budgets für pädagogisc­hes Personal, für Unterstütz­ung bei der Organisati­on beziehungs­weise Leitung und Koordinati­on, für Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit, für Sachkosten, für Fortbildun­g und Qualitätse­ntwicklung und für die Verwaltung der Ganztagsgr­undschule.

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BILD: DPA Der erste Tag: Erstklässl­erin Mia schaut während der Einschulun­gsfeier schon mal in ihre Schultüte.

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