Schule und Betreuung für Grundschüler neu geregelt
Ganztagskonzept für Erst- bis Viertklässler – Gültig ab August für neue Ganztagsgrundschulen
OLDENBURG – Die Stadt hat ein Konzept entwickelt, um Grundschüler verbindlich und bezahlbar länger im Schulgebäude halten und sie dort unterrichten und betreuen zu können. Die Neufassung des bisherigen Konzepts hat der Rat mit den Stimmen von SPD und CDU im Januar beschlossen. Das neue „Ganztagsbildungskonzept“, das von Elternverbänden in seiner Qualität allerdings angegriffen wurde, soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, den Grundschulen größere Spielräume und mehr Rechtssicherheit geben und – durch seinen Einspar-Ansatz – für die Stadt langfristig finanzierbar sein.
Im Vergleich zum alten Konzept (vom November 2015) wird „ein großer inhaltlicher Wandel mit starken Auswirkungen auf die Rollen der Schulen und ihrer Kooperationspartner vollzogen“, so Schuldezernentin Dagmar Sachse: „Ganztagsschule wird nun konsequent von Schule aus gedacht“, so Sachse, die damit auch auf die höhere Verbindlichkeit hinwies – einschließlich der Möglichkeit hoher Geldbußen für die Eltern bei Nichtbeachtung, denn nun fällt auch die Betreuungszeit in die Schulpflicht.
Nötig für eine „lebendige Ganztagsbildung“sei eine „gute und starke Kooperation zwischen Ganztagsschule und ihren Partnern“, so die Dezernentin.
Das Konzept zeichnet sich vor allem durch folgende Veränderungen aus: Es besteht ein Rechtsanspruch auf elternbeitragsfreie Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot an bis zu fünf Tagen in der Woche. Die Ganztagsgrundschulen erhalten mehr Wahlmöglichkeiten entsprechend der individuellen Gegebenheiten vor Ort: das heißt Ganztagsbildung mit/ohne oder in Teilen mit primärem Kooperationspartner, Bestandshort, betreuter Mittagstisch, Halbtagsschule. Es besteht eine rechtssichere Anwendung mit Blick auf die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe.
Dem Beschluss im Rat waren Beratungen in Ausschüssen, der AG „Kooperative Ganztagsbildung“, thematischen Arbeitsgruppen sowie mit Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe, Landesschulbehörde und Landesjugendamt vorausgegangen. „Das Konzept bietet nun einen ausgewogenen Rahmen für die zukünftige Arbeit der Ganztagsschule und ihrer Partner“, erläutert Schulamtsleiter Matthias Welp. „Es ist so aufgebaut, dass zukünftigen Entwicklungen möglichst ohne eine weitere Neufassung begegnet werden kann.“
Alle bestehenden Ganztagsgrundschulen (bevorzugt im „offenen Ganztag“mit maximaler Wahlmöglichkeit für die Eltern; siehe nebenstehender Info-Kasten) können im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum Schuljahr 2020/2021 weiter nach dem alten Konzept (vom November 2015) arbeiten.
Alle neuen Ganztagsgrundschulen werden ab dem Schuljahr 2018/2019 direkt nach dem neuen Konzept beginnen.
Ganztags-Möglichkeiten
Es gibt folgende Grundschul-Ganztags-Formen, zwischen denen die Schulvorstände wählen können: Offene Ganztagsgrundschule
In der offenen Ganztagsgrundschule findet nach dem Unterricht an drei bis fünf Tagen ein freiwilliges und an einzelnen Tagen wählbares schulisches Ganztagsangebot statt. Es gibt ein gemeinsames Mittagessen, Übungs- und Förderzeiten, Arbeitsgemeinschaften (auch in Kooperation mit Sport, Kultur und Freizeit) sowie Spiel- und Erholungszeiten, die die Schule festlegt. Die Anmeldung gilt für ein Jahr verpflichtend.
Teilgebundene Ganztagsgrundschule
Wählt die Grundschule die teilgebundene Ganztagsform, ist der Ganztag an mindestens zwei Tagen für alle Kinder (gebundene Tage) verpflichtend. Ergänzend dazu können die übrigen Tage (auch einzelne Tage möglich) freiwillig gewählt werden (offene Tage). An den gebundenen Ganztagen, an denen alle Kinder bis nachmittags in der Schule sind, können die Schulen Unterricht und Betreuung über den ganze Tag wechseln lassen (Rhythmisierung). „Teile des Unterrichts können dann am Nachmittag stattfinden – zum Beispiel Sport oder Kunst“, so die Stadt. Gebundene Ganztagsgrundschule In der vollgebundenen Ganztagsgrundschule sind alle Schülerinnen und Schüler an mindestens vier Nachmittagen zum ganztägigen Besuch der Schule verpflichtet. Der Unterricht und weitere Angebote wechseln sich in der Regel bis in den Nachmittag hinein ab.
Spät- und Ferienangebot
An Schulen mit entsprechendem Bedarf können ergänzende Spätangebote und/ oder Ferienangebote eingerichtet werden. Verantwortung und Organisation liegen in der Hand der Kooperationspartner der Schule. Das Spätangebot umfasst 60 oder 90 Minuten nach dem Ende des Ganztags. Das Ferienangebot beinhaltet maximal neun einzelne Buchungspakete: zwei ganze Wochen in den Osterferien, vier ganze Wochen in den Sommerferien, zwei ganze Wochen in den Herbstferien und fünf Tage flexibel je Standort.
Finanzielle Förderung
Die grundsätzliche personelle Ausstattung des schulischen Ganztags erfolgt durch das Land. Die Stadt unterstützt die Schulen und ihre Kooperationspartner finanziell durch Budgets für pädagogisches Personal, für Unterstützung bei der Organisation beziehungsweise Leitung und Koordination, für Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit, für Sachkosten, für Fortbildung und Qualitätsentwicklung und für die Verwaltung der Ganztagsgrundschule.